Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern braucht größere Wohnung - ARGE bewilligt nicht
Hallo ihr Lieben, ich habe folgende Frage bzw. Problem: Bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern. Wir wohnen in einer 70-75 qm großen Wohnung in Hamburg die Kaltmiete beträgt EUR 500,00 aber es ist schon ziemlich eng hier. Ich habe mich auf der Suche nach einer neuen Wohnung gemacht und habe eine gefunden die 90qm groß ist die Kaltmiete beträgt hier EUR 659,00. Ich habe meinem Berater bei der ARGE das Angebot vor 2-3 Wochen vorgelegt. Er meinte, dass die ARGE das wohl nicht übernehmen wird, da die neue Wohung EUR 150,00 mehr kostet, er meinte aber dass er sich in den nächsten Tagen melden wird bzw. etwas zuschicken wird, dass ist aber bis jetzt nicht passiert. Ich glaube, dass mir mein Berater die neue Wohnung nicht bewilligen wird. Ich würde gerne wissen was ich bei einer Ablehnung der neuen Wohnung machen kann? Darf die ARGE meinen Antrag überhaupt ablehnen? Soweit ich mich informiert habe zahlt die ARGE eine Wohnung für 5 Personen bis 97qm ich bin sogar 7qm drunter...ich hoffe, dass ihr mir hilfreiche Antworten geben könnt..vielen Dank im Voraus
8 Antworten
Die Frage ist nicht so sehr, ob die zukünftige Wohnung angemessen ist, sondern, ob die aktuelle Wohnung angemessen ist.
Wenn nach den festgelegten Werten in Hamburg eure aktuelle Wohnung als "angemessen" gilt, dann wird ein Umzug als nicht NOTWENDIG erachtet werden. Und nur, wenn ein Umzug "notwendig" ist, muss das Jobcenter/die Arge das übernehmen.
Wenn eure aktuelle Wohnung "leider" angemessen ist, dann guck doch mal, ob du dich vom Vermieter irgendwie offiziell "rausschmeißen" lassen kannst. DANN ist ein Umzug nämlich weider NÖTIG, und dann muss die Arge mitspielen.
Es kommt nicht nur auf die qm Zahl an, sondern auch auf die Miete.
Für 5 Personen (es sei denn es ist ein Baby dabei) kannst du dir eine Wohnung bis 100 qm suchen. Ruf mal an und frag nach wie viel Kaltmiete im Moment dir zustehen. Wenn er es ablehnt, könntest du umziehen, müsstest aber die Umzugskosten selbst tragen. und auch die Kosten die über der Kaltmiete liegen die dir zustehen.
Darf die ARGE meinen Antrag überhaupt ablehnen? Soweit ich mich informiert habe zahlt die ARGE eine Wohnung für 5 Personen bis 97qm ich bin sogar 7qm drunter..
Die Frage ist nicht: was ist angemessen?; sondern was ist unangemessen, was ist eine unzureichende Unterbringung? Nur im letzten Fall ist der Umzug notwendig und muss genehmigt werden.
65 m² sind in Hamburg für 5 Personen die absolut unterste Grenze.
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Hamburg---01.04.2012.pdf
Fordere eine schriftliche Ablehnung, lege dennoch Widerspruch ein und klage ggf.
Natürlich kannst du in eine größere Wohnung ziehen aber die Miete darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten und ich weiß nicht wie hoch der Mietsatz bei euch ist. Ruf morgen an und frag einfach nach wie hoch die maximale Miete für eine Wohnung von 5 Personen sein darf. Dann weißt du genau woran du bist
Hi also ich kann dir nur anraten den Antrag nochmal schriftlich zu stellen. Was die mündlich sagen kannst du vergessen. Stell den Antrag einfach schriftlich und am besten schreiben EILANTRAG. Ferner würde ich anfragen warum dein Antrag nicht beantwortet wird, denn du zuvor angefragt hattest. Mit 4 Personen müsstest du noch im Satz sein.