Du solltest Dich an den Rechtsanwalt wenden, der Dich bereits einmal vertreten hat. Du hast durchaus eine Chance, ungeschoren aus der Sache heraus zu kommen. Das wird Dir nur alleine vermutlich nicht gelingen. Ich rate höchstselten zu einem Rechtsanwalt - hier macht er aber in jedem Fall Sinn, da die Rechtslage für einen Laien nur schwer nachzuvollziehen ist.
Einen Betrug kann man immer nur zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt eingehen - nämlich in dem Moment, wo man einen Vertrag abschließt - oder eben einen Rechtsanwalt beauftragt. Da der erste Anwalt aber wußte, daß Du nur ALG II bekommst, kam es auf den Umstand, daß Du in Privatinsolvenz gehst, eigentlich gar nicht mehr an - das hätte an Deiner Einkommenssituation nämlich auch nix verändert und seine Aussichten auf Begleichung der Rechnung damit auch nicht erhöht. Wenn Du ihn aber über Deine finanziellen Verhältnisse nicht getäuscht hast, hast Du Dich auch nicht strafbar gemacht, da es an der Irrtumserregung mangelt.
Danke für deine Antwort.Ichhabe HatzIV von März2012-.Aug.2012 bewilligt bekommen.Das Geld wurde jeden Monat neu berechnet,da unterschiedlicher Lohn.Hat immer bestens geklappt und hab auch zurückgezahlt,wenn ich zuviel bekommen habe.Danach habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt,und bin auch aufgefordert worden den aktuellen Rückkaufswert meiner Rentenpolic zu bringen,Habe ich alles gemacht.Ab Sept.2013 bekam ich dann immer 91€ ohne Berechnungsbogen.Habe persöhlich mehrmals darauf hingewiesen,das ich gar nichts schriftliches in der Hand habe.Hatte jetzt auch eine neues Team,da die Arge in Leipzig umgezogen ist..habe die Arge auch telefonisch kontaktiert und die kollegen haben mir mehrfach versichert,dass der Bescheid bewilligt ist und der Nachweis in der Post liegt Es wurden auch Tickets gesetzt.Im Jan.2013 sagte man mir am Telefon,das der Bewilligungszeitraum für Antragstellung für Sept.2012-Febr.2013 ja zur Ende geht,und ich einen neuen stellen soll.Hab ich getan.Auf eimal habe ich für Febr.kein Geld bekommen und nachgefragt.Der Herr am Telefon hat sich auch sehr gewundert..Na ja und auf einmal habe ich für den neuen Antrag (ab März 2013)eine Ablehnung bekommen,da ich über verwertbares Vermögen verfüge.Desweiteren wurde mir mitgeteil.das ich das Geld für sept.2012-Jan.2013 irrtümlich bekommen habe und ich es hätte wissen müssen,das mir das Geld nicht zusteht.Es wäre auch zu keiner Zeit zu einen Verwaltungsakt gekommem.Dieses Geld soll ich nun zurückzahlen(455,30 €).Dagegen bin ich in Wiederspruch gegangen.Welcher abgelehnt worden ist.. In meiner Rentenpolic besteh auch ein Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit..
Du bist bei dem Jobcenter in Leipzig?
Ja
Das ist ein klassischer Fall für den Fachanwalt für Sozialrecht. Also ab zum Amtsgericht, dort "Beratungshilfe" beantragen und dann zum Anwalt.
Es sind 2 Fragen, die zu klären sind und da ist sowohl Akteneinsicht durchaus hilfreich als auch die Kenntnis von Urteilen zur Verwertung von Vermögen. Ob Du das überzahlte Geld zurück zahlen mußt, halte ich für eher zweifelhaft.