Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Lenkererhebung durchgeführt werden könnte. In Österreich wird eine Lenkererhebung durchgeführt, um den Lenker oder die Lenkerin eines Fahrzeugs zu ermitteln, wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt war oder wenn es für andere verkehrsrechtliche Verstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.) in Frage kommt.
Es ist auch möglich, dass eine Lenkererhebung aufgrund von Falschparken durchgeführt wurde, wenn das Fahrzeug beispielsweise in einer gebührenpflichtigen Parkzone oder auf einem Behindertenparkplatz geparkt war oder wenn es den Verkehr behinderte. Allerdings wäre es in diesem Fall wahrscheinlicher, dass Sie einen Parkschadenbeseitigungsbefehl oder eine Verwarnung erhalten hätten, anstatt dass eine Lenkererhebung durchgeführt wird.
Die Tatsache, dass in der Lenkererhebung eine Fahrtrichtung angegeben ist, deutet darauf hin, dass das Fahrzeug möglicherweise in Bewegung war und nicht geparkt, als der Verstoß begangen wurde. Sie sollten daher die Unterlagen, die Sie von der Bezirkshauptmanschaft erhalten haben, sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Kontakt mit der Behörde aufnehmen, um mehr Informationen zu erhalten. Es kann auch hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um sich beraten zu lassen.