Für Sie als Kunde ist ganz unwichtig, ob jemand das montieren durfte oder nicht. Wenn er es nicht durfte, es trotzdem gemacht hat, und alles ist richtig und in Ordnung, dann hat die Montage-Firma ihre Pflichten Ihnen gegenüber erfüllt und braucht nichts weiter zu tun. Beispiel. Nehmen wir an, mein Klempner hat seinen minderjährigen Sohn meine Spüle montieren lassen. Der Sohn hat alles 1a gemacht. Ich kann dann nicht verlangen, daß der Klempner alles abreißt und noch mal macht.

Wenn der Klempner aber selber Pfusch gebaut hat, kann ich verlangen, daß er das in Ordnung bringt. Es kommt also für Sie nicht drauf an wer das gemacht hat, sondern NUR auf das Ergebnis. Ist das OK oder nicht.

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Ich beantworte die Frage rechtlich, nicht moralisch: Wenn Ihr ins Ausland geht, brauchst Du Dich nur beim Einwohneramt abzumelden. Die deutsche Schulpflicht gilt nur bei Wohnsitz im Inland, d.h. bei Auswanderung gilt nur noch die ausländische Schulpflicht, ein ausgewandertes Kind ist in Deutschland nicht schulpflichtig.

Der Schulleiter hat kein Recht, die Vorlage einer Anmeldung bei einer ausländischen Schule zu fordern.

Wenn der Direktor die Vorlage einer Abmeldung nicht zur Voraussetzung macht, um z.B. ein Abgangszeugnis auszustellen, dann gehst Du keinerlei Risiko ein, wenn Du ihn einfach stehenläßt mit seiner Forderung. Wenn er er aber die Abmeldung zur Voraussetzung für ein Zeugnis macht oder Ähnliches, kannst Du Dich bei der Schulbehörde beschweren.

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