Nicht wirklich, wenn man etwas logischen Verstand besitzt.

Ich habe mir alles alleine bei gebracht und in den ganzen Jahren nicht ein einziges Bord oder CPU weder einen RAM geschrottet.

Bau und Einbauanleitungen mit Sichheitshinweisen gibt es im Internet genug.

Und wenn dennoch Fragen auf tauchen, melde Dich einfach bei mir, ich baue seit 18 Jahren PC-Systeme, sogar über Telefon.

Stehe Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Mfg cAsi

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AN ALLE SCHREIBER .-) Hallöchen alle miteinander.

Seid mir bitte nicht sauer, aber eines stört mich an ALLEN Schreibern hier.

Ihr macht den selben Fehler, wie die ganzen Sendeanstalten.

Ihr redet bzw. schreibt immer nur "ich habe bei einem Onlineshop was bestellt". Wieso? Wieso werdet Ihr nicht Konkret und erwähnt die Shops, wo Ihr eingekauft habt und den ärger habt?

Somit wächst der Druck auf diese Shops und sie müssen reagieren. Hier habt Ihr die Möglichkeit die Weichen zu stellen, denn die Unternehmen bewegen sich auch auf solche Internetplattformen wie diese hier, um sich Informationen ein zu holen. Also keine Angst, ruhig offen die jeweiligen Onlineshop mit Namen erwähnen.

Rein Rechtlich gesehen, ist dies auch zulässig.

Und kurz mal was zum Thema.

Jeder,der seine Rechnung nicht bezahlen kann, weil er keine Bankverbindung zur Verfügung hat, muss keine zusätzlichen Kosten befürchten. Denn laut eines Urteils (Aktenzeichen habe ich im Moment nicht zur Hand) vom Amtsgericht Berlin liegt die Schuld, dann beim Rechnungssteller, der dann auch die Mehrkosten zu tragen hat. Im Zweifelsfall schriftlich Rechtsmittel androhen und wenn die sich davon nicht beeindrucken lassen, auf einen Mahnbescheid ankommen lassen und Widerspruch einlegen, mit eben der Begründung.

Wünsche Euch allen noch viel Spaß hier.

Und nicht so viel Angst offener zu werden, wir können was verändern :-)

LG cAsi

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Ist OK

An alle Moralapostel hier Ich kann in dieser Frage keine unsicherheit feststellen. Ich denke eher, die Frage ist etwas ünglücklich gestellt worden. Sie hat bestimmt gemeint "ist es aus Eurer Sicht ok?" Denn sie schreibt ja auch gleich dazu "Und ich finde es vollkommen OK wenn ich mich bereit fühle und wir es beide wollen, oder?" Man sollte einen Text immer als Ganzes sehen und nicht auseinander reißen und sich dann seinen Reim drauf machen.

und "Blacklight92" du bist ja Superhelle ! Woher weiß man denn vorher, ob es der oder die richtige ist?????? Ich bin 47 Jahre und habe bis heute noch kein Patentrezept dafür gefunden. Wenn DU ein´s hast, kannste es ja mal veröffentlichen, würde die Scheidungsrate ungemein beeinflußen.....lol.

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Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich jüngere Paare mittlerweile mehr und mehr über Sexualität, verantwortungsvollen Umgang damit, Verhütung und der gleichen Gedanken machen und u.U. Verantwortungsvoller damit umgehen als ältere, die immer von sich behaupten, "bescheid zu wissen und die nötige Reife zu haben.

Und nun zur Frage ! Diese Frage kann man Dir nicht so pauschal beantworten. Auf den "ersten Blick" hört sich 13/14 doch sehr jung an. Aber, ich maße mir hier nicht an über die Reife oder Unreife ein Urteil ab zu geben, denn dazu habe ich zu viel erlebt und ich kenne euch beide nicht.. Ich finde nur, daß Ihr Verantwortungvoller umgehet, als manch andere, die um einiges älter (und angeblich reifer sind) als Ihr, denn Ihr verhütet, was andere ja immer wieder gerne mal vergessen in ihrem Wahn.

Ich finde die Leute schlimmer, die sich für "soooo Erwachsen und reif halten" und dann... ups plötzlich Schwanger, keine Ausbildung, kein Geld, dann Trennung u.s.w. Und davon haben wir ja mittlerweile genug Beispiele in Deutschland.

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Ich habe selber zwei Töchter (8 u. 9) und hoffe natürlich, daß meine Töchter sich zeit lassen und damit so lange warten, wie es geht.

Ich wünsche Euch alles gute und hoffe, daß es lange bei Euch hält und Ihr weiterhin so Verantwortungsvoll mit Eurer Sexualität umgehet. Lg. Casi

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um dieses thema endlich auf zu klähren................................................................................... .Über die Vorschriften des § 182

StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182

StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Absatz 3 ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182

StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182 (damals „Verführung Minderjähriger“).[3] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[4] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182

StGB Absatz 3 (in aktueller Fassung) führt.[3] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174

StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

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hallöchen.

kannst dir ja mal olgenden beitrag ansehen. ist bestimmt sehr hilfreich. erspart dir ne menge zeit und nerven.

lg casi

bin 13,mädchen+denke voll oft an sex.ich wills irgendwie schon haben.es ist mir peinlich.was tun.?

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hallöchen. nicht ganz so einfach zu beantworten. kommt auch etwas auf den körperbau an.

ich zum beispiel kann eine kindergröße von 164 bis 176 tragen, das entspricht s bzw. xs, je nachdem wie die klaidung ausfällt. DOCH meißtens muß ich mir dann doch eine s holen, da eine xs in den schultern zu eng ist.

alo wie du siehst, ist es nicht ganz so einfach. hole ich mir eine xs in hosen, ist sie zu kurz, passt aber am bauch.

wir kennen deine proportionen nicht um dir eine hilfreiche antwort geben zu können.

ich mache es mir immer einfach...wenn ich was finde, was mir gefällt, suche ich ersteinmal eine "s", schau wie es aussieht und ob es passt. und wenn nicht probiere ich ne "xs". ich bin 170, 59kg sportlich durchtrainiert.

lg casi

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hallöchen. wieviel kilo kann ich dir leider nicht sagen. was ich aber genau weiß, (habe es auch bei galileo gesehen) eine stunde GUTER sex entspricht 3 stunden joggen. nun weiß ich natürlich nicht wie gut euer sex ist, wie lange und wie umfangreich, daß kannst nur du wissen. also ist es sehr schwierig dir da eine entsprechende antwort zu geben. überdenke euer sexverhalten und vergleiche es doch mal mit der "jogging-variante",dann kannst du dir annähernd vorstellen, was euer sex für auswirkungen auf dein wasser und kalorienverbrauch hat. also viel spass noch beim "joggen" ;-)

lg casi

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hallöchen Norne, generell kannst du davon ausgehen, daß dein brief trotzdem ausgeliefert wird. begründung. die post wird elektronich sortiert, aber die software ist nicht so dumm, wie manche denken. die linse liest nicht nur den bereich des empfängers, sondern beide seiten die gesamte fläche. daraus errechnet die software in bruchteilen von sekunden die sogenannte versendewarscheinlichkeit. also wenn du den brief in berlin aufgegeben hast und nach holland schickst, erkennt daß das system und ordnet den absender dem aufgabeort zu und schon sherlok holmes sagte "wenn man alles ausklammert, was nicht in frage kommte, dann bleibt nur eine möglichkeit offen,mag sie so unwarscheinlich auch sein". nach dem selben prinzip arbeitet die software. in berlin aufgegeben, wird die adresse aus berlin als warscheinlich angesehen und die holländische adresse als empfänger. schwieriger wird es innerhalb eines bundeslandes. obwohl es auch da sogenannte regionalcodes gibt,die dieses ausschlußverfahren beherschen kann es dennoch passieren, daß der eine oder andere brief aus sortiert wird. unmöglich ist es dann innerhalb einer statd UND eines bezirkes, da wird der brief aus sortiert. ABER KEINE PANIK !!! aus sortierte post wird GENERELL an den absender zugeschickt. in deinem fall also, wenn zwei adressfelder drauf stehen, wird der brief auf jeden fall ankommen, ENTWEDER da wo er hin soll ODER er kommt wieder zurück. die deutsche post ist zur zustellung bei ausreichender "freimachung" gestzlich verpflichtet. mfg casi

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hallo MinaLolo, es werden dir viele solche intelligenten tipps wie "ignoriere diese dummen sprüche einfach" oder ähnliches schreiben, aber ich denke zu verstehen, worum es dir geht, deswegen hier einen tipp in welche richtung deine antworten gehen könnten. nutze die fehler und unvollkommnheiten der beleidiger zu deinem zweck. z.b. "ok, ich bin dicker als du, aber du bist dumm. ich kann abnehmen aber dann bist du immernoch dumm. " jeder mensch hat seine fehler und unvollkommenheiten man muß sie nur finden und den jenigen vor augen halten, denn die fehler der anderen sind die vorzüge an mir selbst. hoffe ich konnte dir helfen. mfg casi

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