Soweit ich weiss ist dieser Bahnhof ein Sonderfall (da der Bahnhof Basel SBB der eigentliche schweizerische Bahnhof ist). Laut wikipedia, was aber als Quelle sicher nicht das Zuverlässigste ist, gilt folgendes:
"Auf dem Gelände des Bahnhofs gilt weitgehend Schweizer Recht (z. B. erforderliche Deckungssumme der Haftpflichtversicherung im Netzzugang mit in der Schweiz 100 Millionen CHF, in der EU jedoch lediglich 25 Millionen EUR[16]), soweit der Staatsvertrag nicht eine explizite Ausnahme vorsieht (insbesondere für Bedienstete aus der Bundesrepublik Deutschland).
Der Badische Bahnhof liegt zwar auf Schweizer Staatsgebiet, gilt jedoch durch den ursprünglich zwischen dem Grossherzogtum Baden und der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrag teilweise als deutsches Zollgebiet. Wer im Badischen Bahnhof (vergleichbar einem Transitbahnhof) zwischen zwei deutschen Destinationen umsteigt, hat das deutsche Zollgebiet nicht verlassen. Mehrere Staatsverträge regeln die Befugnisse deutscher und schweizerischer Beamter im Bahnhof und in fahrenden Zügen, auch zollrechtliche Fragen, sowie die Erlaubnis für einzeln reisende deutsche Militärangehörige über die Benutzung des Bahnhofs.
Bei Asylbewerbenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland gilt die Nutzung des Badischen Bahnhofs als unerlaubter Grenzübertritt."