Du solltest bezahlen, da du bzw. dein Sohn mit Absenden eines Preisvorschlags bereit war, den Artikel für dieses Geld zu kaufen.
Die Konsequenz könnte sein, das dich der Verkäufer wegen eines Nichtbezahlten Artikels bei ebay meldet und dies wiederrum kann zum Ausschluss von Ebay führen. Einige Verkäufer geben dieses nichtbezahlen an einen Anwalt weiter - weiß ja nicht um welche Höhe es geht.
Ich an deiner Stelle würde den Verkäufer höflich fragen, ob es möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten. Wenn er nicht einverstanden ist, zieh deinem Sohn das Geld vom Taschengeld ab. Damit er aus seinen Fehlern lernt.