Stimmt, mein Fehler.

Also: Infos verlangen können die, aber diese müssen nicht belegt werden!

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Nein, dürfen sie nicht! Dazu gab es auch ein klares Urteil.

Siehe § 60 Abs. 4 SGB II

Solange die Freundin selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommt, muss sie dem Amt gar nichts. Wieso auch, wenn sie nichts mit denen am Hut hat?

Das schlimmste was nur sein könnte, ist dass jetzt nach einem Jahr des Zusammenwohnens von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird. Somit würde dein Freund nur 90% des Regelsatzes erhalten.

https://www.datenschutz-notizen.de/muessen-partner-von-sgb-ii-empfaengern-ihre-gehaltsabrechnung-beim-jobcenter-vorlegen-3417872/

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Kann schon gut sein das er psychich krank ist. Ich meine psychisch stabile Menschen machen sowas nicht...

Und das mit dem ständig Schluss machen hört sich bisschen nach Borderline an

Ich hatte mal ne Freundin die auch so daruf war... 2 Monate später wurde bei ihr Boarderline diagnostiziert

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