Erwachsenen Sohn anzeigen wegen Betrug?

Mein Sohn (über 40Jahre) ,gute Arbeit ,verheiratet ,1 Sohn 20Jahre hat mich um ca. 40000-45000 Euro betrogen.Da ich schwer krank bin hat er mir vor 3 Jahren vorgeschlagen den Nachlaß meiner Mutter für mich zu regeln.Ich solle die Erbschaft ausschlagen ,sowie meine 3 anderen Kinder auch.Er würde dann meinen Teil (habe noch 1 Bruder) für mich abwickeln.Immobilien verkaufen .u.s.w.Den Erlös wollte er mir dann geben.Da mein Bruder schon dachte das er mit mir als Schwerkranken leichtes Spiel hat ,war ich eigentlich für das Angebot dankbar.Nach einem halben Jahr als die ersten Gelder flossen bekam ich von ihm nach ständigen Erinnerungen so 29000 Euro in mehren Überweisungen.Er wollte dann auf einmal mit mir nichts mehr zu tun haben.Bei dem letzten Telefongespräch vor ca. 21/2 Jahren sagte er mit " Du bekommst nichts mehr ,Ich habe geerbt und du kannst mir nichts beweisen"Seit dieser Zeit habe ich ihn nicht mehr gesprochen oder gesehen.Er nimmt keine Anrufe an oder legt auf.Auf alle Emails oder Briefe keine Antwort ausser 3 x vom Rechtsanwalt Schreiben mit verschiedenen Erklärungen die ich unterschreiben soll. Meine Mutter, der Erblasser, wollte das der Erlös für meine Altersversorgung ist. Er ist das älteste Kind aus 1.Ehe so wie noch 2 weitere Kinder.Meine Tochter hat auch den Kontakt zu mir abgebrochen und der andere Sohn äussert sich nicht dazu.Auch da ist der Kontakt nur so 3-4 x im Jahr per Telefon.Nur mein Sohn aus 2.Ehe (27) lebt noch bei uns ,steht voll hinter mir. Einen Rechtsstreit kann ich mir nicht leisten.Es gibt nur noch die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betruges. Aber kann man seinen eigenen Sohn anzeigen .? moralisch Er ist der Erstgeborene und nach der Trennung der 1.Ehe bei mir geblieben. Wir hatten eigentlich bis auf immer mal Unterbrechungen ein gutes Verhältnis. Es ist auch so ,das ich das Geld benöätige ,da ich sonst Grundsicherung beantragen muß.Ich kann nichts mehr arbeiten ,schon seit 2000 nicht mehr.Nur das Einkommen meiner Frau und meine Minirente reichen nicht aus. Was soll ich machen????????????????? Paul

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Also ich verstehe hier nix. Erst dein Sohn dann dein Bruder was denn nu bitte kurz und knapp und deutlich. was wollen sie von wem ? sie können sowas auch anfechten. wenn er haus und grund hat. dann geht das sogar sehr schnell . sobald ein titel vorliegt können sie vollstrecken.

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Hi also ich kann dir nur anraten den Antrag nochmal schriftlich zu stellen. Was die mündlich sagen kannst du vergessen. Stell den Antrag einfach schriftlich und am besten schreiben EILANTRAG. Ferner würde ich anfragen warum dein Antrag nicht beantwortet wird, denn du zuvor angefragt hattest. Mit 4 Personen müsstest du noch im Satz sein.

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Selbstverteidigung bei Hundeangriff - was ist erlaubt?!

Hallo Ihr Lieben!

Mir sitzt der Schreck noch ganz schön in den Knochen... Komme gerade vom Hundespaziergang und hatte eine Begegnung mit zwei "Höllenhunden"... Ich sehe, wie meiner sich auf den Bauch legt, wie Hunde es so manchmal machen, wenn ihnen andere Hunde entgegen kommen. Ich spähe in den Wald und seh' nix. Ich rufe meinen - er kommt nicht... Ich will hin und ihn holen, da brechen zwei riesige, gleich aussehende Hunde aus dem Unterholz und stürzen sich kommentarlos auf meinen - der sofort wie am Spieß zu quieken anfängt und auf mich zurennt, um sich hinter mir in Deckung zu bringen. Die anderen hinterher. Ich stelle mich in den Weg, der eine rennt mich um, ich knalle auf den Allerwertesten, meine Tasche fliegt und streut ihren Inhalt in die Umgebung und das Hundekind quietscht und quietscht... Ich rappel' mich auf und sehe mir gegenüber zwei riesige, fletschende Hundegesichter. Ich brülle und brülle, halte beiden meine ausgestreckten Handflächen entgegen - die Hunde bleiben tatsächlich stehen, fletschen aber weiterhin die Zähne... Gemächlichen Schrittes kommt der Hundehalter aus dem Wald, ruft seine Hunde, die nicht kommen. Kommt schließlich, leint die Tiere an, zerrt sie weg, sagt im Gehen: "Was brüllen sie so, es ist doch nichts passiert..." und macht sich vom Acker, nicht ohne noch über die Schulter zurück zu sagen: " Sie wissen doch sicher, das Rüden manchmal schwierig sind..." Und das mir...^^

Es ist ja wirklich nix passiert, wahrscheinlich, weil ich sooo stinksauer gewesen bin... Aber: Wäre es rechtens, in so einer Situation Pfefferspray oder Elektroschocker zu benutzen?! Als mich der eine Hund umrannte, dachte ich echt: Das war's jetzt... Tschüß Beutelkind...

Ratschläge? Erfahrungsberichte? Aufmunternde Worte?! Büddbüdde!!

Erschrockene Grüße vom Beutelkind.

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Da Hunde als Sachen angesehen werden, kannst du eigentlich machen was du willst weil egal was mit dem Hund passiert ist eine Sachbeschädigung nach 303 StGB. Ferner kannst du dich mit allen Mitteln zu Wehr setzen. § 32 StGB ff i.V.m. § 228 BGB. Du kannst somit alles Benutzen um die Gefahr von dir oder von deinem Eigentum (Hund) abzuwehren.

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Was hälts du von Zimmer abschließen oder duschen !!! Dein Vater hat das bestimmt selbst auch gemacht. Also in 2 - 3 Tagen ist das vergessen.

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