Erstmal eine Frage: Gibt es denn Karstadt überhaupt noch? Na egal, ein Kassenbeleg ist nie notwendig. Er erleichtert Dir nur den Beweis, die Ware bei diesem Händler gekauft zu Haben, für den Fall, daß dieser das anzweifelt . Als solcher Beweis kann aber auch ein Zeuge, der beim Kauf anwesend war (ABF, Mutti, Omi, Bewährungshelfer) gelten.

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Wie leckt er sich denn eine Wunde, die "ca 2 cm hinter dem Ohr" ist sauber?

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Zumindest optisch ist es ein Problem.

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