Du solltest bezahlen, da du bzw. dein Sohn mit Absenden eines Preisvorschlags bereit war, den Artikel für dieses Geld zu kaufen.

Die Konsequenz könnte sein, das dich der Verkäufer wegen eines Nichtbezahlten Artikels bei ebay meldet und dies wiederrum kann zum Ausschluss von Ebay führen. Einige Verkäufer geben dieses nichtbezahlen an einen Anwalt weiter - weiß ja nicht um welche Höhe es geht.

Ich an deiner Stelle würde den Verkäufer höflich fragen, ob es möglich ist vom Kaufvertrag zurück zu treten. Wenn er nicht einverstanden ist, zieh deinem Sohn das Geld vom Taschengeld ab. Damit er aus seinen Fehlern lernt.

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Nimm ihm zur Seite und sprich ihn drauf an. Auf jedenfall solltest du ruhig und nicht genervt sein. Sag ihm, dass es dir schwerfällt ihn drauf anzusprechen, aber das aufgefallen ist, dass er seit.... an Mundgerucht leidet. Wenn es erstmal raus ist, geht's dir wieder besser.

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ich hab mich noch nie abgemeldet wenn ich umgezogen bin. die gemeinde bei der ich aktuell gemeldet bin, ändert ja die daten sowie die angaben im personalausweis. meine das geht automatisch

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