naja es gilt ja unschuldsvermutung, auch wenn du schon mal was begangen hast.
So wie es aussieht bist du nicht vorbelastet wegen Nachstellung. Beim ersten Mal wurde es bei Anklagerhebung fallen gelassen und beim 2. mal wurde der Strafantrag zurück gezogen richtig?
heißt du bist noch unschuldig, nur kann es durchaus sein, wenn der Verdacht bergründet ist, dass er Staatsanwalt es nun wieder zur Klage beim Gericht vorlegt.
Da auch erstmal ruhig bleiben, Sie müssen dir zweifelsfrei beweisen dass du Ihr nachgestellt hat.
Nachstellung ist auch nur erfüllt , wenn über einen Langen zeitraum die Lebensqualität des "Opfer's" OBJETIV!!! eingeschränkt, heißt sie musste umziehen arbeitsplatz wechseln wegen dem Stalking
nun ich bin kein moralapostel oder so, aber wenn ich 3 mal im Falsch Beschuldigt werde, würde ich doch mal in den Gegenangriff gehen und gegenanzeigen schreiben.......