Als Käufer muss man nicht beweisen, dass man nichts erhalten hat, sondern der Verkäufer muss im Streitfall beweisen, dass er seiner Leistungspflicht nachgekommen ist. Ob die bloße Versendung oder die tatsächliche Übergabe geschuldet ist, kann man aus der Beschreibung nicht entnehmen. Unter Privatleuten kann man anderes vereinbaren als bei einem Verbrauchsgüterkauf.

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Es ist doch noch reichlich Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten. Was man jetzt machen muss, ist möglichst viele Fälle lösen. Dadurch bekommt man ein Gespür für die jeweilige Problematik und lernt auch gleich in der Sache, worum es geht. Man muss die Lösungen nicht ausformulieren, sondern nur gedanklich durchprüfen und mit der Musterlösung vergleichen.

All das kann man gerade am Anfang vom Studium leicht in einigen Wochen bewältigen, da der Umfang des Stoffs noch sehr gering ist.

Darüber hinaus kann man auch so nebenbei Wissen mitnehmen, wenn man sich im Internet bewegt und rechtliche Seiten durchliest.

Schau Dir mal diesen Blog an, auf dem Du sehr viele Artikel zum Zivilrecht umsonst lesen kannst:

https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/

Viel Erfolg im Studium!

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Weit verbreitet ist die Ansicht, dass man im Jurastudium Gesetze auswendig lernen muss. Das ist allerdings eine Fehlvorstellung.

Gesetze muss man nicht auswendig lernen, man muss aber wissen, was drinsteht. Der Gesetzestext liegt allen Studierenden auch in jeder Prüfung vor, sodass man den Wortlaut nachlesen kann. Das Schwierige an der Sache ist aber die Anwendung des Gesetzes, zumal die Vorschriften abstrakt für eine Vielzahl von Fällen formuliert sind.

Im Studium der Rechtswissenschaft geht es darum, das System des Rechts zu erlernen und die Tatbestandsvoraussetzungen und das Zusammenwirken verschiedener Normen zu verstehen. Insofern ist es natürlich erforderlich, dass man weiß, welche Vorschriften auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind und was sie genau als Lösung vorschreiben.

Wenn man etwa die Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache prüfen will, muss man sich u.a. mit der Vorschrift des § 437 BGB auseinandersetzen, welche die Gewährleistungsrechte regelt. Dadurch kann man eine Anspruchsgrundlage für das Begehren des Käufers ermitteln, auf welche § 437 BGB verweist. Dazu muss man auch wissen, ob ein Mangel der Kaufsache vorliegt, was sich aus § 434 BGB ergibt.

Sofern man also die richtigen Normen gefunden hat, muss man sehen, ob der Sachverhalt die die dort genannten Voraussetzungen erfüllt. Dabei muss man oft in einem schwierigen Verfahren ermitteln, ob denn die konkrete Situation von der Norm erfasst wird oder nicht. Insofern besteht gelegentlich Streit in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung, wie bestimmte Vorschriften auszulegen sind.

Genau dieses Vorgehen wird im Jurastudium an der Universität gelehrt. Studierende werden im Laufe des Studiums mit immer mehr Lernstoff konfrontiert und müssen insbesondere die Anwendung der Gesetze im konkreten Fall üben, was durch das Lösen von Fällen gewährleistet wird.

Am Ende der Ausbildung wird dann der gesamte Stoff des Studiums in einem Staatsexamen geprüft. Nachdem es enorm viele Gesetze und Einzelprobleme bei der Anwendung von Normen gibt, wird leicht erkennbar, dass dieses Studium äußerst anspruchsvoll ist. Nicht zuletzt deshalb suchen viele Studierende ein privates Repetitorium auf, um sich im letzten Jahr vor dem Examen die gesamten Lerninhalte noch einmal in komprimierter Form beibringen zu lassen.

Wer Interesse an weiteren Artikeln zum Lernen im Jurastudium oder generell zum Recht hat, kann eine Vielzahl an Beiträgen auf diesem Blog finden:

https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/

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Wie wär’s, wenn man die Bücher einfach wieder an die Bücherei zurückgibt und nicht nur an seinen eigenen Vorteil denkt?

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Das Jurastudium ist deshalb so schwer, weil es vom Umfang her geradezu ausufernd ist und daher enorm viel Wissen abgespeichert werden muss. Der gesamte Stoff von der ersten Vorlesungsstunde bis zum ersten Staatsexamen muss in der Abschlussprüfung präsent sein. Es gibt keine Möglichkeit, bestimmte Teilbereiche in einer Prüfung während des Studiums abzulegen und sich dann auf anderen Themen zu konzentrieren.

Darüber hinaus werden in der Ausbildung nur generelle Aussagen gemacht, die dann im jeweiligen Einzelfall konkret angewendet werden müssen. Man muss die Systematik des Zivilrechts verstehen, also das Zusammenspiel der verschiedenen Normen und deren Sinn und Zweck. Das stellt eine erhebliche Schwierigkeit dar, denn jeder Beispielsfall kann leicht abgewandelt werden, wobei die juristische Lösung dann komplett anders aussehen kann.

Letztlich gibt es auch hunderte von Meinungsstreitigkeiten unter den Wissenschaftlern im juristischen Bereich, die man - jedenfalls in den Grundzügen - kennen muss. Die Vielzahl an verschiedenen Gesetzen macht die Situation auch nicht einfacher. Das alles führt dazu, dass gerade das Jurastudium als schwer eingestuft wird.

Hier ist ein weiterführender Artikel zum Lernumfang im Jurastudium:

https://zivilrecht-verstehen.blogspot.com/2020/12/vom-absurden-lernumfang-im-jurastudium.html

 

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