Bierlieferungsvertrag

Hallo,

mein Lebensgefährte und ich wollen ein Restaurant eröfnen. Wir haben auch schon ein Objiekt gefunden. Es ist noch eine Bestuhlung vorhanden die durch eine Brauerei finanziert wurde. Ursprünglich gieng der Vermieter diesen Bierieferungsvertrag ein da er in den Räumlichkeiten eine Gaststätte betrieben hat. Danach gab es mehrere neue Pächter die jedes mal die Bestuhlung und somit auch die Ablöse an die Brauerei mit übernommen haben. Allerdings wurde der Vermieter zu ausgleichszahlungen herangezogen wen der vereinbarte Bierumsatz nicht erreicht wurde. Nun sollen auch wir diese Bestuhlung übernehmen. Allerdings soll der Vertrag so umgeschrieben werden das der Vermieter ganz raus ist aus der Nummer. Die Tische und stühle sind schon 10 Jahre alt und es ist immernoch eine Ablösesumme von 8000 Euro drauf was uns recht viel erscheint. Mit der Übernahme wär auch eine mindestvertragslaufzeit von 5 jahren verbunden. Weiß jemand was passiert wenn wir die Bestuhlung nicht übernehmen wollen würden? Muss die Brauerei sie dann heraus nehmen und den Vermieter aus dem Vertrag entlassen? Oder laufen wir gefahr das der Vermeiter sagt wir bekommen das Objekt nicht wenn wir nicht übernehmen. Bzw. Sollten wir die Bestuhlung übernehmen ist es dann rechtens die noch offenen 8000 Euro anzusetzen auf solch alte Möbel? Dafür könnten wir uns ja locker eine nagel neue bestuhlung rein stellen. Ich hoffe uns kann jemand weiter helfen möchte ungerne einem bösen knebelvertrag aufsitzen.

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Erstmal die Grundlagen ausloten: Welcher Vertrag besteht denn und wie lange läuft er noch (den habt ihr ja nicht unterschrieben, sondern der Vermieter). Der hat ihn normalerweise unterschrieben,um sich vom Verpachtungsrisiko zu befreien. Als sozusagen Entgelt muss er Ausgleichszahlungen hinehmen, falls die Pächter das Biervolumen (wie hoch, welche Verteilung?) nicht erfüllen.

Bei einem "normalen" Vertragsverhältnis wäre dann aber die Brauerei euer Verhandlungspartner, denn dann müssten die ja schauen, wie sie ihre Bierlieferungen auch realisieren können. Hier ist also schon mal was unklar.

Ihr müsst euch unbedingt zuerst mal die existierenden Vertragsverhältnisse offenlegen lassen. Dann auch mit der jetzt "federführenden" Brauerei reden, wie die sich eine Fortführung vorstellen würden bzw. was sie bereit wären, zu investieren bzw. an so genanntem Restwert ihrer Bestuhlung aufgeben würden (wahrscheinlich würden sie euch diese schenken).

Ihr dürft nie die Interessenlage außer Acht lassen. Der Vermieter hat den Vertrag mit der Brauerei nur, weil diese ihn vermutlich vom Pachtrisiko befreit,sprich, sie zahlt die Miete. Alle anderen wollen verkaufen und brauchen jemanden, der ihnen die Ware abkauft. Wenn diese Deppen sich im Vorhinein zu einer bestimmten Abnahme verpflichten, umso besser.

Es wollen aber auch andere verkaufen. Sprecht daher auch mit anderen möglichen Lieferanten (Brauereien, örtliche Großlieferanten und dgl.) über euer Problem, da lassen sich oft überraschende Hilfeleistungen oder Infos finden.

Nicht vergessen: Noch habt ihr nix unterschrieben, also seid ihr diejenigen, die zukünftig die Ware mit eigener Arbeitsleistung und auf eigenes Risiko unters Volk bringen könnten. Solange das so ist, seid ihr Verhandlungspartner, nach Unterschrift nicht mehr.

Keinesfalls auf dieses eine Objekt fixieren. Immer klarstellen, ich könnte schon, aber ich muss nicht. Ein Brauereivertrag ist im Vergleich zu einer freien Gaststätte ijmmer eine Beschwernis, die finanziell ausgeglichen werden muss.

Das wichtigste für euch ist, ein vernünftiges Konzept vorzulegen, an das die Herren und Damen Lieferanten glauben. Wenn das steht, werden sich notfalls im Rahmen der Kontakte zu evtl. Konkurrenten auch andere Objekte auftun.

Bierlieferverträge sind fast immer Knebelverträge, mit deren Fußangeln sogar ein "normaler" Anwalt überfordert ist (in München habe sie gerne mal 165 Seiten). Sie können Klauseln enthalten, die schon machen vor Euch in den dauerhaften Ruin (kein Witz) getrieben haben. Vor Unterschrift also einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dieser Materie auch auskennt (keinen Kumpel oder Ja-mach-ich-schon-Spezi), ggf. DEHOGA, auch wenn es Mitgliedbeiträge kostet.

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Ich habe schon Mitte der 90iger Jahre als Zusatzgeschäft zu meiner bayrischen Gaststätte den "Schinkennudel-Express" installiert und bin damit sehr schnell an Umsatzzahlen gestossen, mit der ich schon damals beginnende Umsatzkrise der Gastronomie einigermassen abfangen konnte. Zu seinen Hochzeiten erzielte dieser Zweig Monatsumsätze von 6000 DM oder 3000€ in einer Kreisstadt im Münchner Umland bei reinem Abendgeschäft.

Ich frage mich bis heute, warum das Modell nie kopiert worden ist.

Allerdings ist der Werbeaufwand beträchtlich und vielen Gastronomen sind die Versicherungs- und Logistikfragen dieses Zusatzgeschäfts zu kompliziert, manche stört auch die extreme Zusatzbelastung der Fahrdisposition via Telefon.

Weiteres zu solchen Konzepten.

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Hallo Maria,

der angesprochene Wikipedia-Artikel stammt teilweise von mir. Ausführliche Hintergründe kannst Du nachlesen unter

http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie-und-gesellschaft/wem-gehort-das-trinkgeld/

Aber eigentlich willst Du ja wissen, was du tun kannst, und da helfen oberschlaue Hinweise wie "komm halt einfach pünktlich" sicher sehr viel. Für Verstöße gegen die Arbeitszeitordnung ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Dies hilft dir aber nur dabei, jetzt deinerseits deinem Chef eins überzubraten.

Die einbehaltenen Trinkgelder stehen dir zu. Einbehalten ist nur rechtlich möglich im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, als Strafzahlung schon gleich gar nicht. Soweit du deren Höhe schlüssig nachweisen kannst oder mindestens plausibel machen kannst, hast du einen Prozess um deren Auszahlung an dich vor dem Arbeitsgericht praktisch schon gewonnen (siehe oben).

Andererseits dürfte der Arbeitsplatz dann futsch sein. Möglicherweise hilft auch ein gütliches Gespräch. Dabei kann der richtig gegebene Hinweis nützlich sein, dass vom Unternehmer einbehaltene Trinkgelder der Steuerpflicht tatsächlich unterliegen und sich die Finanzämter daher für diesen Vorgang bei Anzeige interessieren dürften, nachdem er ja offensichtlich betriebliche Übung ist.

Vermutlich fährst du am Besten, deinen Chef unter Hinweis auf die Rechtslage zur gütlichen Auszahlung des ausstehenden Trinkgelds zu bewegen und dir dann einen neuen Job zu suchen. Arbeitgeber, die mit solchen Methoden arbeiten, werden dich auch weiterhin verarschen.

Lass dich jedenfalls bezüglich deiner Kohle nicht unterkriegen, alles Gute

gastromartini

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Hallo, einige Grundsätzlichkeiten habe ich in der wikipedia unter dem Begriff Gastronomierecht dargestellt (dort auch weiterführende Links).

Weiterführende Tips und Infos findest du unter http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/vorkalkulation-eroffnung-gastronomie/ und weiteren Artikeln in meinem Blog.

Tatsächlich sind aber die speziellen Vorschriften, gerade was das Baurecht betrifft, wirklich in jeder Kommune anders, so dass du zuerst das KVR aufsuchen solltest. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass du die Sachbearbeiter, die den Betrieb später abnehmen werden, zumindest bereits kennst und diese dich vor evtl. Schnellschüssen bewahren können, die sehr teuer werden können, wenn man sie nachträglich korrigieren muss.

Meines Wissens benötigst Du persönlich in München nach wie vor lediglich die Gesundheitsbelehrung sowie die Gastro-Belehrung durch die IHK zur Konzessionserteilung. Manchmal wird ein Führungszeugnis verlangt oder anderweitig geprüft, dass du ein guter, verantwortungsvoller Staatsbürger bist. Wenn auf dem ins Auge gefasste Objekt aber keine gastronomische Vorkonzession liegt, die du übernehmen kannst, kann das Ganze auflagenmässig teuer werden, was das Obkekt betrifft.

Viel Glück

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ich empfehle euch allen, nur noch Tiefkühlkost oder andere industrielle Markenware zu kaufen und daheim in der Mikrowelle aufzuwärmen.

Die hat sicher keiner vorher mit vergifteten Münzen angefasst. Man weiss zwar nicht, was drin ist, es ist eher billig, aber sauber. Das enthaltene Gift an Färbemitteln steht sogar drauf.

Wenn jemand erwartet, sein ohnehin zu 80% aus Antibiotika bestehendes Grillhendl am Strassenstand (!!Autoabgase) um die Ecke für am liebsten einen Euro aus einem hygienischen Hochsicherheitstrakt serviert zu bekommen, sollte er sich wirklich nur mit totgetöteter Industrieware ernähren und am Nährstoffmangel verrecken.

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100 %ig sicher ist allein folgendes: Die Gaststättengesetze der Länder und des Bundes erlauben der zuständigen Behörde, die Konzession zu verweigern oder auch später wieder einzuziehen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Ob sie verweigert wird oder welche Gründe im Zweifel für eine Unzuverlässigkeit sprechen, liegt allein im Ermessen der Behörde In der Regel soll dieser Passus Kunden vor Übervorteilung schützen, daher ist eine Vorstrafe wegen Betrugs nicht gerade die beste Qualifikation.

Andererseits ist eine Fürsprache von Seiten anderer Behörden wie Gericht oder Bewährungshilfe sicherlich ein gutes Gegenargument. Es wird dir aber nichts anderes übrig bleiben, als ganz offen mit der zuständigen Behörde zu verhandeln, welche die Konzession erteilt.

Mit etwas Glück angesichts deiner Fürsprecher könntest du einen Kompromiss erreichen: Du gitst dich mit einer vorläufigen Konzession zufrieden z.B. bis zum Ende der Bewährungsfrist. Näheres findest du in meinem wikipedia-Artikel zu Gaststättenrecht oder in meinem Blog.

Viel Glück

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Wenn du den rein physischen Vorgang meinst, das Buffet aufzubauen, geht auch Buffet stellen, Buffet eindecken, Buffet (nach)füllen oder platzieren. Analog zu den Vorgängen in der Küche ginge auch "schicken".

Wenn du den Plan meinst, wie der Aufbau gedacht ist und vorbereitet werden soll, eben Buffetplan, Ausgabegruppen,Aufstellungsvorgabe o.ä.

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Tatsächlich gehört das ordnungsgemässe Kassieren zu den Aufgaben einer Bedienung. Sie haftet selbst für Inkassofehler, Wechselgeld- und Rechenfehler und würde auch selbst haften, wenn sie den Abgang der Gäste ohne Bezahlung etwa selbst verschuldet hätte, indem sie die Aufforderung, bezahlen zu wollen, schuldhaft zu lange übersehen hat.

Ein böswilliger Zechbetrug ist jedoch eine Straftat und kein Inkassofehler, die auch eindeutig von beiden Geschädigten (Bedienung und Gastwirt) angezeigt werden kann, ohne wenn und aber.

Damit ist aber noch nicht die Frage geklärt, wer für den Schaden aufkommt. Die Ansicht, eine Bedienung hafte komplett für die von ihr bonierten (also beim Gastwirt abgerufenen Waren), stammt aus Zeiten, als Bedienungen noch prozentual am Umsatz und damit auch am Risiko beteiligt waren.

Nachdem Kellner(innen) heutzutage eher dem Niedriglohnsektor angehören, würde ich schon zu der Ansicht neigen, dass die Haftung für Betrugsfälle nicht zum "Berufsbild" gehört.

Ich würde zumindest versuchen, eine Anzeige zu stellen und mich mit dem Chef auf eine fifty-fifty-Lösung zu einigen. Eine Klage vor Gericht könnte zwar Erfolg haben, aber evtl. auch nur zu einem Vergleich führen, das Arbeitsverhältnis aber ziemlich sicher beenden.

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Der Zustellservice muss ja auch nichtz zwingend gewinnbringend sein, kann aber. Wie Strahn richtig bemerkt hat, liegt das teilweise daran, dass die Kfz-Kosten über den Lohn auf den Fahrer abgewälzt werden.

Ich habe sieben Jahre lang den meines Wissens immer noch einzigen lokalen Zustellservice für bayrische Küche betrieben, und das durchaus gewinnbringend. Ich wollte nicht einsehen, dass Menschen daheim immer nur Pizza oder China-food essen wollen und hatte Recht damit.

Für ein Lokal ergibt sich dadurch die Möglichkeit, seine nicht voll ausgelastete Kapazität durch einen zusätzlichen Umsatzträger abzuschöpfen, im Idealfall wird also Zusatzumsatz mit sehr geringen Personalmehrkosten erreicht, während die Fixkosten gleich bleiben. Der reine Zustellservice proftiert i.d.R. von einer geringeren Raumpacht, da auf der Fläche nur produziert und nicht bedient wird. Beide profitieren davon, dass der Zustellumsatz derzeit nur mit 7%iger MWSt belastet wird, vom Bruttoendpreis bleiben also rund 10% mehr in der eigenen Kasse.

Auch wenn die Möglichkeit sicher nicht für jeden Betrieb zu empfehlen ist, habe ich mich schon gefragt, warum sie nie kopiert worden ist. Falls du die Frage aus eigener Betriebsabsicht stellst, guckst du unter http://www.gastrobetreuung.de

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Wenn Du mit diesem Lieferservice Lebensmittel in Verkehr bringst, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Zu den rechtlichen und allgemeinen Grundlagen siehe

http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/speisekarte-rechtsgrundlagen/

Auch der Fleischer muss Inhaltsstoffe auf seinen Angebotsschildern in der Theke deutlich sichtbar angeben und sie benennen, wenn er Flyer ausgeben würde. Das Unterlassen kann als Verbrauchertäuschung bewertet werden und mit teilw. saftigen Bussgeldern belegt werden.

Vielleicht läßt aber die Behörde mit sich reden, wenn du dich einsichtig zeigst und gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht die Druckvorlagen änderst. Manchmal drücken sie ein Auge zu betreffend der Flyer, die unabsichtlich schon verteilt worden sind...

Eine weitere Möglichkeit wäre je nach Ausführung der Flyer, diese auf einem zusätzlichen Beiblatt zu deklarieren. Generell wirst du besser fahren, wenn du diese Fragen mit der Behörde löst statt gegen sie.

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Ich muss sagen, dass mir der gesamte Aufbau etwas konstruiert erscheint. Aus einem "jungen Team", das gerade "seit 8 Wochen" zusammen arbeitet, sollst du (also zusätzlich zu den vieren) dem Leiter der "Dienststelle" (völlig neuer Begriff in der Gastronomie) einen auswählen, der schon wieder ein neues Objekt führen soll??? Habt ihr den gastronomischen Stein der Weisen gefunden?

Zur Sache: Sowohl deine Fragestellung wie die meisten Antworten befassen sich mit dem Umgang am Gast. Der ist Aufgabe des Servicepersonals, und der Betriebsleiter muss ihn als Teilbereich seiner Aufgaben selbstverständlich auch beherrschen.

Dazu kommt Logistik, Warenbehandlung, Warenkontrolle, Personalführung, besonders auch des Küchenbereichs, Abrechnung, Steuerung und Umsetzung des Marketings, Übersicht über die rechtlichen Standards insbesondere der Lebensmittelüberwachung (HACCP), aber auch Personal- und Gaststättenrecht sowie deren Durchsetzung. Das sind nur die Grundsätzlichkeiten.

Freundlichkeit am Gast ist einfach gastronomische Grundvorraussetzung. Für den Rest braucht es zusätzlich Kompetenz und Wissen.

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Die Werbung allein macht es nicht. Erst musst du mal wissen, für was du überhaupt werben willst. Nur "Restaurant" als Zieher ist eindeutig zu wenig.

Guckst du mal http://www.gastrobetreuung.de/marketing.

Auch die oben angesprochene Seite vom Restaurantberater ist sehr hilfreich.

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msdoolittle hat ja die Frage bereits perfekt beantwortet und das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung wird die Lösung erleichtern.

Was ich zunehmend seltsam finde auf Gastronomieseiten ist die Angewohnheit, Hilfe suchenden mit schreienden Antworten nach dem Motto "ja, bist du denn nicht noch blöder" zu antworten. Schließlich handelt es sich hier gerade nicht um die auch überhand nehmende blöde Frage, "Hey Mann, wieviel kann ich in drei Jahren verdienen, wenn ich ne Kneipe aufmache".

Solange jemanden Unrecht widerfahren ist, hat er ein Anrecht auf eine vernünftige Antwort, selbst wenn er das Unrecht vielleicht hätte kommen sehen können. Unerfahrenheit ist keine Begründung dafür, dass der Geschädigte die Suppe selber auslöffeln müsste.

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Meines Wissens müssen die steuerlich relevanten Daten elektronisch verarbeitbar sein, dazu gehören auch die Umsätze. Es spricht aber nichts gegen ein Festhalten auf Papier und späteres Eingeben in einen PC o.ä.

Rechnungen müssen lediglich zum Zwecke ihrer steuerlichen Absetzbarkeit beim Empfänger elektronisch ausgestellt sein. Sie dürfen also auch jetzt noch per Hand geschrieben sein, können dann aber nicht abgesetzt werden, was bei einem Imbiss kaum in Frage kommen wird.

Wenn du sicher gehen willst, ruf einfach beim Finanzamt an. Nur von dieser Seite können solche Vorschriften kommen, und die müssen dir dazu Auskunft geben.

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Wenn dir nichts besseres (eigenes) einfällt, würde ich mich auf das konzentrieren, was du hast: Ostsee, Hafen, Schiffahrt. Entweder du konzentrierst dich auf den örtlichen Slang für solche Begriffe (in Bayern könnte man zu Vorspeisen bspr. Mognkratzerl sagen), oder du versuchst, alles mal mit der Seefahrt in Verbindung zu bringen.

Weitere Links und Grundsätzliches zu Speisekarten(gestaltung) unter http://www.gastrobetreuung.de/marketing.html.

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Ich denke, eine gelungene Betriebsfeier, gerade wenn sie auch etwas aussagen soll, lebt von der Idee, also einem Konzept, das dahintersteht. Diese Idee kann aber nur von euch kommen (wer seid ihr, wo wollt ihr hin, mit wem kommuniziert ihr). Das kann euch keine Eventagentur abnehmen.

Die Umsetzung dieser Ideen kann man meist mit etwas Hilfe (z.B. von mir) selbst machen und das Geld lieber in die Mitarbeiter stecken statt in eine Eventagentur.

Grundsätzliches findest du unter http://www.gastrobetreuung.de/betriebsfeiern/ oder auch einige Anregungen im angeschlossenen Blog.

Ich stehe bei der Ideensuche gerne zur Seite.

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Man gibt in Deutschland Trinkgeld als Anerkennung für eigene Zufriedenheit und guten Service. Wenn dieser Service vom Wirt ausgeht, bekommt eben der diese Anerkennung, warum auch nicht? Kneipenwirte verdienen schon längst dermassen wenig (zumindest wenn sie selbst bedienen), dass sie auf das Trinkgeld ebenso angewiesen sind wie ihr Personal und auch damit rechnen.

Meistens wird diese Frage von Nassauern gestellt, die sich einen Vorwand suchen, um ein Trinkgeld herumzukommen. An den schon gegebenen Antworten gut ablesbar.

Falls Personal bedient und der Wirt lediglich kassiert, bleibt dem Gast immer noch die Frage, wie sein begebenes Trinkgeld zur Bedienung kommt, für die er es bestimmt haben möchte.

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Es gibt ein angeblich geniales Rezept de luxe mit gewürfeltem Rinderfilet statt Hackfleisch, von Schuhbeck oder Witzigmann. Da mir das zu abgehoben ist, hab ich es nie ausprobiert, musst du also selber googeln.

Für mich ist wichtig, dass Kreuzkümmel reinkommt und Koffein, manche nehmen Cola, manche Kaffee.

Aber für dein eigenes Super-´Chili wirst du schon selber rumprobieren müssen. Das allgemeingültige Chili gibt es nicht, genauso wie jedermanns Mutter die einzig essbaren Rouladen macht.

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Rein juristisch brauchst du natürlich nur das Gesundheitszeugnis und rein faktisch arbeiten tatsächlich viele ungelernte Kräfte in Deutschlands Küche, manche davon nicht schlechter (auch Stefan Rach ist angeblich Autodidakt).

Trotzdem solltest du dir deinen "neuen Job" nicht zu einfach vorstellen. Mit kreativen Ideen allein ist es nicht getan, zu einer Gastronomieküche gehört mehr. Die Küchenhygiene gehört zu deinen Aufgaben sowie die Einrichtung und Durchführung eines HACCP-Konzepts. Küchenablauf und Warenverkehr muss organisiert sein. Was geschieht mit den Waren, wenn eine Idee nicht so einschlägt? Wie organisierst du den Ablauf, falls zehn Essen zugleich bestellt werden? Wer kalkuliert die Preise, wer schreibt die Speisekarte.

Natürlich kann man diese Dinge lernen, auch ohne Umschulung. Sie zeigen aber nur einen kleinen Ausschnitt dessen, was drumherum dazugehört und warum Koch eben doch ein Lehrberuf ist. Und wenn du deine neue herausforderung annehmen willst, wirst du dich damit beschäftigen müssen.

Dir selbst kann nicht viel passieren, für Fehler muss deine Chefin geradestehen. Solche Fehler, gerade bei Sauberkeit und Warenbehandlung können aber teuer werden, und dann kann deine Chefin dich nicht mehr bézahlen.

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Ich teile deine Philosophie und habe sie in meinen Betrieben auch immer angewandt. Einige der hier veröffentlichten Antworten zeigen, dass es bei vielen immer noch nicht angekommen ist, dass die Freundlichkeit auch der besten Bedienung abhängig ist von ihrem Arbeitsumfeld wie Essensqualität, Ambiente etc.

Wenn du schon ein Team beieinander hast, das diese Philosophie teilt, musst du der neuen Mitarbeiterin kündigen, solange sie noch in der Probezeit ist, sonst pflanzt sich das Krebsgeschwür fort. Da werden auch keine Gespräche helfen. Egoismus und gemeinsames Arbeiten im Team schließen sich eben aus.

Für die Zukunft solltest du dir überlegen, mit deinen Mitarbeitern eine Betriebsvereinbarung zum Thema Trinkgeldverteilung abzuschließen und schriftlich zu fixieren. Die lässt du von jedem neuen Mitarbeiter als Teil seines Arbeitsvertrages unterschreiben. Das kann auch bei evtl. Klärungsbedarf im Bereich Personal/Steuer helfen (Trinkgeld ist immer noch Einkommen, auch wenn es derzeit nicht besteuert wird).

Solche Egoisten werden dir immer wieder begegnen, lass dir und deinen Mitarbeitern nicht den Schneid abkaufen, solche Wege zu gehen! Ein Team, das an einem Strang zieht und das auch finanziell zum Ausdruck bringt, ist in unserem Metier ein kaum zu unterschätzender Vorteil.

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