Nein, bekommst du nicht.

Du musst nur damit rechnen, dass das Geld nicht pünktlich auf deinem Konto ist.

Wenn der Bewilligungszeitraum aber bereits abgelaufen ist, bekommst du nur Leistungen ab der Antragstellung. Wenn also am 31. Mai der Bewilligungszeitraum endete, dann hast du zwei Wochen verstreichen lassen, für die du kein Geld bekommst.

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Teebaumöl auf die Nägel streichen. Den Geschmack willst Du nicht auf der Zunge haben.

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