Auch wenn das hier sechs Jahre alt ist:

ich verweise in diesem Zusammenhang auf diesen Link hier und empfehle in so einem Falle immer zur Poizei und zum Jugendamt zu gehen und einen Anwalt zu fragen. Man kann auf Schmerzensgeld klagen. Das ist oft eine pädagogisch wetvolle Maßnahme.:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schule-Kind-verletzt-anderes-Kind--f188568.html

"Indem das Kind Ihren Sohn mit einer Flasche erheblich verletzt hat, könnte Ihr Sohn einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB haben.

Nach § 823 BGB ist der, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig z.B. an der Gesundheit oder dem Körper widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet. Da Ihr Sohn grundlos geschlagen wurde, ist von einer widerrechtlichen Körperverletzung auszugehen.

Nach § 828 BGB sind auch Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, für einen Schaden, den sie einem anderen zugefügt haben, verantwortlich.

Diese Veranwortlichkeit entfällt nur, wenn das Kind bei Begehung der schädlichen Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Diese individuelle Einsichtsfähigkeit des individuellen Täters liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter entsprechend seiner geistigen Entwicklung das Vorliegen einer allgemeinen Gefahr und eines allgemeinen Schadens erkennen kann.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass das Kind geistig in der Lage gewesen sein muss, zu erkennen, dass es allgemein gefährlich ist, jemanden mit einer Flasche zu schlagen, und es möglich ist dadurch jemanden zu verletzten."

...zur Antwort

Auch wenn die Frage 4 Jahre alt ist: Nein, eigene deutsche Staatsbürger werden nicht an die USA ausgeliefert:

http://www.auslieferungsverfahren.de/de/laenderliste/usa-auslieferung-anwalt-amerika-auslieferungsabkommen-u.s.a.-interpol-vereinigte-staaten-auslieferun.html

" Die Auslieferung eigener deutscher Staatsangehöriger an die USA ist nicht möglich."

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.