Hallo zusammen,

unter folgendem Link findet man alle Details zu den Erfüllungsmerkmalen sowie potenziellen Bestrafungen und strafrechtlichen Folgen bei Erregung öffentlichen Ärgernisses.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/erregung-oeffentlichen-aergernisses-strafrahmen-strafverfahren-a-stgb_022068.html

Viele Grüße,

das Team von anwalt.de

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Hallo HamburgRocks,

Wie die genauen rechtlichen Bestimmungen zum Tragen eines Kreuzes bzw. religiöser Symbole auszulegen sind, hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 2 Urteilen entschieden. Bei Interesse kannst du dich einfach in unserem dazugehörigen Rechtstipp auf anwalt.de informieren.

anwalt.de/rechtstipps/egmr-urteil-duerfen-arbeitgeber-das-tragen-religioeser-symbole-verbieten_036967.html

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

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Hallo Corolli222,

ob es sich in deinem Fall um Mobbing handelt, kannst du ganz leicht in unserem Ratgeber unter anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/mobbing-am-arbeitsplatz.html herausfinden. Darin haben wir die verschiedenen Formen des Mobbings erklärt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie du dich wehren kannst.

Alles Gute für die Zukunft! Dein Team von anwalt.de

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Den Preis bestimmt der Fitnesstudiobetreiber. Du solltest jedoch darauf achten, dass keine versteckten Kosten auf dich warten. Beispielsweise eine Gebühr für die Nutzung der Dusche - dies ist auch nicht rechtmäßig, wie ein Urteil des OLG Karlsruhe zeigt.

Weitere Infos zu Fitnessstudioverträgen findet Ihr unter anwalt.de/rechtstipps/immer-aerger-mit-dem-fitnessstudiovertrag_035350.html

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