Gem. Paragraph 17 Abs.1 FernsG ist Kindern spätestens bis zum 13. vollendeten Lebensjahr ein Flachbildfernseher mit einer Auflösung von mindestens 1920*1080p bereitzustellen, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(nein, dafür gibt es leider kein Gesetz, aber ist auch ehrlich gesagt nicht nötig.)