Hallo, ich versuche, Dir die Frage nun mal ganz korrekt zu beantworten. Und zwar hängt die Höhe des BAFÖG ja eh von der Höhe des Einkommens der Eltern ab. Punkt! So, und insofern Du nun nicht den vollen BAFÖG-Satz bekommst, müssten Deine Eltern Dir das noch entsprechend aufstocken, und wenn Du nicht mehr zu Hause wohnen würdest, könntest Du das sogar per Rechtsanwalt einklagen und würdest Recht bekommen. Punkt!
So. Mal angenommen, Du hättest jetzt Deine 422 Euro und den Rest von Deinen Eltern auch noch und auch Dein Kindergeld. DANN könnten Deine Eltern verlangen, dass Du von dem ganzen Geld Miete zahlst, aber das Geld für die Miete wird ja auch vom BAFÖG-Amt extra bewilligt.
Zum Thema Kostgeld:
Wenn Du von den Einkäufen Deiner Eltern auf der Basis von Vollpension mitleben würdest, könnten Sie 215,- EUR Kostgeld im Monat verlangen. Das würde aber voraussetzen, dass du Tag für Tag auch zum Mittagessen nach Hause gehst oder Kniften von zu Hause mitnimmst, die Deine Eltern bezahlt haben.
Die Verpflegungspauschalen betragen für das Jahr 2011:
47,00 Euro für Frühstück (ein Kalendermonat); 2,80 Euro für ein Mittagessen (1 Monat = 30 Tage = 84,00 Euro); 2,80 Euro für ein Abendessen (1 Monat = 30 Tage = 84,00 Euro).
Du hast aber das gute Recht, zu sagen, dass Du den "Scheiß Fraß" nicht essen willst und für Dich selbst einkaufst und dann können Deine Eltern auch nicht verlangen, dass Du zahlst. Nur die Leistungen, die Du in Anspruch nimmst, können und dürfen sie Dir tatsächlich in Rechnung stellen.
Aber: Das Kindergeld wäre zu Deinen Gunsten gegen zu rechnen, und etwaige Kürzungen, weil Deine Eltern "zu viel verdienen", wären auch gegen zu rechnen.