Hallo Gretel222,

frag doch in deinem Bekanntenkreis, ob es nicht jemanden gibt, der dir die Lampe montiert. Alles mit Kabeln von der Steckdose über die Wand, mit Schnurschlater und entlang der Decke und dann zur Lampe sieht doof aus und kostet einiges an Monagematerial.

Ein Freund/ Bekannter, der Elektriker gelernt hat, montiert dir die Lampe fachgerecht und blitzschnell. Du kannst den dafür vorgesehenen Schalter in der Wand nutzen und es sieht gut aus.

Ciao

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Die Firma Grundig soll keine eigne Fernsehproduktion mehr haben - es ist nur noch der Markenname. Du hast also irgend ein anderes Fabrikat, das unter dem Markenname Grundig vertrieben wird.

Der Fehler könnte ein schadhafter Elko im Netzteil sein - die sind dann aufgebläht.

Du hast ja 2 Jahre Gewährleistungsfrist, daher würde ich den Verkäufer kontaktieren. Selber reparieren schadet dem Anspruch - ich würde es jetzt noch nicht aufschrauben und nicht planlos versuchen, Bauteile auszuwechseln.

Sind noch externe Geräte angeschlossen, so würde ich alles am TV abklemmen und dann noch mal testen. Auch die Antennen Eingänge abklemmen, denn da kann ja auch eine Störung vorliegen. Man sollte dann wenigstens in die Menü´s des TV Gerätes gelangen.

Ändert das auch nichts - dann ab zum Verkäufer.

Ciao

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Wenn du über 16 Jahre bist, entscheidest ganz allein du. Du muss dem Eingriff zustimmen und der Arzt beurteilt, ob du schon die nötige Reife für diese Entscheidung besitzt. Meint er, dass du sie nicht hast, ist die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der junge "Erzeuger" hat ebensowenig Entscheidungsbefugnis wie seine Mutter. Es ist aber schön, wenn du diese weitreichende Entscheidung im Kreis deiner engen Freunde und Verwandten besprichts.

Ciao und alles Gute

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Ich habe keine eigenen Erfahrungen mit piercings und finde sie auch nicht schön, egal ob mittig oder seitlich. Ob ein Anspruch auf Rückerstattung a) besteht und b) durchsetzbar ist und c) die Durchsetzung effizient ist, sind 3 verschiedene Dinge. Hingehen und fordern kannst du immer.

zu a) Was ihr schriftlich und mündlich bei der Auftragserteilung vereinbart habt, wird darüber entscheiden, ob du einen Anspruch auf Rückerstattung hast.

zu b) Ob du beweisen kannst, dass "mittig" verbindlich vereinbart war, entscheidet über den Ausgang eines eventuell zu führenden Gerichtsverfahrens.

zu c) Ein Rechtstreit für einen Betrag unter 100€ zu führen, lohnt sich nur dann, wenn man ganz sicher sein kann, zu gewinnen, denn das Gerichtsverfahren kostet mehr Geld und zusätzlich Zeit und eventuell Nerven.

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Du hast auch eine Frage zu Digitalkameras gestellt, so dass ich annehme, dass die Fragen im Zusammenhang stehen. Wenn du eine Digicam mit Lithium Akkus kaufst, dann sind diese speziell für die Kamera geformt, d.h. du kannst nur sehr spezielle Teile verwenden. Wenn sie defekt sind (Akku´s halten nicht ewig), dann bist du auf die Ersatzteile des Herstellers bzw. Nachbauten angewiesen. Und dies Teile sind dann in der Regel recht teuer. Gleiches gilt für das dazu passende Ladegerät.

Kaufst du dir eine Kamera, in deren Akku Fach AA oder AAA Zellen passen, dann bekommst du Ersatz Akkus überall, ebenso gibt es preiswerte Ladegeräte.

AA und AAA Akkus funktionieren mit einer anderen Chemie, meistend NiMH

Alle Akkus entladen sich ganz von allein, auch wenn sie nicht genutzt werden. Bei den Lithium Zellen dauert das mehrere Jahre, bei den NiMH Zellen ist nach einem Jahr nix mehr drin.

Die Menge an Strom, bezogen auf das Volumen und Gewicht ist bei Lithium Akkus viel größer, als bei den NiMH. Sie sind eigentlich die "bessere" Wahl, doch weil es dort noch keine Normierung bzgl. der Bauform gibt, sind sie schlechter verfügbar und zudem teurer.

Wenn es eine sehr kleine und leichte Kamera werden soll, dann sind Lithiumzellen erforderlich.

Ciao

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