Dürfen Eltern eine Abtreibung verbieten?

Vor einiger Zeit hat eine Freundin von mir folgendes erzählt:

In ihrem Bekanntenkreis, war ein junges Mädchen, so ca 16, aber auf jedenfall minderjährig, feiern. Sie war total betrunken und hatte Sex mit einem Typen, den sie nicht sonderlich gut kannte, anscheinend nur flüchtig.

Trotz dem Alkoholpegel, reichte die Erinnerung noch um zu wissen was ungefähr passiert ist und sagte es ihren Eltern. Aus einem Grund, den ich persönlich ganz und gar nicht verstehen kann, verweigerten sie ihr die Möglichkeit die Pille danach zu bekommen.

Zu allem Überfluss wurde sie auch noch schwanger und wollte unbedingt abtreiben. Da waren die Eltern erst recht dagegen. Zu dem Zeitpunkt, an dem meine Freundin mir das erzählt hat, war das Kind schon auf der Welt und meinte noch, dass die Eltern Bekannte ihrer Mutter seien und diese offensichtlich extrem christlich sind und in ihrem Verständnis und der Tolleranz eher eine Tunnelblick Perspektive pflegen. Das ist jetzt schon ca 2-3 Jahre her, aber diese Geschichte hat mich nicht losgelassen. Ich persönlich finde das Abtreibung ok ist, ich verstehe aber auch die Menschen, die sich dagegen entscheiden. Allerding muss das letztendlich jeder für sich selber wissen, denn man gehört doch in aller erster Linie sich selber und ist Herr über seinen eigenen Körper. In dem Fall geht es nicht um ein Tatoo, dass die Eltern verbieten. Es ist eine lebendsverändernde Entscheidung für dieses Mädchen, dass ihre gesamte Zukunft beeinflussen wird. Ich habe alle mir bekannten Details genannt und weiß nicht wie genau die Umstände in der Familie sind. Aber dürfen so gesehen, Eltern ihr Kind zwingen, ein Kind auszutragen bzw. eine Abtreinung verweigern?Ein Kind von irgendeinem Typen, auf dessen Unterstützung sie sicher nicht zählen kann, einer, der ihre Lage evt ausgenutzt hat um zum Schuss zu kommen. Das Kind wird sicher mehr oder weniger ohne Vater aufwachsen, was ihm sicher nicht total guttun kann. Ich finde, wenn ein junges Mädchen sich für eine Abtreibung entscheidet, dann weiß sie auch genau warum und die vielen möglichen Grunde muss man sicher nicht aufzählen. Schließlich ist sie selbst noch eins. Und so unglücklich in eine Schwangerschaft wachsen ?!Aber so büßen für eine Sch*** Nacht ?! Letzendlich ist das auch kein Mord, das kleine Herz fängt sowieso erst nach einigen Wochen an zu schlagen, wenn man das Detail bedenkt. Und außerdem sind einige Teenager extrem sensibel, man muss echt aufpassen in schwierigen Situationen, nicht dass sie keinen Ausweg finden und sich verletzten oder schlimmer.

Ich habe Freunde, die in dem Alter in Einrichtungen waren, gefährdet waren und sogar eine mit einer Abtreibung. Bei so heiklen Situationen muss man gut auf die Jungen eingehen und nichts ignorantes oder unüberlegtes tun. Jeder reagiert darauf anders. Ich war zutiefst empört und sogar richtig wütend, obwohl ich sie nicht mal kenne.

An dieser Stelle würde ich sehr gerne wissen, wie da die Rechtslage ist und was ihr von der Geschichte haltet. Lg

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dürfen so gesehen, Eltern ihr Kind zwingen, ein Kind auszutragen

Nein, dürfen sie nicht. Das ist - wenn es sich wirklich so abgespielt hat - eine tragische Geschichte.

Bei Jugendlichen, seien sie zwischen 14 - 16 oder 16 – 18, kann im Normalfall davon ausgegangen werden, daß sie die  Bedeutung einer Schwangerschaft und die auf sie zukommenden Belastungen einschätzen und bewerten können. Generalisierende Altersgrenzen sind vom Gesetzgeber bewußt nicht vorgesehen. Die genannten Altersgrenzen sind nur  Anhaltspunkte, es kann im Einzelfall begründete Ausnahmen geben. http://www.profamilia.de/fileadmin/info/1953.pdf 

Nicht das Alter, sondern die Urteils-  bzw. Entscheidungsfähigkeit ist massgebend, und die wird vom Arzt beurteilt. Es  kann also u.U. auch eine unter 14-Jährige ohne Wissen der Eltern eine Schwangerschaft abbrechen (man denke an die Gefahr, die bei der Tochter eines fundamentalistischen Muslims oder Christen für das Mädchen besteht, wenn die Eltern davon erfahren).

Eine Jugendliche darf weder von Eltern noch von sonstigen Erwachsenen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, denn es geht um ihr Persönlichkeitsrecht, um ihre ganz persönliche Gewissensentscheidung.

Sie hätte sich an eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wenden sollen, wo sie Unterstützung bekommen hätte. Schlimmstenfalls hätte das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden müssen.

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Ein Schwangerschaftsabbruch kann in jedem normalen Frauenleben vorkommen. Es gibt viele Gründe, weshalb eine Frau ungewollt schwanger werden kann oder weshalb eine ursprünglich gewollte oder akzeptierte Schwangerschaft plötzlich nicht mehr tragbar wird.

Da es keine absolut 100-prozentig sichere Verhütung gibt und Menschen keine Roboter sind, bzw. auch ihre Schwächen haben, kann es auch mehrmals in den 35 Jahren eines fruchtbaren Frauenlebens zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen.

Wenn allerdings eine Frau mehr als 3-mal kurz hintereinander ungewollt schwanger würde, würde ich mir vor allem die Frage stellen: warum? Was steckt dahinter? Hat sie gewalttätige Partner? Gehört sie zu den Frauen, die keine hormonellen Verhütungsmittel vertragen? Hat sie kein Geld für Verhütungsmittel oder keinen Zugang? Steht sie unter Drogen, dass sie nicht fähig ist zuverlässig zu verhüten? Hat sie vielleicht psychische Probleme? oder ist sie bloss "furchtbar fruchtbar"? Mir ist noch keine solche Frau persönlich begegnet. Vermutlich würde ich sie bedauern, denn es ist sicherlich kein "Vergnügen", sich häufig hintereinander einem solchen Eingriff zu unterziehen. (Die nebenwirkungsfreie "Abtreibungspille", die geschluckt werden kann, sobald die Mens mal nicht pünktlich kommt, gibt's ja noch nicht).

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Kurz zusammengefasst meine verschwundene Antwort von vorher:

1871 § 218 des Reichsstrafgesetzbuches erlaubt die strikte medizinische Indikation (Schwangerschaftsabbruch legal, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist).

1927 Urteil des Reichsgerichts: die Gefahr einer "schweren Gesundheitsschädigung" wird als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch anerkannt. d.h. der Abbruch aus medizinischen Gründen wird erlaubt (nicht bloss Lebensgefahr).

1972 Die DDR führt die Fristenregelung ein. Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen auf Antrag der Frau erlaubt.

1976 Die Bundesrepublik führt eine sozialmedizinische Indikation ein. Der Abbruch ist erlaubt, wenn er "unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren" durchgeführt wird, um "die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden". 

1996 Die Fristenregelung tritt für ganz Deutschland in Kraft: Schwangerschaftsabbruch auf Antrag der Frau, in den ersten 12 Wochen ab Empfängnis.

Die Feministinnen haben seit Ende 19. Jh. für den straffreien, erlaubten Schwangerschaftsabbruch gekämpft.

Die Abtreibungsgegner (und einige juristische Puristen) behaupten, "straflos" heisse nicht erlaubt. Fakt ist aber, dass ein gemäss Gesetz strafloser Abbruch völlig legal vorgenommen werden kann und somit nicht verboten, logischerweise erlaubt ist.

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Das kommt auf den Arzt/die Klinik an.

Es ist heute absolut Standard (an einigen Orten), den Frauen das 2. Medikament mit nach Hause zu geben. Erkundige dich bei der Beratung, ob sie dir einen entsprechenden Arzt/Ärztin angeben können, die das so praktizieren. Das bedingt aber, dass du genaue Informationen und eine Instruktion erhältst, was bei einer der seltenen Komplikationen zu unternehmen ist. Und es wäre auch gut, wenn jemand übers Wochenende bei dir wäre. www.svss-uspda.ch/de/facts/mifegyne.htm

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Also nochmals:

In Deutschland ist der Abbruch legal:

  • auf Antrag der Frau bis 12 vollendete Wochen nach Empfängnis = 14 vollendete Schwangerschaftswochen/SSW gerechnet ab 1. Tag der letzten Mens, bzw. bis 84 Tage ab Empfängnis oder 98 Tage ab letzter Mens.
  • danach aus medizinischen Gründen (ohne gesetzliche Frist, aber in der Regel bis 22. oder 24. SSW, kaum je später, ausser das Kind ist nicht lebensfähig)

Leider werden in diesem Forum dauernd SSW und Wochen der embryonalen Entwicklung (ab Empfängnis) durcheinander gebracht.

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Das wäre technisch machbar. Wird auch etwa gemacht, wenn z.B. beim einen Embryo Missbildungen festgestellt werden. Eine Reduktion von 3 auf 1 oder 2 auf 1 wird aber kaum praktiziert, wenn es keine medizinischen Gründe gibt.

Hingegen ist eine solche Mehrlingsreduktion, wie das genannt wird, absolut angezeigt, wenn es mehr als 3 Embryonen sind. Dann ist nämlich die ganze Schwangerschaft sehr riskant und die Mehrlingsschwangerschaft wird vorgenommen um wenigstens einigen der Embryonen die Chance zu geben, sich gesund zu entwickeln und zu überleben und wegen des erhöhten Risikos für die Mutter.

Aber bei einer Reduktion besteht immer auch das Risiko, dass die ganze Schwangerschaft geschädigt wird. Es gilt daher, die Risiken abzuwägen.

Siehe dazu die Stellungnahme der Bundesärztekammer:

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Mehrlingpdf.pdf

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Das kann dir niemand sagen, wie du dich fühlen wirst. Das hängt von sehr vielem ab:

  • wie du dich gefühlt hast, bevor du überhaupt schwanger warst,
  • warum du abtreiben möchtest,
  • wie dein Partner, deine Umgebung sich dazu verhält,
  • ob du religiös bist oder nicht,
  • ob du unter starkem äusserem Druck oder finanziellen Zwängen dich zum Abbruch entscheidest oder nach reiflicher Überlegung zum Schluss gekommen bist, es sei nicht der richtige Zeitpunkt für ein Kind
  • und, und, und

Statistisch gesehen leiden Frauen nach einem Abbruch nicht häufiger unter psychischen Problemen als vorher oder als wenn sie eine ungeplante Schwangerschaft austragen.

sachliche Information dazu: http://www.abtreibung-avortement.info/de/facts/psychisch.htm

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