Erstmal die Grundlagen ausloten: Welcher Vertrag besteht denn und wie lange läuft er noch (den habt ihr ja nicht unterschrieben, sondern der Vermieter). Der hat ihn normalerweise unterschrieben,um sich vom Verpachtungsrisiko zu befreien. Als sozusagen Entgelt muss er Ausgleichszahlungen hinehmen, falls die Pächter das Biervolumen (wie hoch, welche Verteilung?) nicht erfüllen.
Bei einem "normalen" Vertragsverhältnis wäre dann aber die Brauerei euer Verhandlungspartner, denn dann müssten die ja schauen, wie sie ihre Bierlieferungen auch realisieren können. Hier ist also schon mal was unklar.
Ihr müsst euch unbedingt zuerst mal die existierenden Vertragsverhältnisse offenlegen lassen. Dann auch mit der jetzt "federführenden" Brauerei reden, wie die sich eine Fortführung vorstellen würden bzw. was sie bereit wären, zu investieren bzw. an so genanntem Restwert ihrer Bestuhlung aufgeben würden (wahrscheinlich würden sie euch diese schenken).
Ihr dürft nie die Interessenlage außer Acht lassen. Der Vermieter hat den Vertrag mit der Brauerei nur, weil diese ihn vermutlich vom Pachtrisiko befreit,sprich, sie zahlt die Miete. Alle anderen wollen verkaufen und brauchen jemanden, der ihnen die Ware abkauft. Wenn diese Deppen sich im Vorhinein zu einer bestimmten Abnahme verpflichten, umso besser.
Es wollen aber auch andere verkaufen. Sprecht daher auch mit anderen möglichen Lieferanten (Brauereien, örtliche Großlieferanten und dgl.) über euer Problem, da lassen sich oft überraschende Hilfeleistungen oder Infos finden.
Nicht vergessen: Noch habt ihr nix unterschrieben, also seid ihr diejenigen, die zukünftig die Ware mit eigener Arbeitsleistung und auf eigenes Risiko unters Volk bringen könnten. Solange das so ist, seid ihr Verhandlungspartner, nach Unterschrift nicht mehr.
Keinesfalls auf dieses eine Objekt fixieren. Immer klarstellen, ich könnte schon, aber ich muss nicht. Ein Brauereivertrag ist im Vergleich zu einer freien Gaststätte ijmmer eine Beschwernis, die finanziell ausgeglichen werden muss.
Das wichtigste für euch ist, ein vernünftiges Konzept vorzulegen, an das die Herren und Damen Lieferanten glauben. Wenn das steht, werden sich notfalls im Rahmen der Kontakte zu evtl. Konkurrenten auch andere Objekte auftun.
Bierlieferverträge sind fast immer Knebelverträge, mit deren Fußangeln sogar ein "normaler" Anwalt überfordert ist (in München habe sie gerne mal 165 Seiten). Sie können Klauseln enthalten, die schon machen vor Euch in den dauerhaften Ruin (kein Witz) getrieben haben. Vor Unterschrift also einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dieser Materie auch auskennt (keinen Kumpel oder Ja-mach-ich-schon-Spezi), ggf. DEHOGA, auch wenn es Mitgliedbeiträge kostet.