Hallo,

die Briefkästen werden an den Feiertagen dann geleert, wenn sich ein Roter Punkt auf dem Briefkasten befindet. Dann bedeutet dies, dass er auch Sonntags und an Feiertagen geleert wird. Die Briefe werden dann im Postzentrum sortiert und am nächsten Werktag zugestellt durch den üblichen Briefträger.

Ich hoffe ich konnte dir auch hier weiter helfen und wünsche dir ein frohes neues Jahr 2013

Stefan

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Hallo,

ich denke noch weniger wären deine Eltern begeistert wenn du nach Hause kommst und erzählst das du schwanger bist. Daher sollte das Thema Pille in einer normalen funktionierenden Familie durchgesprochen werden, schließlich wissen die Eltern ab einem gewissen Alter, dass dieses Thema auf Sie zukommt. Ich selbst schicke meine Tochter lieber mit 13 zum Frauenarzt die Pille verschreiben, als dass ich mir täglich Gedanken machen, ob sie schwanger wird durch ihren Freund.

Gruß Stefan

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Hallo,

sofern es sich um einen gewerblichen Händler handelt und du das Parfum nicht benutzt hast, steht dir ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu. Sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt erst einmal nicht. Du könntest dann im letzteren Fall den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, jedoch bist du in der Beweislast und musst dem Verkäufer nachweisen, dass er hier grob fahrlässig gehandelt hat, was fast unmöglich sein dürfte. Dir steht es natürlich frei, Anzeige zu erstatten, jedoch wird vermutlich da nichts bei raus kommen, außer der Verkäufer hat ein paar Leichen im Keller sprichwörtlich versteckt.

Gruß Stefan

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Hallo,

es wird an den Feiertagen nicht gebucht bei den Banken. Kannst du dir auch im nachfolgenden Text durchlesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Bankfeiertag

Was vorkommen kann, dass im Onlinebanking schon ein Geldbetrag am Donnerstag zu sehen ist, dieser jedoch erst am Donnerstag vollständig ausgeführt wird. Dies ist Realistisch. Jedoch wird keine Bank, an Feiertagen, am Wochenende oder an Weihnachten Geldbeträge buchen.

Gruß Stefan

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Hallo,

der Verkauf ist strafbar und kann mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden sowie einem Entzug der Dauerkarte. Es gibt bereits zahlreiche Urteile, in dem der FC Schalke 04 gegen eigene Dauerkartenbesitzer vorgegangen ist, die Karten zu erhöhten Preisen verkauft haben. Hier ist ein Auszug aus einem Teilder AGB von Schalke 04 der auf dich zutrifft :

  1. Weitergabe von Tickets

5.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet:

a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, wobei die eigenen Transaktionskosten einschließlich Versandkosten des Ticketerwerbers hinsichtlich der Kaufpreishöhe unberücksichtigt bleiben,

b) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen,

c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder

d) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

5.2. Der Ticketerwerber ist bei Weitergabe der Tickets verpflichtet, diejenigen Personen, an die er Tickets weitergibt, den sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt und in der Weise zu unterwerfen, dass der Veranstalter die Erfüllung der Verpflichtungen unmittelbar von dem jeweiligen Ticketinhaber verlangen kann.

Auf Verlangen des Veranstalters ist der Ticketerwerber verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, an die er Tickets weitergegeben hat.

5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Ziffer 5.1. verstößt. Das vorgenannte Kündigungsrecht gilt auch für Dauerkartenabonnements. Der Veranstalter wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.

5.4. Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffer 5.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

5.5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Ziffer 5.1. verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Nachzulesen auf http://www.schalke04.de/tickets/agb.html

Ich wünsche dir alles gute und trotzdem ein frohes Weihnachtsfest

Stefan

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