Den Titel bekommst Du beim Jugendamt.
Antworten von skyfly71
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0wo und wie erwirke ich einen" titel ", wenn der kindesvater keinen unterhalt zahlt?Antwort von
skyfly71skyfly71
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1Psychotherapeutin nach Heilpraktiker Gesetz ???Antwort von
skyfly71skyfly71
Es ist was völlig anderes. Das ist ungefähr so, als wenn jemand 3 Monate in einer Autowerkstatt mithilft und sich dann KFZ-Mechaniker nennt. Zwar dürfen sone Menschen auch Therapie anbieten, sie haben aber - wenn sie nicht noch andere Ausbildungen wie Pädagoge, Sozialarbeiter etc. haben - im Vergleich zum Psychologen von allem nur sehr wenig Ahnung.
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0Rechtsschutzversicherung Drogen
Nein. Bei vorsätzlich verursachtem Versicherungsfall haftet nie eine Versicherung. Und deshalb auch keine Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Wenn man Dir die Tat am Ende nicht nachweisen kann, werden Deine Kosten ja sowieso von der Staatskasse übernommen.
Ist also ungefähr das gleiche, als wenn Du die Ming-Vase Deines Opas aus Jux aus dem 10. Stock schmeißt und danach Deine Haftpflichtversicherung bittest, das zu regulieren.
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0Strafbefehl in Raten ZahlenAntwort von
skyfly71skyfly71
Ja, Du kannst bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragen. Dazu setzt Du ein formloses Schreiben auf, bittest um Ratenzahlung, schlägst einen monatlichen Betrag und den Beginn der Zahlung vor und fügst Einkommensnachweise sowie Nachweise über Deine Ausgaben bei. Die Raten sollten aber schon einer Strafe angemessen sein. Bei Hartz IV sollte die Ratenhöhe also schon 50,-€ betragen.
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4Darf Arbeitslosengeld 2 Gepfändet werden?
Das stimmt seit knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr. Sozialleistungen sind voll pfändbar. Davor schützen kann nur ein P-Konto. Das schnellstmöglichst einzurichten kann ich nur empfehlen. Nähere Auskünfte dazu erteilt Deine Bank.
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0ein bekannter ist zu 2 jahren verurteilt worden,auch die berufung wurde abgelehnt.Wann in knast
Die Ladung zum Strafantritt sollte eigentlich in den nächsten 1-4 Wochen eintreffen. Mehr als 3 Monate dauert es eher selten.
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0Unterhalt für KindeserziehungAntwort von
skyfly71skyfly71
Leider kannst Du keinen Betreuungsunterhalt erwarten. Sein "notwendiger Selbstbehalt" beträgt 1000,-€ gegenüber dem Kind, 1100,-€ Dir gegenüber. Wenn man von seinem Einkommen den Kindesunterhalt abzieht, ist er schon unter dem Selbstbehalt. Mehr Unterhalt muß er nicht zahlen.
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3bin ich verpflichtet eine Vertragsverlängerung anzunehmen obwohl Insolvenz droht?
Nein, Du bist nicht verpflichtet, einer Vertragsverlängerung zuzustimmen. Deine bisherigen Erfahrungen mit dem Arbeitgeber reichen aus, um u begründen, daß Du dieses Arbeitsverhältnis ablehnst. Wäre ja auch schlmm,wenn man freiwillig zu solchen Konditionen arbeiten müßte...^^
Kommentar von
meedy24 na endlich mal ne vernünftige Antwort. Danke Dir :-) hast Du zufällig noch irgendeinen § auf den man sich im Notfall beziehen kann?
aber ausfüllen muss der Arbeitgeber trotzdem Unterlagen vom Arbeitsamt oder?
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skyfly71skyfly71 Ausfüllen muß der Arbeitgeber die Unterlagen selbstverständlich. Im Übrigen beseitigt § 140 Abs. 3 SGB III alle Unklarheiten http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html Dabei kommt es nicht darauf an, daß du das Geld irgendwann später mal bekommen wirst. Wenn es zum notwendigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht, reicht das aus.
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meedy24 kann aus diesem Link jetzt leider nicht herauslesen dass das auf meinen Fall zutrifft - woraus liest Du das?
Kommentar von
skyfly71skyfly71 Daraus, daß eine Minderung des Arbeitsentgelts nicht zumutbar ist. Denn wenn ein Betrieb kurz vor der Insolvenz steht, gibt es keine Garantie mehr dafür, daß das Arbeitsentgeld tatsächlich gezahlt wird. Es kann ja nu niemand gezwungen werden, sich mit aufs sinkende Schiff zu begeben.
Kommentar von
meedy24 Hm, ok wenn das so ist... Danke Dir - und ich muss nicht vorher abgemahnt haben oder so?
Kommentar von
skyfly71skyfly71 Nein. Es reicht, wenn Du keinen neuen Vertrag unterschreibst.
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1Kann ich das Sorgerecht für mein Kind einklagen?Antwort von
skyfly71skyfly71
Seit ein paar Tagen ist es ein Selbstläufer, da gerade das Gesetz zu Deinen Gunsten geändert wurde. Du stellst einen Antrag beim Familiengericht auf das Sorgerecht. Wenn es keine Gründe dafür gibt, daß es dem Kindeswohl zuwider läuft, wirst Du es auch bekommen. Bevor das Gericht allerdings einem Umzug des Kindes in Deinen Haushalt zustimmen wird, wirst Du dann schoooon auch erst einmal eine Beziehung zu dem Kinde aufgebaut haben müssen. Sonst wäre es dem Kindeswohl tatsächlich abträglich, wenn es aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird und sich bei einem wildfremden Menschen wiederfindet. Auch wenn es sein Vater ist.
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0suche RC Drone, die sehr lange in der luft bleiben kannAntwort von
skyfly71skyfly71
Du hast keine Ahnung von Flugzeugen, oder? Die Fluggeschwindigkeit von Drohnen oder Modellen liegt kaum unter 50 km/h bei Vollgas, Verbrenner ist viel zu laut, da kann man auch gleich mit der Kamera auf der Schulter hinter jemandem herrennen. Aluminium wäre bei der Größe höchstens für den Bau eines Leichtbaupanzers geeignet. Für Flieger geht nur Styropor oder Balsaholz. Oder deutlich größer.
Das Problem beginnt im Übrigen schon bei der Steuereinheit (Fernsteuerung mit Monitor kombiniert), die es für Ottonormalbürger nicht zu kaufen gibt. Keine Fernsteueranlage hat eine verlässliche Reichweite von 5km. Und schon gar kein Sendegerät für Echtzeitbilder, das noch zusätzlich in solch einen Flieger eingebaut werden müßte. Das Zauberwort heißt" Gewicht". Und das ist nicht vereinbar mit Deinen übrigen Wünschen.
Kommentar von
oliberlinoliberlin Die Fernsteuerung ließe sich mit ArduPilot realisieren. Das ginge damit rein theoretisch sogar vollautomatisiert mit vorgegebenen Waypoints und programmierbaren Tasks (z.B. fliege zu Koordinaten XX.XXXXXX YY.YYYYYY, kreise in XY m Höhe darüber, foto- und videographiere Z Minuten und kehre zurück zum Start). Mit Arduino-kompatiblen XBee-PRO Sendern/Empfängern wären lt. Herstellerangaben sogar bis zu 80km Reichweite möglich, mit dem selben System ließen sich m.E. auch das Videobild einer Kamera im Fluggerät in Echtzeit übertragen.
Aber, wie ich schon sagte: Außer Sichtweite mit ferngesteuertem Fluggerät fliegen ist in DE dummerweise illegal, von daher erübrigt sich das eigentlich, weiter über die technischen Details nachzudenken.
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1Beim Fahren ohne Prüfbescheinigung erwischt - Sperre?!
Daß Du keine Prüfbescheinigung hast, ist egal. Die wirst Du zu Ende machen und auch behalten dürfen. Denn sie ist keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne. Dafür sieht das Gesetz keine Sperren vor. Fährt man eine Mofa ohne Prüfbescheinigung, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20,-€ (?) Geldbuße geahndet wird. Mehr Konsequenzen hat das nicht.
DU allerdings hast eine Straftat begangen - Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn bei 45km/h ist es keine Mofa, sondern ein Kleinkraftrad. Und Dein Opa hat sich wegen gewährenlassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht. Er muß mit einer Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen rechnen. Bei Dir gehts glimpflicher ab. Wenn Du noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist, wirst Du ein paar Sozialstunden ableisten müssen (ca. 10 bis 40). Wenn die erledigt sind, wird das Verfahren gemäß § 45 JGG eingestellt werden. Du bist dann nicht vorbestraft und hast auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.
Kommentar von
Mikusa298 Danke für die Antwort! Also dürfte ich dann eventuell die Prüfbescheinigung zu ende machen?
Kommentar von
skyfly71skyfly71 Nicht eventuell, sondern definitiv!
Kommentar von
Mikusa298 Okay, Vielen Dank! :)
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2Bei der Scheidung den gleichen Anwalt nehmen?
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, daß sich beide Ehepartner den gleichen Anwalt nehmen könnten. Richtig ist: Einer von beiden Ehepartnern kann auf anwaltliche Vertretung verzichten. Würde ein Anwalt zwei gegnerische Prozeßparteien (und das sind die Ehepartner bei einer Ehescheidung, auch wenn sie sich einig sind) gleichzeitig vertreten, würde er Parteienverrat begehen.
Mit nur einem Anwalt kommt man immer dann zurecht, wenn es keine strittigen Punkte gibt, die vom Gericht geklärt werden müssen. Besser noch: Wenn das Gericht außer des Versorgungsausgleiches (der immer verpflichtend ist) nur noch die Scheidung der Ehe verkünden muß.
Gibt es auch nur einen strittigen Punkt, der die Schwelle der Erheblichkeit (vielleicht 1 Netto-Monatseinkommen) überschreitet, sollten immer 2 Anwälte involviert werden.
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0was macht man beim ambulanten justizsozialdienst?Antwort von
skyfly71skyfly71
Du mußt die Stunden nicht beim Ambulanten Justizsozialdienst ableisten. Der hat nur vor, Dir eine Stelle zur Ableistung der Stunden zuzuweisen. Welche Stelle das sein wird, erfährst Du nach Deinem Gesprächstermin dort.
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1Vorladung als Beschuldigter (Minderjährig)Antwort von
skyfly71skyfly71
Nein, Du hast nix böses gemacht. Und ob Du nun eine Straftat begangen hast oder nicht - bei dem geschilderten Sachverhalt wird das Verfahren gegen Dich am Ende eingestellt. Entweder nach § 170 II StPO, weil Dir ein strafbarer Betrug nicht nachgewiesen werden kann. Oder gemäß § 45 JGG nach Zahlung einer kleinen Geldauflage. Das nennt sich dann Ersttäterbonus, weil man davon ausgeht, daß alleine das Verfahren gegen Dich so beeindruckend ist, daß Du in Zukunft keinen Mist mehr machst.
Vorbestraft sind Jugendliche erst dann, wenn sie einen Knast von innen gesehen haben. Nicht mal Arrest reicht da aus. Und davon bist Du Lichtjahre entfernt. Mußt Dir also keine Sorgen machen.
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1Hat ein Beamter die Pflicht Straftaten zur Anzeige zur bringen?Antwort von
skyfly71skyfly71
Nein, er muß nicht. Finanzbeamte sind nicht zur Strafverfolgung berufen. Ergo müssen sie auch nicht von Amts wegen ermitteln. wenn sie von Straftaten erfahren.
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1Fahrerflucht ohne Schaden ?
Der Tatbestand heißt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" Dafür müssen 2 Dinge erfüllt sein: Ein Unfallbeteiligter muß sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben. Und es muß einen Unfall gegeben haben. Ein Unfall ist jedes "Schadensauslösende Ereignis". Dummerweise reicht bedingter Vorsatz aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Wenn man also sehr leicht hätte erkennen können, daß es ein Unfall war, dann reicht das aus. Und inzwischen sollte sich auch in unteren Bildungsschichten herumgesprochen haben, daß nicht automatisch deshalb kein Sachschaden entstanden ist, weil man auf den ersten Blick nichts sieht^^
Ergo: Der Tatvorwurf ist vermutlich berechtigt. Wenn sich 2 Pkw berühren, kann man erst mal davon ausgehen, daß dadurch ein Sachschaden in Höhe von mehr als 50,-€ entstanden sein wird. Wenn man zu einer anderen Meinung kommt, sollte man dafür schon fundierte Begründungen parat haben.
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jurafragenjurafragen Ergo: Der Tatvorwurf ist vermutlich berechtigt.
Sehe ich nicht so, da der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist, es mangelt (per Definition) am Unfall. Bliebe nur ein (strafloser) Versuch.
Kommentar von
Antitroll1234 Sehe ich nicht so, da der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist, es mangelt (per Definition) am Unfall
Mangelt es daran ?
Der Fragesteller hat mitbekommen das er ein anderes Fahrzeug gerammt hat, ist ausgestiegen, wieder eingestiegen und weggefahren.
Irgendjemand hat dies gesehen und hat eine Anzeige erstattet, ansonsten hätte der Fragesteller ja nun nicht eine Anhörung am Hals.
Ob dies tatsächlich so klar ist das dies ein anderer Schaden sei lt. Fragesteller wird wohl von anderer Seite geklärt.
Kommentar von
RatiratRatirat Ein Unfall ist jedes "Schadensauslösende Ereignis".
Es ist ja inzwischen bekannt, dass kein Schaden ausgelöst wurde. Daher liegt auch kein Unfall vor.
Der Tatvorwurf ist vermutlich berechtigt.
Er war berechtigt, ist es aber inzwischen - mangels Schaden - nicht mehr.
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0PflichtverteidigungAntwort von
skyfly71skyfly71
Eine Pflichtverteidigung ist ein kleiner Teil der Arbeitsaufträge., die ein Strafverteidiger erledigt. Pflichtverteidiger ist kein eigener Beruf oder eine spezielle Fachrichtung bei Juristen.. Entsprechend gilt der gleiche NC wie bei allen Juristen. Und der ist abhängig von der Hochschule, an der studiert werden soll.
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0Haftbefehl wegen BetrugAntwort von
skyfly71skyfly71
Aus Deiner Schilderung kann man sich nur zusammen reimen, was Du da an Briefen bekommen haben könntest. Einen Haftbefehl jedenfalls bekommt man eigentlich nicht vorab zugestellt (wer würde DANN nicht abhauen), sondern erst dann, wenn man bereits im Gewahrsam der Polizei ist. So denn...
Vermutlich hast Du eine Anklage vom Gericht bekommen. Dann hast Du Dich in die Türkei verabschiedet. So weit so gut und alles kein Problem. Dann hat aber vermutlich das Gericht einen Verhandlungstermin angesetzt, zu dem Du nicht erschienen bist. Und darauf hin hat das Gericht gegen Dich "Hauptverhandlungshaft" angeordnet, damit man endlich gegen Dich verhandeln kann. Du wirst also definitiv erst einmal festgenommen werden, wenn Du in Deutschland einreist. Allerdings kann das Gericht den Haftbefehl wieder außer Vollzug setzen, wenn Du glaubwürdig versicherst, daß Du beim nächsten Verhandlungstermin anwesend sein wirst. Damit verbunden kann auch beispielsweise die Auflage sein, sich täglich bei der Polizei zu melden.
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sahin93 kurz bevor ich abgreisst bin bin ich doch zum gericht gegangen hab denen auch gesagt von wann bis wann ich in der türkei befinde un die haben zu mir gemeint das ich mitte den 5 monat brief bekommen oder am 6 mehr net und das er das dem richter weiterleitet war doch persönlich dort
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skyfly71skyfly71 Tja scheinbar ist da was schief gelaufen...^^ Evtl. kannst Du Deine Chancen, auf freiem Fuß zu bleiben, dadurch verbessern, daß Du in Deutschland einen Fachanwalt für Strafrecht damit beauftragst, sich um die Sache zu kümmern.
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sahin93 gibt es da keine anderen methoden den haftbefehl zurück zu ziehen zb das gericht anrufen und die situation zu schildern ?
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skyfly71skyfly71 Nein. Da könnte ja jeder anrufen. Bevor es keine persönliche Anhörung gab, passiert da GAR nix.
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sahin93 soll ich mir jetzt nen anwalt besorgen ??? Kann der anwalt des haftbefehl zurück ziehen ???
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skyfly71skyfly71 vielleicht kann der was erreichen, ja. Ich würde in jedem Fall dazu raten. Was ich sehr selten tue.
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0Bestandsschutz für gemeinsames Gartentor
Nein, es gibt im Baurecht keinen "Bestandsschutz". Es gibt nur "Gewohnheitsrecht", das in der Schilderung allerdings nicht im entferntesten erkennbar ist. Wenn man sich auf eine solche Vereinbarung dauerhaft verlassen will, dann muß man eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Alles andere ist im Zweifelsfalle Schall und Rauch.
Du könntest Dich höchsten auf ein sogenanntes "Notwegerecht" berufen. Dann dürfte es für Dich aber keine andere Möglichkeit des Zugangs zu Deinem Grundstück geben, als das Grundstück des Nachbarn zu überqueren. ("Hinterliegendes Grundstück"). So wie ich das verstehe, ist dies aber nicht der Fall. Du könntest Dir einen eigenen Zugang bauen, wenn Du willst.
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0Was ist ein Befangenheitsantrag?Antwort von
skyfly71skyfly71
"Befangen" bedeutet, daß mindestens ein Richter vor Verkündung des Urteils nicht mehr so neutral und vorurteilsfrei ist, wie er es sein müßte. Zum Beispiel, weil er den Angeklagten kennt, eines seiner Opfer kennt oder das Urteil für ihn schon von Anfang fest steht. Aber eben auch, wenn er vor dem Prozeß (wie hier beim NSU-Prozeß) schon wochenlang vor Prozeßbeginn mit einseitiger Meinungsmache bombardiert wurde.
nun ja verurteilung war april 2012,dazwischen berufung die abgelehnt wurde und seit dem nichts
In der Frage hast Du was anderes geschrieben .. "ein bekannter ist vor 3 monaten zu 2 jahren haft verurteilt wordenn"
Geh mal von 1-3 Monaten ab Rechtskraft des Urteils aus. Eine Berufung wird aber eigentlich erst in einer Berufungsverhandlung verworfen - es sei denn, es wurde nicht form- und fristgerecht Berufung eingelegt. "Abgelehnt" werden kann nur eine Revision.