Aus der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit sollte sich zwingend auch eine NEUTRALITÄT des Staates und aller staatlichen Organe und Einrichtungen ergeben.

Wenn somit "Religion" in der Schule ein Thema sein soll, so kann es nur um die NEUTRALE Information über Religionen, Glauben und Werte gehen. Dies wird dann als "Ethik-Unterricht" verkauft. Ein wirklich neutraler Staat, der die verfassungsrechtliche Religionsfreiheit ernst nehmen würde, wäre gehalten, jungen Menschen eine Orientierung zu bieten, um diesen ein SELBSTBESTIMMTES Wahlrecht in Glaubensfragen zu ermöglichen.

Für die Masse der Kinder und Jugendlichen ist es doch eine Zufallsfrage, in welcher Familie mit welchem Glauben sie hineingeboren wurden und durch die sie entsprechend vorgeprägt werden. In wie wenigen Fällen haben Minderjährige denn überhaupt eine Möglichkeit, sich NEUTRAL zu informieren und dann SELBST in Religionsfragen zu entscheiden.

Würden die Kirchen nicht die künftigen Kirchensteuer-Zahler bereits durch elterliche Zwangsmitgliedschaft und Werbeveranstaltungen an staatlichen Schulen (man nennt das dann "Religionsunterricht") an sich binden, der Einfluss dieser alternativen Machtstrukturen würde noch schneller sinken, als dies bereits der Fall ist. Kirchen sind "Glaubensvereine". Wie jeder Verein sind sie in der Gestaltung ihrer Vereinsarbeit weitgehend frei. Aber warum bieten die Kirchen dann nicht Unterricht im Rahmen ihrer Gemeindetätigkeit an? In den Vereinigten Staaten von Amerika wäre Religionsunterricht an einer staatlichen Schule undenkbar. Dafür gibt es z.B. die "Sonntags-Schule", die dann von der jeweiligen Kirche organisiert wird. Aber Staat bleibt Staat und Kirche bleibt Kirche.

...zur Antwort

Im Prinzip ist die Frage einfach zu beantworten. Aber eben auch nur im Prinzip.

Die zu BEAUFTRAGENDE Arbeiten ergeben sich aus der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft). Siehe dort Anlage 1. Dazu kommt ggf. noch die Immissionsschutzmessung nach BImmSchVO.

Der Bürger in Gestalt des Gebäude-Eigentümers muss diesbezüglich jedoch nicht zum Rechtsexperten werden. Auf Grundlage der sogenannten "Feuerstättenschau" (FSS) erläßt der Bezirks-Schornsteinfeger einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (FSB), aus dem die auszuführenden Arbeiten und die einzuhaltenden Termine hervorgehen. Dieser FSB muss allen Eigentümern bis ENDE 2012 vorliegen. Steht keine FSS mehr an, wird der FSB nach Aktenlage erlassen. Der FSB ist ein VERWALTUNGSAKT, gegen den verwaltungsrechtliche Rechtsmittel möglich sind.

Erstaunlich ist, dass seit 2008 (SchfHwG) eigentlich der Eigentümer ZU BEAUFTRAGEN hat. Der Feger dürfte somit gar nicht mehr von sich aus einfach Terminzettel verteilen. Ohne jedoch auf diesem Detail herumzureiten, prüfen Sie Ihren FEUERSTÄTTENBESCHEID. Liegt noch keiner vor, BEANTRAGEN Sie als Ersten einen FSB. Dann steht schwarz auf weiß fest, was der Feger will. Und wenn das nicht in Ordnung ist, gibt es eine RECHTSMITTELBELEHRUNG, ob im jeweiligen Bundesland zunächst ein WIDERSPRUCH oder direkt eine ANFECHTUNGSKLAGE einzulegen ist.

Mehr Infos zum Thema und die Möglichkeit zum Diskutieren unter: http://sfr-reform.carookee.com

...zur Antwort

Ähnliche Fälle sind der Grund, warum teilweise bei den Pflichtbesuchen der Bezirks-Schortsteinfegern auch von SCHEIN-Dienstleistungen gesprochen wird.

Ob (nach Verordnung) gekehrt werden muss, hängt vom verwendeten Brennstoff ab. Bei Erdgas wird nur der freie Abgasweg kontrolliert. Da könnte man unten mit einem Spiegel in die Öffnung schauen, ob man oben den Himmel sieht.

Bei Öl, Kohle, Holz u.ä. besteht KEHR-PFLICHT. Notfalls verschaffen sich die "wichtigen" Bezirks-Aufseher der schwarzen Zunft sogar mit Ordnungsamt und Polizei zwangsweise Zugang, um dieser "Kehr-Pflicht" zu entsprechen.

Natürlich wissen auch die Feger, dass es insbesondere bei modernen Heizungsanlagen im Prinzip nichts mehr zu fegen gibt. Also rücken sie an, machen ein wenig Woodoo-Zauber, gehen wieder und SCHREIBEN DIE RECHNUNG. Wetten, auf der Rechnung des Schornsteinfegers gibt es eine Position KEHREN (bei flüssigen oder festen Brennstoffen). Manchmal wird dies etwas versteckt durch Angabe der Positionsnr. aus der KÜO.

Aber Besserung ist in Sicht. Ab 2013 darf der Gebäudeeigentümer endlich FREI einen Handwerker beauftragen. Es muss dann nicht mehr der Bezirks-Inhaber sein. Ja, im Gegenteil, da der Gesetzgeber immer noch nicht für eine klare Trennung von hoheitlichen Aufgaben und wirtschaftlichen Interessen gesorgt hat, sollte jeder Hausbesitzer hier selbst aktiv werden. Kehr- und Prüfaufträge sollten in Abgrenzung zum als BEHÖRDE tätigen Bezirks-Verwalter NUR AN BEZIRKS-FREIE HANDWERKER vergeben werden. Die Behörde soll verwalten, der Handwerker darf verdienen.

Mehr Infos und die Möglichkeit zum diskutieren unter: http://sfr-reform.carookee.com/

...zur Antwort

Der klassische Beruf des reinen Schornsteinfegers wird an Bedeutung verlieren. Nach Lockerung und zu erwartendem Wegfalls der besondern Berufsförderung durch die Kehrbezirks-Monopole wird sich ein erheblicher Wandel einstellen.

Der Beruf des Schornsteinfegers wird wohl ebenso zukunftsicher sein, wie der des Dampflokführers, des Heizers oder des Hufschmieds. Man braucht einige Spezialisten, aber ein Beruf mit Zukunft sieht anders aus.

Statt Russ aus Schornsteinen zu kratzen wäre eine Ausbildung in einem Beruf rund um alternative Energiequellen vielleicht zukunftsorientierter. Also eher Heizungsinstallateur oder Solarfachmann (Elektriker), oder wenn's auf's Dach gehen soll, Zimmermann - Dachdecker.

...zur Antwort

2008 wurde das Schornsteinfegerwesen neu geregelt. Ungeachtet verfassungsrechtlicher Bedenken ist das Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz (SchfHwG) aktuell anzuwenden. Zum "Schutz" der bisherigen Bezirks-Monopolisten ist hierin eine Übergangsfrist bis Ende 2012 vorgesehen. Ab 2013 darf dann jeder Schornsteinfegerbetrieb die im Feuerstättenbescheid vorgeschriebenen Prüfungen und Kehrungen ausführen. Der Hauseigentümer BEAUFTRAGT. Es ist also schon jetzt nicht mehr so, dass der Bezirksfeger einfach ein Zettelchen an die Tür kleben kann, um unaufgefordert sein Kommen anzukündigen. Der EIGENTÜMER beauftragt und kann somit natürlich auch Termine vorschlagen.

Im Prinzip geht ein Fegerwechsel jedoch auch jetzt schon. Allein, es dürfen nur Betriebe aus dem EU-Ausland oder der Schweiz beauftragt werden (Jeder mag sich seine eigenen Gedanken machen, wie diese Inländer-Diskriminierung mit dem Gleichheitsgrundsatz des GG vereinbar ist). Also entweder 2012 noch mal den Bezirksfeger dulden (Augen zu und durch) oder sich einen EU-Anbieter suchen. Kontakt zu Vermittlern findet man über eines der einschlägigen Foren z.B. http://sfr-reform.carookee.com

...zur Antwort

Es sind einige Prozesse gegen das "neue" Schornsteinfegerrecht anhängig. Im Grunde könnte man die ganzen Paragrafen vergessen, da der Bund nach Grundgesetz (Artikel 70 bis 74) überhaupt nicht für Gesetze zur Betriebssicherheit von Feuerstätten oder zum Brandschutz ermächtigt ist. Alle Regelungen, die den Bürger unmittelbar zu diesen Zwecken verpflichten sollen, müssen nach Verfassung als NICHT, d.h. als von Anfang an UNWIRKSAM, angesehen werden.

Gegen die SONDER-Rechte einer teilweise überholten Berufsgruppe sollten dennoch möglichst viele Bürger protestieren. Schreiben Sie Leserbriefe, wenden Sie sich an Ihren Abgeordneten oder per Petition an den Bundestag. Es gibt sinnvolle Aufgaben für Schornsteinfeger. Aber Vieles, was immer noch vom Bürger verlangt wird, dient ausschließlich dem Verdienst der ehemaligen Bezirksmonopolisten. Die angeblich Öffentliche Sicherheit wäre auch ohne die völlig überzogenen Pflichtarbeiten für diese privilegierte Berufsgruppe nicht gefährdet. Von jeder Fettpfanne auf dem Herd geht ein höheres Brandrisiko aus, als von modernen Heizungsanlagen. Zum Glück dürfen wir noch kochen, ohne dass ein Feuerwehrmann deneben stehen muss. Bezirksschornsteinfeger brauchen wir im 21. Jahrhundert genauso wie Heizer auf einer E-Lok.

Mehr Infos unter: www.sfr-reform.de

...zur Antwort

Überleg Dir mal, warum Du überhaupt den Beruf des Schornsteinfegers erlernen willst. Wie stellst Du Dir die spätere Arbeit vor? Welche der anstehenden Tätigkeiten machst Du besonders gerne? Wenn Du Dir diese Fragen selbst ehrlich beantwortest, hast Du (für jeden Beruf) auch die Argumente, die in einer Bewerbung ausgeführt werden sollten. Also z.B. "Ich möchte einen Beruf ergreifen, bei dem ich nicht den ganzen Tag am Schreibtisch arbeite."

Als Nebeneffekt wird auch klar, welche anderen Berufe ähnliche Arbeitsbedingungen bieten. So erweitert man das Spektrum und hat mehr Ansatzpunkte. Es kann ja sein, dass der erste Wunschberuf nicht klappt.

Gerade der Beruf "Schornsteinfeger" muss zwiespältig gesehen werden. Eigentlich sind Schornsteinfeger in vielen Fällen moderner Heizanlagen noch so notwendig wie ein Heizer auf einer elektrischen Lokomotive. Noch wird der Bedarf durch ein SONDER-Recht künstlich hochgehalten. Aber spätestens ab 2013 wird es mit den Privilegien bergab gehen. Frag Dich also auch mal, ob der Beruf des Schornsteinfegers auch dann noch für Dich interessant ist, wenn dieser wie jeder andere Handwerker auch selbst seine Kunden suchen und mit sinnvoller Dienstleistung überzeugen muss. Geht es Dir vorrangig um die Sicherheit eines privilegierten Berufsstands, würde ich mich nach Alternativen umsehen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.