Hätte ne Freundin mit Erektion (sie konnte man nicht eregen) da war analsex einer der wenigstens Lösung ...aber das war zwar mehr als toll aber eher nur für den man ....leider hatte sie es eher als unangenehm empfunden 

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Jeder Mensch ist verschieden mache schaffen 8 o,33l Bier und manche 20 genau so wie Korn und Wodka ich kippe nach 3 kurzen fast um aber andere trinken ne ganze Flasche dafür kann ich fast ne Kiste Bier weg Nageln 

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wenn sie es nicht wirklich mag soll sie es lassen

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wenn dir das weh tut und du keine lust hast lass es lieber

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ich bin der meineung das du mal wirklich den hintern voll bekommen mußt du siehst ja das es anders nicht mehr geht du nutzt es aus. wenn ich dein vater wäre bekämst du von mir freundschaftliche hiebe aber auf den strammgezogenen hosenboden dann wirst du sehen und erleben wie es ist den po versohlt zu bekommen denn wer nicht hören will muß fühlen und leichte schläge auf den po schaden nicht davon ist noch niemend gestorben

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Heute widme ich mich der Frage, ob alkoholfreies Bier tatsächlich keinen Alkohol, also 0,0 Prozent, enthält.

Die simple Antwort lautet: Nein.

Alkoholfreies Bier ist nicht alkoholfrei, sondern lediglich alkoholreduziert. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ ist für den Verbraucher irreführend.

Das hat auch Foodwatch erkannt und den Deutschen Brauer-Bund e.V. um Stellungnahme gebeten, was die Bezeichnung „alkoholfreie Biere“ betrifft.

Ist alkoholfreies Bier wirklich alkoholfrei?

Laut eines Antwortschreibens der deutschen Brauereigesellschaft an Foodwatch (März 2012) werden hierzulande in zirka 200 Brauereien alkoholfreie Biere gebraut.

Ein Hersteller darf dem Lebensmittelgesetz zufolge sein Bier alkoholfrei nennen, wenn der Alkoholgehalt des Getränkes unter 0,5 % liegt – in Spanien, Frankreich und Italien liegt die Obergrenzen für diese Biere bei 1,0 %. Das in Deutschland gebraute Bier enthält durchschnittlich 0,35 % Alkohol.

„Alkoholfreie Biere enthalten nur Spuren von Alkohol, die keinerlei physiologische Auswirkungen auf den Körper haben.“

Maßgebend für die Bezeichnung „alkoholfrei“ für Getränke ist laut dem Deutschen Brauer-Bund e.V., wenn der Alkoholgehalt des betreffenden Getränkes so gering ist, dass er keinerlei physiologische Wirkungen im Körper auslöst, was in verschiedenen medizinischen Studien geprüft wurde.

Dem Verband zufolge sei es völlig legitim, die Biere alkoholfrei zu nennen, wenn sie sich an den gesetzlichen Maximalwert an Alkoholgehalt orientieren – dass dies den Verbraucher irreführt, scheint den Verband dabei nicht weiter zu stören. Fast enttäuschend liest sich zum Beispiel die Feststellung des Verbandes:

„Der Konsum von 0,5 l alkoholfreiem Bier bewirkt somit nicht einmal eine stimmungsrelevante Stimulanz.“

Keine Kennzeichnungspflicht des Alkoholgehaltes bei alkoholfreien Bieren

Dieser minimale Restalkohol im „alkoholfreien“ Bier braucht laut Deutschem Brauer-Bund e.V. auf den Flaschen auch nicht deklariert zu werden, da die geringen Alkoholgehalte keine messbaren Wirkungen auf den menschlichen Körper haben.

Dabei würde es den Brauereien und Herstellern alkoholreduzierter Biere doch nicht schaden, wenn diese einfach den Alkoholgehalt auf die Etiketten drucken würden.

Irreführung der Verbraucher bei alkoholreduzierten Bieren

Vielmehr scheinen die Hersteller alkoholreduzierter Biere zu befürchten, dass der Verbraucher durch ihre Angaben „alkoholfrei“ und „0,35 %“ irritiert und daher Etikettenschwindel vermuten würden – zu Recht.

Schließlich kauft der Verbraucher diese Arten von Bier mit der Absicht, absolut keinen Alkohol zu sich zu nehmen, und nicht etwa geringe Mengen an Alkohol. Wahrscheinlich befürchten die Hersteller, der umworbene Konsument könne sich gegen das teuer beworbene, alkoholreduzierte Bier entscheiden, wenn die Brauereien Transparenz auf den Etiketten walten lassen würden.

Mehr Transparenz auf den Etiketten von alkoholreduziertem und alkoholfreiem Bier

Eine echte Entscheidungsfindung zwischen alkoholfreien und alkoholreduzierten Biersorten wird dem Verbraucher nicht zugesprochen – und dem eigenen alkoholreduziertem Bier somit nicht zugetraut, dass es trotz (oder gerade wegen) der Transparenz den Weg in des Konsumenten Einkaufskorbes finden könnte.

Zumindest einige Brauereien – Warsteiner und Bitburger sind hier zu nennen – haben diesen Widerspruch als mögliche Marktlücke erkannt und neben ihrer alkoholreduzierten Sorte ein echtes alkoholfreies Bier, also eines mit „0,0 % Alkohol“, in ihr Sortiment aufgenommen.

Der mündige Konsument kann somit schlussfolgern: Wenn es ein „0,0 % Bitburger“ neben einem „Bitburger alkoholfrei“ gibt, dann scheint letzteres nicht ganz alkoholfrei zu sein. Und wird es dem Hersteller vielleicht auch danken, indem er zur 0,0 Prozent-Variante greift.

Vielleicht ein Trend im Brauerei-Gewerbe, der diesen Sommer anziehen wird…
 http://www.alkoholfrei-trinken.de/enthalt-alkoholfreies-bier-wirklich-keinen-alkohol-00-prozent/

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Weil es einfach nur edels da sein haben soll das giebt es von jeder marke duckstein ist von calsberg da von giebt es billig (holsten edel astra export usw.) Mittelklasse (holsten premium pils usw.) und dann noch edel bier (duckstein carlsberg ) warumm sowas giebt weis ich auch nicht hatt wohl damit zu tuhen das man viele kunden ereichen will

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Das eine schliest doch das andere aus..weil wenn man ne alkohol tolaranz haben will muss man viel trinken aber es giebt auch ne andere lösung vor dem trinken ne pakung hefe essen ;) soll laut galileo funktionieren...

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Ich tendiere eher zu bier

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Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Welche alkoholische Getränke dürfenJugendliche trinken und welche sind für sie verboten? Das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben zum Thema Alkohol, an die sich auch Eltern halten sollten. Noch immer sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum nicht jedem vertraut. Die Tabelle zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.
 eine Gaststätte begleitet werden.
http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49295364/jugendschutzgesetz-2015-alkohol-ab-wann-und-was-ist-erlaubt-.html

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imm schlimmsten fall schon aber man muss vorher testen ob der po knakig ist

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Dann mal los nach einen jahr wird es ja auch mal zeit oder...?

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gehe zur polizei

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