Ich darf die Verfasser auf folgendes hinweisen:
Hochschulsache ist Ländersache! Sofern die Verfasser ihre Ansicht verlautbaren, sollten Sie sich lediglich auf ein bestimmtes Bundesland beziehen!
Im Bundesland Brandenburg ist die Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit Abschluss Staatsexamen auch mit Fachhochschulreife möglich!
Dies ergibt sich aus § 9 II Nr. 3 BbgHG
Angeboten wird das Studium an der Universität zu Potsdam und an der Europauniversität Viadrina (Frankfurt an der Oder)