Da du bereits volljährig bist, endet die rechtliche Pflicht deiner Eltern, für dich zu sorgen. Das bedeutet, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, dich bei sich wohnen zu lassen oder dir finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Wenn du jedoch alleine wohnst und noch in der Schule oder in einer Ausbildung bist, kannst du unter bestimmten Umständen Unterhalt von deinen Eltern einfordern. Gemäß § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland sind Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, solange diese sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Diesen Anspruch kannst du üblicherweise direkt bei deinen Eltern geltend machen, andernfalls steht dir der Weg zum Familiengericht offen, falls keine Einigung erzielt werden kann.
Außerdem bleibt das Thema "Kindergeld" bestehen, das deine Eltern auch weiterhin beantragen können, solange du noch in Ausbildung o. in der Schule bist. Gemäß § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland endet diese Pflicht in der Regel erst mit dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Studiums. Das bedeutet, dass deine Eltern unter Umständen dazu verpflichtet sind, dir finanzielle Unterstützung zu gewähren, solange du dich in einer Ausbildung oder einem Studium befindest. Dies kann sowohl Unterhalt als auch das Kindergeld beinhalten.
Ob deine Eltern von dir Miete oder ähnliches verlangen, hängt von der familiären Vereinbarung und Situation ab. Es ist möglich, dass sie um eine Beteiligung an den Wohnkosten bitten, aber das wäre eine Absprache innerhalb der Familie. Ebenso können sie gewisse Regeln im Haushalt aufstellen, während du bei ihnen wohnst, oder auch wie Erwachsene gerne sagen: "Solange du unter meinem Dach lebst, gelten unsere Regeln." Es ist wichtig, dass du dies aber gerne auch genauer mit deinen Eltern klärst.