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Darf ein Schreiner ("Küchenmonteur") legal Starkstromherd anschließen?

gefragt von KHeck am 30.06.2009 um 11:55 Uhr

Ich habe etwas Ärger mit einem Umzugsunternehmen. Lt. schriftlichem Auftrag sollten die eine Küche umbauen und darin enthalten ein Kochfeld und einen Herd (beide unabhängig voneinander) an eine Starkstromdose anschließen, sowie den Wasseranschluss für eine Waschmaschine und einen Trockner. Lt. Auftrag sollte dies jeweils durch Fachkräfte erfolgen.

Nun hat die Umzugsfirma den Monteur mitten in der Arbeit abgezogen. U.a. wäre noch eine Steckdose zu versetzen. Der Vertreter der Firma erklärte, dies dürfe der Schreiner (der bereits die alte Dose entfernt hat, so dass nun die Drähte nackt unmittelbar hinter der Spüle aus der Wand ragen) eh nicht, während er nach neuem deutschen Recht durchaus die Wasserinstallation und die Starkstrominstallation vornehmen dürfe. Stimmt das?

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Recht x 35.219 Technik x 28.915

anonym
beantwortet von resy1964 am 30. Juni 2009 11:55
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nur wenn er eine Elektrikerprüfung hat. Sonst ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 30. Juni 2009 11:56

aber sowas von richtig

Kommentar von A99eba013d5ec098fbf8070e3f1303besmallVolker99 am 30. Juni 2009 12:00

hmmmm, die alte 0100 ist nicht mehr der Stand der Dinge


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 1. Juli 2009 23:13
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Es ist möglich, 2 normale 230-Volt-Geräte (Backofen, Induktionsfeld) an einen Drehstrom-Anschluss anzuschließen. Natürlich muss derjenige wissen, was er macht. Die Lüsterklemme darf z.B. nicht mehr berührbar sein und muss hinter einem geschraubten Dosendeckel in der Wand verschwinden.
Ist das nicht so, besteht Lebensgefahr und du kannst die Arbeit reklamieren.
Gruß DER ELEKTRIKER


anonym
beantwortet von Comstock am 30. Juni 2009 11:56
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Wenn er unterwiesen ist.

Kommentar von jofischi am 30. Juni 2009 12:02

und die volle Garantie, Haftung und Gewährleistung übernimmt.

Kommentar von KHeck am 30. Juni 2009 12:09

Genau das behauptete die Umzugsfirma. Der Monteur sei "unterwiesen". Und wie Volker 99 schreibt, das Recht habe sich hier geändert. Aber wo finde ich sowas? Wo steht das geschrieben? Und heißt "volle Garantie übernehmen", dass dies ebenfalls irgendwo gesetzlich fixiert ist? Defacto hatte ich den Eindruck, dass der Monteur noch nie zwei seperate Geräte an eine Dose angeschlossen hat. Er hat eines der Kabel per Lüsterklemme! verlängert, zwar hatte er ein längeres Kabel dabei, aber es gelang ihm nicht, dieses an mein neues Induktionskochfeld anzuschließen. (Er hat es anscheinend gerade noch glücklich wieder zusammengeschraubt bekommen). Der Kondenstrockner ist offenbar falsch am Syphon angeschlossen, jedenfalls meldet die Maschine jetzt "Behälter leeren". Ich kann kaum glauben, dass ein Schreiner keine 220V-Steckdose versetzen darf (Was ich noch selbst könnte), aber ZWEI Geräte an EINEN Starkstomanschluss verlegen darf???

Kommentar von Comstock am 30. Juni 2009 14:19

Wenn er Mist gebaut, krieg die Firma ran, zur Not mit einem Gutachter. Aber Pfusch kannst genauso von einem richtigen Habndwerker erhalten, wie bei mir geschehen.


anonym
beantwortet von TillWollheim am 22. Dezember 2009 08:20
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Starkstrom gibt es gar nicht im Haus. Auch sogenannter Drehstrom ist ganz normaler 240 V Wechselstrom. Elektroinstallation außerhalb des Sicherungskastens ist keine ingenieurische Leistung. Das kann im Grunde jeder, der nicht gerade debil ist. Es gibt nur zu beachten, daß man keine "Engstellen" bei Großverbrauchern einbaut. Also Lüsterklemme bei Herd wäre sowas - grob fahrlässig! Da kann, wenn sich nach Jahren Staub und/oder Spinnengewebe dort abgesetzt haben, ein schöner Hausbrand entstehen!! Der Hausstrom wird mit 3 Phasen (L) angeliefert, wovon normalerweise nur eine je Stromkeis (zB Stockwerk) abwechselnd genommen wird. Der Herd wird aber an alle drei angeschlossen, da sonst bei Volldampf zu z. B. Weihnachten die alleinige Phase überlastet werden könnte. Wenn man also zwei Anschlüsse hat, muß man halt darauf achten, daß das Kochfeld und die Backröhre nicht am gleichen "L" hängen, während die zwei anderen unbenützt bleiben! PS: Bin kein Elektriker aber weiß es genau, da ich es mir selbst über entsprechende Literatur angeeignet habe. Habe bei uns im Haus - Altbau von 1933 - die ganze Elektrik erneuert - alle alten Leitungen aus den Leerrohren rausgezogen und neue verlegt. Daher sollte man sich nie auf Verkabelung im Geizneubauwesen einlassen! Nur Leerohre machen!!


anonym
beantwortet von novider am 1. Juli 2009 10:16
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Für Sie als Kunde ist ganz unwichtig, ob jemand das montieren durfte oder nicht. Wenn er es nicht durfte, es trotzdem gemacht hat, und alles ist richtig und in Ordnung, dann hat die Montage-Firma ihre Pflichten Ihnen gegenüber erfüllt und braucht nichts weiter zu tun. Beispiel. Nehmen wir an, mein Klempner hat seinen minderjährigen Sohn meine Spüle montieren lassen. Der Sohn hat alles 1a gemacht. Ich kann dann nicht verlangen, daß der Klempner alles abreißt und noch mal macht.

Wenn der Klempner aber selber Pfusch gebaut hat, kann ich verlangen, daß er das in Ordnung bringt. Es kommt also für Sie nicht drauf an wer das gemacht hat, sondern NUR auf das Ergebnis. Ist das OK oder nicht.


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