Kommt darauf an ob Du mit deiner Frage "in welcher Höhe" oder "nach wie vielen Sekunden" meinst.

Von der Höhe her hängt es vor allem davon ab wo Du springst. In Deutschland ist an den meisten Sprungplätzen eine Mindestöffnungshöhe von 1000m vorgegeben, d.h. der Schirm ist je nach Typ dann bei spätestens 800m offen.

Der amerikanische Fallschirmsprungverband macht die Mindestöffnungshöhe von der Erfahrung des Springers abhängig. So hat ein A-Lizenzinhaber eine Mindestöffnungshöhe von 900m, ein B-Lizenzinhaber von 800m, ein C- oder D-Lizenzinhaber von 700m.

Wenn sich deine Frage nach einer Formel auf die Zeit bezieht, so gibt es eine Faustformel: In "normaler" Bauchlage benötigt ein Fallschirmspringer ca. 10 Sekunden für die ersten 300m, danach legt er pro Sekunde rund 50m zurück. Folge: Bei einem Absprung aus 4000m und Öffnung in 1000m ergibt sich eine Freifallzeit von 64 Sekunden.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen?

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Hi,

das was Du hier beschreibst nennt sich "AFF-Schnupperkurs" oder "AFF-Minikurs". Das ist nichts anderes als der erste Teil der Fallschirmsprungausbildung. Du wirst dabei wie jeder andere angehende Springer auch zunächst die Bodenausbildung durchlaufen. Je nach Ausbildungsverband sind dies mindestens 1 Tag oder mindestens 1,5 Tage. In dieser Zeit lernst Du die Grundlagen des Fallschirmspringens kennen, insbesondere auch den Umgang mit Notsituationen und auch das steuern und landen des Fallschirms.

Der eigentliche Sprung findet dann typischerweise aus 4.000m Höhe unter Begleitung von 2 AFF-Lehreren statt, welche dich vom Absprung bis zur Öffnung deines Fallschirms festhalten und stabilisieren. Erst wenn sich dein Fallschirm öffnet lassen die Lehrer los und Du bist "alleine" in der Luft. Doch ab diesem Zeitpunkt kommt bereits die nächste Person mit ins Spiel: Der Bodenlehrer, welcher über Funk mit Dir Kontakt aufnimmt und Dir durch entsprechende Funkkommandos hilft zum Landeplatz zu fliegen und auch während der Landung Kommandos zum richtigen bremsen und landen gibt.

Doch selbst wenn der Funk ausfällt wäre das kein Problem, denn a) lernst Du die Landetechnik so, dass du es auch alleine können würdest, b) lernst Du einen Landefeld zum sicheren abrollen bei schnellen Landungen und c) sind die Schirme die ein Schüler verwendet sehr gross und sinken damit auch sehr langsam.

Nach dem ersten Sprung kannst Du es dann als "einmaliges Erlebnis" abhaken, oder mit der Ausbildung weitermachen. Die meisten Sprungplätze rechnen dann den "Schnuppersprung" auch zu 100% auf die Ausbildungskosten an.

Gruss Jens

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Mal wieder viel Halbwissen hier ... Also:

Du kannst mit 14 die Ausbildung beginnen und auch mit 14 schon die Prüfung zum Fallschirmspringer ablegen (natürlich beides nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten). Nur die Aushändigung der Lizenz, die erfolgt durch den DFV (Deutscher Fallschirmsportverband) eben erst wenn Du 16 bist.

Bis dahin bist du offiziell im Schülerstatus, d.h. dass bis dahin für dich alle Auflagen gelten die für jeden Schüler gelten - neben dem springen nur mit Sprungauftrag vor allem auch die Grenzwerte was Wind angeht, etc.

Und auch für das Wingsuit Springen gibt es klare Vorgaben, könnt Ihr alle im Ausbildungshandbuch des DFV auf Seite 159 (Punkt 5.12) finden: - Springerlizenz (und die kannst Du ja erst mit 16 haben ...) - Mindestens 200 Sprünge UND Einweisungskurs Wingsuit (1 Vorbereitungssprung ohne Kombi, einer mit Wingsuit) - Oder 500 Sprünge und Einweisung, direkter Sprung mit Kombi - Befähigung zum Formationsspringen - gute Trackfähigkeiten - gute Orientierung im Freifall

Gerade das Wingsuit Springen sollte immer mit Bedacht und großer Vorsicht erfolgen.

Also klare Antwort: Mit 14 kannst Du Tandemspringen, eine Ausbildung zum Fallschirmspringer machen aber noch kein Wingsuit springen.

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Also im Zusammenhang mit Ego Shootern fällt mir auch nix ein ...

AFF = Accelerated Free Fall (Fallschirmausbildungsmethode)

AFF = Adaptive Feed Forward (IT)

AFF = Abkürzung für Affiliates (=Partnerschaften)

Sonst fällt mir dazu ein ...

 
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Du musst unterscheiden zwischen einem "Tandemsprung" und einer "Fallschirmsprungausbildung" welche dich nach Erwerb der Lizenz (dem "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer") zum Fallschirmspringen (alleine) überall auf der Welt berechtigt.

Um mit der Ausbildung zum Fallschirmspringer zu beginnen musst Du mindestens 14 Jahre alt sein und alle Erziehungsberechtigten müssen eingewilligt haben. 

Irgendwann bist Du dann soweit und kannst deine Lizenzprüfung ablegen. Die Lizenz selbst bekommst Du jedoch frühestens mit deinem 16. Geburtstag ausgehändigt. Bis dahin bleibst Du im "Schülerstatus", d.h. du darfst zwar alleine springen, musst Dir aber vor dem Sprung von deinem Lehrer eine Freigabe und einen Sprungauftrag holen.

Wenn Du jedoch keine Ausbildung machen willst, sondern "nur" einen Tandemsprung gelten andere Regeln. Hier weichen die Voraussetzungen je nach Sprungplatz ein wenig voneinander ab. In der Regel gilt: Mindestens 1,40m groß und mindestens 12 Jahre alt (und auch hier wieder: Einwilligung aller Erziehungsberechtigten).

 

 
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Du musst unterscheiden zwischen einem "Tandemsprung" und einer "Fallschirmsprungausbildung" welche dich nach Erwerb der Lizenz (dem "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer") zum Fallschirmspringen überall auf der Welt berechtigt.

Um mit der Ausbildung zum Fallschirmspringer zu beginnen musst Du, wie Rayoname richtig dargestellt hat, mindestens 14 Jahre alt sein und alle Erziehungsberechtigten müssen eingewilligt haben. 

Irgendwann bist Du dann soweit und kannst deine Lizenzprüfung ablegen. Die Lizenz selbst bekommst Du jedoch frühestens mit deinem 16. Geburtstag ausgehändigt. Bis dahin bleibst Du im "Schülerstatus", d.h. du darfst zwar alleine springen, musst Dir aber vor dem Sprung von deinem Lehrer eine Freigabe und einen Sprungauftrag holen.

Wenn Du jedoch keine Ausbildung machen willst, sondern "nur" einen Tandemsprung gelten andere Regeln. Hier weichen die Voraussetzungen je nach Sprungplatz ein wenig voneinander ab. In der Regel gilt: Mindestens 1,40m groß und mindestens 12 Jahre alt (und auch hier wieder: Einwilligung aller Erziehungsberechtigten).

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