Corpuls, aber ich hoffe ihr fahrt keine Regelrettung mit dem Ding. Ist ja schon der Ururururvorgänger von den heutigen Geräten.
Ein Praktikum bei der Feuerwehr geht, aber versuch es mal bei einer Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften vielleicht und nicht bei der Berufsfeuerwehr. Wenn Du Einsätze fahren willst, kannst Dir das gleich abschminken. Aus Versicherungsgründen und wegen eigen Unfallgefahr unmöglich. Dafür hält keiner den Kopf hin.
Ansporn, denn um zur Berufsfeuerwehr zu kommen brauchst Du einen handwerklichen Beruf oder einen für den feuerwehrdienst verwendbaren Beruf.
Experten wollt Ihr hier sein?
Da dreht sich mir der Magen um. Und das nur nach den ersten Zeilen.
Mal ganz von Anfang.
Die BÄK gibt die Massnahmen und die Medikamente frei, die Rettungsassistenten durchführen dürfen. Und nur Rettungsassistenten. Da es sich bei dem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt und um keine Ausbildung. Die einzige Ausbildung im Rettungsdienst ist der Rettungsassistent. So.
Die Notkompetentz ist auch keine Rechtliche Regelung. Die Rechtliche Regelung ist der § 34 StGB "gerechtfertigter Notstand".
Welche Massnahmen der Rettungsassistent jetzt ergreift, entscheidet nicht die BÄK. Die BÄK gibt nur die Grundlegenden Massnahmen vor. Entscheiden tut es der Ärztliche Leiter des jeweiligen Landkreises oder Kreisfrei Stadt. Der Ärztliche Leiter entscheidet aus dem Massnahmen die die BÄK freigegeben hat, was die Rettungsassistent des jeweiligen Landkreises oder Kreifreie Stadt anwenden dürfen.