skyfly71

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Hilfreichste Antworten von skyfly71

  • 1
    kein Verwaltungsakt
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Daß Du hättest Wohngeld beantragen können, ist erst einmal egal. Das kannst Du immer noch nachholen. Rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung auf Hartz IV http://dejure.org/gesetze/SGB_X/28.html

    Ansonsten ist Deine Frage leider sehr unverständlich. Warum sollst Du Geld zurück zahlen? Was hat die Berufsunfähigkeitsversicherung damit zu tun? Gegen was hast Du Widerspruch eingelegt?

    Und Du hast noch GAR keinen Berechnungsbogen für Hartz IV bekommen?

    Kommentar von Badematte Badematte

    Danke für deine Antwort.Ichhabe HatzIV von März2012-.Aug.2012 bewilligt bekommen.Das Geld wurde jeden Monat neu berechnet,da unterschiedlicher Lohn.Hat immer bestens geklappt und hab auch zurückgezahlt,wenn ich zuviel bekommen habe.Danach habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt,und bin auch aufgefordert worden den aktuellen Rückkaufswert meiner Rentenpolic zu bringen,Habe ich alles gemacht.Ab Sept.2013 bekam ich dann immer 91€ ohne Berechnungsbogen.Habe persöhlich mehrmals darauf hingewiesen,das ich gar nichts schriftliches in der Hand habe.Hatte jetzt auch eine neues Team,da die Arge in Leipzig umgezogen ist..habe die Arge auch telefonisch kontaktiert und die kollegen haben mir mehrfach versichert,dass der Bescheid bewilligt ist und der Nachweis in der Post liegt Es wurden auch Tickets gesetzt.Im Jan.2013 sagte man mir am Telefon,das der Bewilligungszeitraum für Antragstellung für Sept.2012-Febr.2013 ja zur Ende geht,und ich einen neuen stellen soll.Hab ich getan.Auf eimal habe ich für Febr.kein Geld bekommen und nachgefragt.Der Herr am Telefon hat sich auch sehr gewundert..Na ja und auf einmal habe ich für den neuen Antrag (ab März 2013)eine Ablehnung bekommen,da ich über verwertbares Vermögen verfüge.Desweiteren wurde mir mitgeteil.das ich das Geld für sept.2012-Jan.2013 irrtümlich bekommen habe und ich es hätte wissen müssen,das mir das Geld nicht zusteht.Es wäre auch zu keiner Zeit zu einen Verwaltungsakt gekommem.Dieses Geld soll ich nun zurückzahlen(455,30 €).Dagegen bin ich in Wiederspruch gegangen.Welcher abgelehnt worden ist.. In meiner Rentenpolic besteh auch ein Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit..

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Du bist bei dem Jobcenter in Leipzig?

    Kommentar von Badematte Badematte

    Ja

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Das ist ein klassischer Fall für den Fachanwalt für Sozialrecht. Also ab zum Amtsgericht, dort "Beratungshilfe" beantragen und dann zum Anwalt.

    Es sind 2 Fragen, die zu klären sind und da ist sowohl Akteneinsicht durchaus hilfreich als auch die Kenntnis von Urteilen zur Verwertung von Vermögen. Ob Du das überzahlte Geld zurück zahlen mußt, halte ich für eher zweifelhaft.

  • 1
    Bei Anzeige wegen Pfefferspray-Versprühens auf jd., noch keine Post v Staatsanwaltschaft ?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die Unterbringung in der Psychiatrie dient in einem solchen Fall der Gefahrenabwehr, da scheinbar anhaltend fremdgefährdung zu befürchten war - z.B. aufgrund eines Verwirrtheitszustandes. Das hat mit der Strafe für die Körperverletzung noch gar nix zu tun.

    Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung ist im Erwachsenenstrafrecht 6 Monate Freiheitsstrafe. Wenn man wegen einer geistigen Beeinträchtigung zu verminderter Schuldfähigkeit kommt, dann gibt es keine Mindeststrafe. Bei einem nicht vorbestraften Ersttäter wird es dann wohl auch bei ca. 6 Monaten auf Bewährung bleiben. Könnte auch ne hohe Geldstrafe von 4-6 Monatsgehältern werden. Auflagen gibts nur bei Bewährung. Ob und welche das sein werden kann man ohne genauere Kenntnis von Tat, Täter und Untersuchungsergebnissen nicht sagen.

  • 0
    Zählen Sozialstunden am Wochenende (oder nur Sonntag) doppelt?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Dann such mal nach "Tilgung von Geldstrafen durch freie, gemeinnüztige Arbeit". Dazu hat jedes Bundesland seine eigene Verordnung.

    Es zählt natürlich eine Stunde am Sonntag nicht doppelt. Tut sie aber nie. Es wird höchstens doppelt bezahlt. Aber bei Sozialstunden gibts ja keine Bezahlung.

    Daß es Einsatzstellen gibt, die von sich aus einfach mal mehr Stunden aufschreiben, wenn am Wochenende gearbeitet wird, ist eine ganz andere Sache. Das ist aber individuell, nicht so ganz legal un dnirgendwo geregelt.

    Kommentar von Buntbarsch Buntbarsch

    Vielen Dank, bin nun selber auf die in meinem Bundesland zutreffende Verordnung gestoßen. In meinem Bundesland ist es aber tatsächlich so gereglt, dass an Sonnabenden wie Sonntagen und Feiertagen die Stunden doppelt zählen, sprich wenn ich 6h arbeite bekomme ich 12h eingetragen. Vielen Dank für ihre Antwort

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Es wäre nett, wenn Du mir per Kompliment mal schreiben könntest, welches Bundesland das ist. Ich bin nämlich gerade sehr erstaunt. daß es sowas gibt. Und würde mir das aus beruflichen Gründen gern mal selbst ansehen.

  • 0
    3 stunden in einem abgeschlossenen raum ohne fluchtmöglichkeiten eingesperrt freiheitsberaubung?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ich glaube, das kommt auf die Umstände an. In einer Gewahrsamszelle der Polizei ist das keine Freiheitsberaubung. Wenn die Eltern das machen, ebenfalls nicht. Ein paar mehr Infos wären also ganz sinnvoll.

    Kommentar von periculum periculum

    ist eine freundin, weil sie (angekündigt) eine stunde später nach hause ist, hat ihre mutter ihr eine woche hausarrest gegeben. ok ok hausarest ist jetzt nichts schlimmes aber sie hat gesagt, das wenn ihre mutter weg ist zum arbeiten sie eingeschlossen wird für ca. 3 stunden. ich finde das jetzt nicht so ... deshalb wollt ich mich mal erkundigen. Mit der mutter gab es früher auch schon andere probleme und es war auch schonmal wegen ihrer mutter im jugendheim.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Sie kann sich immer an das Jugendamt wegen der "Erziehungsmethoden" wenden, die in der Tat nicht in Ordnung sind. Das ist dann aber keine Freiheitsberaubung, sondern möglicherweise eine Kindeswohlgefährdung.

    Kommentar von Menuett MenuettMenuett

    Würde Deine Freundin sich an den Hausarrest halten, wenn die Tür offen wäre?

  • 1
    Wie heißt das beim amtsgericht wenn man ein kleineres gerichtsverfahren macht?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Es war eine sogenannte "Erörterung". Da das Familiengericht (außer bei Ehescheidungen) keine Urteile mehr macht, sondern nur duch Beschluß Dinge entscheidet, sind es auch keine richtigen Gerichtsverhandlungen. Denn Gerichtsverhandlungen werden mit einem Urteil oder einem Vergleich abgeschlossen..

  • 0
    Anstiftung zum Mord - strafbar ? Folgende Situation :
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Strafbar ist eine Tötung immer dann, wenn sie widerrechtlich geschieht. Es dürfte also durch keine Rechtsvorschrift (und keinen "rechtfertigenden Notstand") gedeckt sein, daß B getötet wird. Dann wäre auch die Anstiftung dazu strafbar. Wenn jedoch die Tötung (warum auch immer) völlig legal vollzogen werden kann, dann ist auch die Anstiftung straffrei.

  • 1
    Führungszeugnis - Jugendstrafe - Haft -Löschung?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die Strafe wurde/wird 2012 aus dem Führungszeugnis getilgt - sofern keine weiteren Strafen hinzu gekommen sind. Startzeitpunkt ist immer der Tat des Urteils - das war also 2005.

    Die Tilgungsfrist beträgt bei Dir 5 Jahre, verlängert sich aber um die Dauer der verhängten Jugendstrafe. Das sind dann also 7 Jahre und 3 Monate. Dann ist die Strafe aus dem Führungszeugnis zu entfernen, sofern es nicht weitere Einträge gibt, die noch nicht gelöscht wurden.

    Kommentar von dstarship dstarship

    Ich denke ich werde mir schnellst möglich mein Führungszeugnis beantragen. Anders werde ich wohl keine Gewissheit bekommen.

    Ich werde berichten!

    UND VIELEN DANK FÜR EURE MÜHE!!!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nein, anders wirst Du keine endgültige Gewissheit bekommen, wenn Du darauf angewiesen bist, Dich auf Aussagen aus dem Internet verlassen zu müssen. Ich bin mir aber sicher, daß ich richtig liege ;-)

    Kommentar von dstarship dstarship

    wollen wir mal hoffen das du recht hast! ;)

    Kommentar von dstarship dstarship

    Du hattest Recht. Es gilt ab Urteilsverkündung + 5 Jahre + Strafmaß ( 2 Jahre 3 Monate ).

    Mein Führungszeugnis ist übrigens SAUBER :)

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Na fein :-)

  • 1
    Anzeigen wegen Betrug und Verdacht auf Betrug
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du solltest Dich an den Rechtsanwalt wenden, der Dich bereits einmal vertreten hat. Du hast durchaus eine Chance, ungeschoren aus der Sache heraus zu kommen. Das wird Dir nur alleine vermutlich nicht gelingen. Ich rate höchstselten zu einem Rechtsanwalt - hier macht er aber in jedem Fall Sinn, da die Rechtslage für einen Laien nur schwer nachzuvollziehen ist.

    Einen Betrug kann man immer nur zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt eingehen - nämlich in dem Moment, wo man einen Vertrag abschließt - oder eben einen Rechtsanwalt beauftragt. Da der erste Anwalt aber wußte, daß Du nur ALG II bekommst, kam es auf den Umstand, daß Du in Privatinsolvenz gehst, eigentlich gar nicht mehr an - das hätte an Deiner Einkommenssituation nämlich auch nix verändert und seine Aussichten auf Begleichung der Rechnung damit auch nicht erhöht. Wenn Du ihn aber über Deine finanziellen Verhältnisse nicht getäuscht hast, hast Du Dich auch nicht strafbar gemacht, da es an der Irrtumserregung mangelt.

  • 0
    Kann man wegen Bedrohung anzeige erstatten?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Die Drohung mit dem "Aufschlitzen" wäre in der Tat strafbar, da es sich um ein Verbrechen handelt (Totschlag, schwere Körperverletzung). http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html Alles Andere ist strafrechtlich nicht relevant.

    Eine Nötigung kommt nicht in Betracht, weil diese mit der Aufforderung verknüpft sein muß, etwas zu tun oder zu lassen. Das ist aus der Schilderung nicht erkennbar.

    Strafanzeige "darfst" Du immer erstatten. Ob es zu einer Bestrafung des Täters führt, ist eine ganz andere Sache.

    Kommentar von pendejo pendejopendejo

    Aber er droht doch mit Gewalt, falls die Freude seiner "Freundin" diese noch mal Grüßen (letzter Absatz). Nötigung?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Ja sorry, das hab ich überlesen. DAS ist in der Tat sowohl eine Bedrohung wie auch eine Nötigung.

  • 1
    2 jahre bewährung
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn die Jugend- oder Freiheitsstrafe 2 Jahre Länge hat, dann ist Deine Angst berechtigt. Denn für die neuen Verfahren muß es eigentlich auch eine Strafe geben und eine Strafe von mehr als 2 Jahren kann man nicht zur Bewährung aussetzen. Zumindest im Jugendrecht gibt es aber die Möglichkeit einer "Paralellverurteilung". Dann kannst Du neben der eigentlichen Bewährungsstrafe eine extra Strafe kriegen.

    Wenn man Dich tatsächlich aus dem Knast draußen halten will, gibt es aber eigentlich immer kreative Lösungen, um das auch zu erreichen.

    Sollte nur die BewährungsZEIT 2 Jahre betragen, müßtest Du Dir allerdings GAR keine Sorgen machen. Denn Du hast die Auflage, innerhalb der Bewährungszeit keine neuen Straftaten zu begehen. Und dagegen hast Du nicht verstoßen, da die Bewährungszeit erst mit der Rechtskraft des Urteils beginnt.

  • 0
    Antrag für Erstausstattung der Wohnung
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Grundsätzlich gilt: Als Erstausstattung kann alles das gewährt werden, was zum ersten Mal (wieder) angeschafft werden muß. Einen Antrag zu stellen, ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn Du mußt ja nicht Deine eigenen Anträge ablehnen. Das macht dann ggf. schondas Jobcenter für Dich ;-) Oder eben auch nicht.... Man sollte dabei deshalb auch ruhig "wünschdirwas" spielen. Lieber mehr beantragen und nur einen Teil bekommen als etwas nicht beantragen, was man eigentlich bekommen hätte.

    Für den Antrag selbst gibt es kein Formular. Das muß man formlos in Briefform machen.

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    Mit gefälschter Busfahrkarte gefahren, erwischt, was jetzt?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Geldstrafen gibts bei minderjährigen Schülern nicht.

    Als Ersttäter kannst Du damit rechnen, daß das Verfahren gegen Dich gemäß § 45 JGG eingestellt wird. Vorher wirst Du allerdings ein paar Sozialstunden ableisten müssen - so ca. 10 - 30 Stunden. Das erhöhte Beförderungsentgeld mußt Du natürlich auch noch zahlen, aber das hat mit der Strafe für die Beförderungserschleichung bzw. den Betrug nix zu tun.

    Nen Eintrag im Führungszeugnis gibts dafür ganz sicherlich nicht. Und damit bist Du dann auch nicht vorbestraft.

    Und noch was: Daß die KVG bei Deiner Schule anruft, ist schon voll OK. Ich gehe davon aus, daß die damit abklären wollten, ob Du vielleicht doch einen gültigen Fahrausweis hattest.

    Kommentar von shiiiithappens shiiiithappens

    Vielen Danke für die Antwort! Komme ich irgendwie um die Sozialstunden rum? Kann ich mich "freikaufen" oder so?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nein, Du kannst Dich nicht freikaufen. Soll ja schließlich eine STrafe sein und auch ein bißchen weh tun. Nur dann, wenn Du wegen einer Vollzeitbeschäftigung 1. keine Zeit für Sozialstunden hättest und 2. auch genug eigenes Einkommen, dann könnte man ne Geldauflage draus machen.

  • 0
    HILFE- Was hat man zu befürchten.. nach Urkundenfälschung!!
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Um jetzt mal der Angstmachererei ein Ende zu setzen:

    Da niemandem ein konkreter Schaden durch die Fälschung entstanden ist, wird vermutlich mit einer Einstellung des Verfahrens nach Zahlung einer Geldbuße gemäß § 153a StPO zu rechnen sein. Mit Pech könnte auch eine Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen bei heraus kommen. Mehr aber auf keinen Fall. Dementsprechend gibts auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

    Verjähren tut die Sache 5 Jahre nach der letzten verjährungsunterbrechenden Handlung, spätestens aber 10 Jahre nach Tatzeitpunkt. http://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    Welhe Angsmacherei? Ich hab das Gesetz zitiert. Und eine Strafanzeige ist eine Verjährungsunterbrechende Handlung.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Dich meinte ich ja auch nicht^^ Es ist hier nur keine Strafe über 90 Tagessätze und schon gar keine Freiheitsstrafe zu erwarten, wie hier geschrieben wurde.

  • 0
    Strafanzeige Unterschlagung?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Es ist vermutlich nur ein rein zivilrechtliches Problem. Für eine strafrechtlich relevante Unterschlagung wäre eine Zueignungsabsicht erforderlich. (für einen Diebstahl übrigens zusätzlich noch eine Wegnahme). http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html Das ist hier wohl eher nicht der Fall, da der Aufbewahrer wohl nur nicht so richtig in die Strümpfe kommt. Es würde also wohl eher auf eine Klage auf Herausgabe hinaus laufen.

    Kommentar von cheesburgereddy cheesburgereddy

    Ja ich sehe das aber so das dieser Typ das rein aus Absicht macht. Am Morgen haben wir noch geredet und er wollte sich nachmittags melden. Dann nachmittags war diese Handynummer nicht mehr bekannt,ergo er hat sie geändert und das nur das ich ihn nicht mehr Kontaktieren kann da ich ihn beinahe täglich damit konfrontiert habe. Zumal habe ich auch einiges andere Mittlerweile in Erfahrung gebracht sein halbes Leben war quasi erstunken und erlogen nichts davon war. Dazu kommt noch das er eine Menge schulden hat und auch eine Privatinsolvenz am laufen. Das alles habe ich erst danach erfahren. Ich hab ihn bestimmt schon 20 mal darauf hin angesprochen und aufgefordert mir doch mein Eigentum zu überreichen, zumal habe ich auch Zeugen die dies dort hin transportiert haben und ihm übergeben.

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    Ich denke das ist doch eindeutig damit geben? Auch wenn er die Sachen aufbewahrt ist es nicht sein Eigentum.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Genau. Und ob schon der Versuch stattgefunden hat, Dein Eigentum zu seinem Eigentum zu machen, wird sich dann zeigen. Natürlich kannst Du erst mal Strafanzeige bei der Polizei stellen. Es ist auch nicht ganz unwahrscheinlich, daß sein Wille, Dir die Sachen zurüch zu geben, plötzlich ungemein steigt und das Verfahren gegen ihn am Ende dann auch eingestellt wird.

    Kommentar von cheesburgereddy cheesburgereddy

    :) vielen dank für deine Zeit skyfly71 werde jedenfalls diese Woche mal bei der Polizei vorsprechen und sehen was sie davon halten. Finde es einfach nur schade und auf Deutsch gesagt dumm das man wegen solch einer Kleinigkeit aufs ganze gehen muss. Ich denke das wie du so schön sagst "sein Wille ungemein steigt" wenn er Post von den Herrschaften im Briefkasten hat.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Genau so wirds vermutlich kommen. Ist nen Erfahrungswert ;-)

  • 1
    Kann ich zur Polizei gehen und Akteneinsicht verlangen?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wie lange die Akten aufbewahrt werden, ist davon abhängig, ob ein Täter ermittelt werden konnte und wie er bestraft wurde. Näheres dazu findest Du hier: http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/46036/Behoerden_Aussonderung_... Es besteht zumindest die Chance, daß noch Akten existieren. Als Angehöriger hättest Du dann auch tatsächlich Anspruch auf Akteneinsicht ( § 406e Abs. 5 StPO )

  • 3
    Was passiert wenn eine Warnung an die Polizei geschickt wird?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Mama, ich steh auf SM-Sex hahaha

    Nein, keine Sorge: Das schreibt niemand mit und es interessiert sich niemand dafür, mit was für Suchbergriffen Du suchst. Das ist Panikmache ohne Substanz. Und auch die "Warnung an die Polizei" dürfte Unsinn sein.

  • 0
    Rechte: Fremde Menschen filmen - erlaubt?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Es kommt drauf an, wo die Aufnahmen entstanden sind. Wenn es ein "durch Einblick besonders geschützter Raum" war (Privatwohnung, Umkleide, Klo etc), darf das Video auch nicht der Klasse gezeigt werden - Du dürftest es ohne Einwilligung nicht einmal selbst besitzen. Andernfalls darf es lediglich nicht veröffentlicht werden. Dabei stellt eine Schulklasse aber keine Öffentlichkeit dar, sondern einen in sich geschlossenen Personenkreis, der Dir persönlich bekannt ist. Deshalb dürftest Du das Video hier zeigen.

    Was dann mit dem von Dir gezeigten Film passiert, entzieht sich Deinem Einflußbereich. Damit kann man Dich auch nicht verantwortlich machen, wenn damit Schindluder getrieben wird. Es sei denn, Du hättest es bewußt in Kauf genommen.

  • 0
    Wann verjährt Diebstahl?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn Du wissen willst, wann keiner mehr davon weiß:

    Im Führungszeugnis taucht es GAR nicht auf, ist also für die Jobsuche später kein Problem. Das wird nur ins sogenannte "Erziehungsregister" eingetragen. Und das wird am 24. Geburtstag wieder gelöscht. Darin haben aber nur Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft und Jugendamt Einblick.

    Kommentar von Eryck6 Eryck6

    Okay Dann bin ich ja beruhigt. Danke!

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    ALG II - Kind hat Nebenjob, Aufhebung des Bescheids
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn Du Deinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken kannst (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) wird das Kindergeld bei Deinen Eltern als Einkommen angerechnet - sofern Du noch zu Hause lebst. Außerdem mußt Du dann Deinen Mietanteil selbst tragen. DAfür darfst Du aber auch alles mehr verdiente/erhaltene Geld behalten.

    Solltest Du nicht mehr zu Hause leben, siehts mit dem Kindergeld schon wieder anders aus. Dann würde es Dir zustehen und dürfte nicht bei Deinen Eltern angerechnet werden.

    Kommentar von lnsider lnsider

    Wenn ich mir also eine Wohnung miete, darf ich mein BaföG und Nebengeld behalten zusätzlich noch Kindergeld vollständig bekommen, hört sich verlockend an, da ich mir es sowieso schon überlege. Danke Nochmal zu meiner Frage, also ich habe den Leuten im Jobcenter schon einen Brief gelegt, dass ich einen Nebenjob habe mit allen Angaben dazu. Die haben es ja auch im Ihren Brief stehen (wobei die komischerweise nicht auf mein Brief eingehen) somit wäre es doch überflüssig sich nochmal zu melden oder sollte man das immer aus Prinzip machen?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Wenn Du Deinen Job einmal mitgeteilt hast, dann reicht das aus.

    Kommentar von lnsider lnsider

    Weißt Du ob man die Rückforderung in Raten abzahlen kann also 50€/Monat. Ich muss ca. 300 € zurückzahlen.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Grundsätzlich sind Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Wenn Du Deinen Nebenjob aber nicht rechtzeitig mitgeteilt hast, kann das Jobcenter bis zu 30% vom Regelsatz zur Schuldentilgung nutzen.

  • 1
    wie legt man revision ein ?
    Hilfreichste Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, genau so geht das.

    ABER: Spätestens 4 Wochen nach Zugang der schriftlichen Urteilsausfertigung ist die Revision zu begründen - weshalb man dem ersten Schreiben noch hinzufügt: Eine Begründung reiche ich nach Zugang der schriftlichen Urteilsausfertigung nach. Das kannst Du nicht einfach selbst schriftlich machen. Entweder macht die Begründung ein Anwalt oder Du müßtest zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Gericht erklären, welche Rechtsfehler gemacht wurden.