Sofern man Hadite überhaupt als authentisch einstufen kann, sind Musikinstrumente haram, Musik hören Abwegungssache und Gesang (als Ibada) Halal. Da Heuchelei und Bida auch Haram sind, möchte ich folgenden Vergleich ziehen; Masturbieren ist Haram. Es ist jedoch eine schlimmere Sünde vom Masturbieren zu behaupten es sei Halal als zu masturbieren selbst. Ich schätze es gehört zu den kleineren Sünden, lass eine gute Tat folgen und wisse dass Allah alles vergibt außer shirk, wem Er will. Folgendes Video sollte dich interessieren:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=8dyrALhmNLo
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Sofern man Hadite überhaupt als authentisch einstufen kann, sind Musikinstrumente haram, Musik hören Abwegungssache und Gesang (als Ibada) Halal. Da Heuchelei und Bida auch Haram sind, möchte ich folgenden Vergleich ziehen; Masturbieren ist Haram. Es ist jedoch eine schlimmere Sünde vom Masturbieren zu behaupten es sei Halal als zu masturbieren selbst. Ich schätze es gehört zu den kleineren Sünden, lass eien gute Tat folgen und wisse dass Allah alles vergibt außer shirk, wem Er will. Folgendes Video sollte dich interessieren:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=8dyrALhmNLo
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Wenn du dich damit Gott nährst ist es halal. Als Medizin ist es halal. Für rituelle Zwecke ist es zugelassen. Im mhystischen Sinne ist es Gotttrunkenheit und gut. Religiös im gesellschaftlichen Kontext ist es zweifelhaft und haram. Es ist eine Sünde und kann zu schlimmeren führen und den Charakter schaden oder verbessern, führt aber genau wie Alkohol nicht aus dem Islam. Im Quran ist Berauschendes bzw. Alkohol 4 mal erwähnt u.a. im Zusammenhang mit dem Paradies und dem Gebet; Dass man erst Gott anbeten darf wenn man wieder klar denken kann. Ich denke deine persönliche Fatwa für dein eigenes Verhalten mit diesem nicht verbotenem Stoff zählt. Während Alkohol wörtlich im Quran erwähnt wird, ist der Begriff Berauschendes zu generell. Es wird davon abgeraten mit dem Hinweis der Verführung aber auch auf das Previleg Berauschendes im Paradies genießen zu dürfen, hingewiesen.

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