Jaein, ich begründe es hier konkret juristisch: gutefrage.net ist ein soziales Netzwerk, weil es "ein Plattform im Internet ist, die dazu bestimmt, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und es kein "Plattform mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden.". Gutefrage.net ist auch kein "Plattform, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt ist". Alles, was in Anführungszeichen steht, ist die Definition des Begriffs "soziale Netzwerk", die im § 1 Abs. 1 NetzDG geschrieben steht. Nun an selber Stelle im NetzDG wird bestimmt, für wen das Gesetz gilt; nämlich nicht für soziale Netzwerke, sondern für "Telemediendiensteanbieter". Das bedeutet, der Anbieter von gutefrage.net (das ist die gutefrage.net GmbH) muss ein Telemediendiensteanbieter sein und das ist er auch. Der Telemediendiensteanbieter muss mit "Gewinnerzielungsabsicht" das soziale Netzwerk betreiben, das tut gutefrage.net GmbH auch.

Allgemein gesagt gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch für gutefrage.net; allerdings müssen sie nicht die Pflichten nach §§ 2 und 3 NetzDG erfüllen, weil sie innerhalb Deutschlands noch keine zwei Millionen registrierte Nutzer hat. (§ 1 Abs. 2 NetzDG)

Hier kannst du im Gesetz nachlesen: https://www.buzer.de/NetzDG_Netzwerkdurchsetzungsgesetz.htm

LG stoppegida

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Das Schwarzfahren ist eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 265a [Erschleichen von Leistungen]

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Unter Nichtentrichten des Entgeltes versteht man auch die Kauf einer falschen Fahrkarte mit dem Vorwand, entsprechendes Höchstalter noch nicht erreicht zu haben, um so weitere Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Die Behauptung, man wird erst beim dritten Mal angezeigt, ist nur faktisch richtig. Theoretisch, also rechtlich hast du dich beim ersten Mal strafbar gemacht und kannst dementsprechend auch angezeigt werden. Das liegt aber im Ermessen des Verkehrsbetriebs.

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Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 64b Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich

1. (weggefallen)

2.

an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,

3.

einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder

4.

eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.

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Eine Sachbeschädigung (§303 StGB) liegt nicht vor, weil die "Kotze" keinen Sachschaden verursacht hat.

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(1.) Bundesliga

(2.) 2. Bundesliga

(3.) 3. Liga

(4.) Regionalligen (fünfgleisig)

(5.) Oberligen (mehrgleisig; z.T. Andere Bezeichnung)

Bei der sechsten und tieferen Ligen sind die Bezeichnung unterschiedlich.

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Ich würde 17 sagen, vor allem die Hartz-IV-Familie sollten die Kinder vieles selber entscheiden dürfen, ob sie z.B. arbeiten gehen oder Kontakt mit Freunden haben und co. "Wilde Partys" würde ich mit 18 sein lassen.

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124.000 Einwohner. Für mich ist das schon groß genug, aber nicht so groß, dass man das nicht vorstellen kann. Du trifft paar Leute, die du kennst. In den Werkzeiten ist etwas viel los. In der Alten Mainbrücke versammeln sich viele Touristen um Fotos machen, punken oder Kaffee trinken. In der Nacht ist es voll chillig, da sind nur etwa 10 bis 20 Leute zu sehen. Bin schonmal quer durchs Stadtgebiet zu Fuß gelaufen, das war schon richtig weit, habs aber geschafft. Es ist nicht so wie Berlin, 60 km breit.

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Ordnungsmaßnahmen wie Rektorratsarrest, Schulverweis und co., Verfolgung im Strafverfahren wegen Urkundenfälschung...

§ 267 StGB [Urkundenfälschung]

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

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Juristisch ist der DFB ein rechtsfähiger Verein und keine Staatliche Organisation. Beamte sind Arbeiter des Staates mit Dienstgrad und co. In der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) kann schon sein dass sie damals verbeamtet wurden, da der DFB gleichgeschaltet wurde.

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