Also, wenn du dein Kind in einer neuen Schule angemeldet hast dann sollte es kein Problem sein, es in der alten abzumelden. Das geht auch telefonisch oder schriftlich. Du kannst dein Kind aber nur abmelden, wenn es eine neue Schule hat, den in Deutschland besteht eine Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr und du kannst finanziell haftbar gemacht werden, wenn dein Kind dieser Schulpflicht nicht nachkommt.Das ist wichtiger wie ne Frist.In der neuen Schule musst du eh die Adresse der alten Schule angeben, weil die Unterlagen angefordert werden. Spätestens dann wissen beide Schule was los ist.

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Ja, du kannst Haferflocken füttern

Kann man, aber ist auf Dauer nicht gut. Schau mal bei google typische Meerschweinchen Ernährung. Fette Tiere leben nicht lange, dünne schon.

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