Soweit ich weiß, bedeutet "allgemeine Universitätsreife", dass du berechtigt bist zu studieren. Wenn du also das Abitur/die Matura hast, dürfte das kein Problem sein. :)

Falls du einen Lehrberuf hast, muss dir dein Lehrbeauftragter ein Dokument ausstellen, in dem er festlegt, dass du in der Lage bist zu studieren. 

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Naja, da du ja einen gültigen Kaufvertrag mit dem Uhrenhändler geschlossen hast, würde ich ihn einfach bitten die Uhr zurückzunehmen (per Mail zum Beispiel). Du kannst als Grund auch angeben, dass du nicht mehr an der Uhr interessiert bist. Wo hast du sie den gekauft? 

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