Mit den Noten schafft sie das Gymnasium locker. Fast jeder würde das Gymnasium schaffen. Es kommt nur darauf an wie viel Arbeit man in die Schule investieren will. Wenn Sie es nicht schaffen sollte kann sie immernoch wechseln. Allerdings wird sie es, wenn sie es wirklich will:)

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Gartenbeläuchtung Beschwerde des Nachbarn berechtigt?

Hallo. Ich habe ein kleines Problem.ich lebe in einer Doppelhaushälfte mit einem ca. 1000m² grossen garten und einer garage etwas weiter hinten gelegen. Die bewohner der anderen Haushälfte sind Menschen vortgeschrittenen Alters und leider sehr leicht aufgebracht. Seid einigen Wochen sind im garten und in Hausnähe Schritte in der nacht zu hören und bewegungen rascheln im busch auch im schuppen polterts manchmal, seid in der garage einige Sachen verschoben und umgestellt waren ist diese auch von der grundstücksseite aus verschlossen.Es ist zuzufügen das bis jetzt noch nichts verschwunden ist. Da ich wissen will wer oder was hier nachts sein unwesen treibt habe ich nun einige lampen angebracht da ich aus meinem schlafzimmer im 1 stock direckt sicht auf den hinteren teil des gartens habe(wo die geräusche fast jede nacht zu hören sind), Nachdem ich heute also alle lampen erfolgreich angebracht habe und gewartet habe bis wieder was zu hören war(gegen 2 uhr) habe ich also meine lampen angeschaltet um zu sehen was im garten vor sich geht. der garten war beleuchtet und ich ging ich hinaus. ca. 20 m hinter dem haus steht vor der garage noch ein alter stall. im stall polterte es recht laut. in der aufregung habe ich natürlich die taschenlampe vergessen also rannte ich schnell ins haus um sie zu holen. als ich wieder rauskam schrie der nachbar schon lautstark aus seinem ebenfalls an der rückseite des hauses gelegenen schlafzimmerfenster und forderte mich auf das licht abzuschalten. das licht brannte also nichtmal 5 min

Sry wegen der langen geschichte... Jetzt die eigentliche frage: BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ? es herrscht kein dauerbetrieb das licht dient einzig und allein der begehbarkeit des gartens auch bei nacht. also wird nur bei bedarf eingeschalten.

ich hoffe ich erhalte schnell antworten

danke

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Dein grundstueck dein recht. Solang du nicht mit nem laserpointer zu den nachbarn in die augen zielst

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