Kommt auf das Gesetz des jeweiligen Landes an! In Österreich gilt man erst als Zechpreller wenn man nicht zahlen will! Ansonsten darf man bei Zahlungswilligkeit die Daten von einem Ausweis (Ausweispflicht) notieren, bei Nichteinhaltung der Vereinbarung mit dem besagten Gast Anzeige bei Polizei. Durch die Erfahrung mit einem Gast der kein Geld hatte (teilentmündigt), aber zahlungswillig war, Datenaufnahme durch Executive und dann nach langem warten ( 9 Monate) folgte die Bezahlung durch Anwalt, (Sachverwalter). MAC

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Kennt ihr eine Luft Kühlung? eine Dose Bier in ein Tuch gewickelt, dann in den Wind, Ventilator etc. stellen dann habt ihr ein kühles BIER! Das gleiche passiert mit deinen NIEREN wenn du ein nasses Hemd anhast!

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