kann das Volk ihn abwählen

Das kommt auf Deine Definition von "Volk" an. Die Bundestagsabgeordneten sind ja die Vertreter des Volkes und entscheiden damit für das Volk. In dem Fall: Ja.

nur die Regierung

Die Regierung kann den Bundeskanzler nicht entlassen.

Es ist so: Der Bundeskanzler kann nur auf zwei Wegen entlassen werden.

Entweder es wird durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67 Grundgesetz) ein neuer Bundeskanzler durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt. In dem Fall muss der Bundespräsident den alten Kanzler entlassen und den neuen vereidigen.

Oder der Bundeskanzler selbst stellt die so genannte Vertrauensfrage i. S. d. Art. 68 GG. Spricht die Mehrheit des Bundestags dem amtierenden Kanzler dann das Misstrauen aus, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen, sofern innerhalb von 21 Tagen kein neuer Kanzler gewählt wird.

Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Beim Bundespräsidenten kannst Du z. B. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 61 GG) in Erwägung ziehen. Der Bundeskanzler genießt aber, als Mitglied des Bundestags, die Indemnität (Art. 46 GG). Das heißt: Er ist vor Ermittlungen und Anklagen geschützt, solange der Bundestag ihm die Immunität nicht nimmt.

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Ich würde sagen, dass sich die Entscheigungsmacht nur darauf bezieht, was der jeweilige Präsident entscheiden darf und was nicht. Der US-Präsident führt ja die Regierungsgeschäfte und hat entsprechende Entscheidungsgewalt, während der Bundespräsident höchstens entscheiden darf, in welches Land er als nächstes reist. Die Kompetenzen beinhalten jedoch noch andere, wichtige Rechte und Pflichten. Darunter fallen z. B. das Begnadigungsrecht und der Verfassungsschutz, die den Bundespräsidenten in Deutschland - trotz aller Kritik - zu einer wichtigen Persönlichkeit machen, da er überparteilich agiert. Ich finde die Wortwahl aber mehr als unglücklich gewählt, da ersteres beim Vergleich der Kompetenzen sowieso mitschwingt.

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Die Ewigkeitsklausel wurde, wie Du schon richtig erkannt hast, in Reaktion auf den zweiten Weltkrieg und die autoritäre Regierung damals verfasst. Sie enthält mehrere Aspekte, die vor Verfassungsänderungen geschützt sind.

Das ist eben einmal der Artikel 1 des Grundgesetzes, der das Recht auf die Unantastbarkeit der Würde und die Bindung der staatlichen Gewalt daran beinhaltet. Das ist auf jeden Fall zeitgemäß.

Zweitens schützt die Ewigkeitsklausel den Artikel 20. Darin wird Deutschland als Demokratie definiert. Solange wir eine Demokratie sein wollen, ist auch das meiner Meinung nach zeitgemäß.

Drittens wird die Gliederung des Staates in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung geschützt. Das ist der einzige Aspekt, über den man sich streiten kann. Dadurch wäre es z. B. schwierig, Deutschland komplett in die Europäische Union einzugliedern oder das föderale System aufzulösen. Grundsätzlich finde ich aber auch das zeitgemäß. Die Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung ist der beste Schutzmechanismus.

Dass wir ohne diese Klausel so enden würden wie im dritten Reich kann man so aber nicht sagen. Es gibt noch einige weitere Artikel, die uns vor einer Entwicklung wie damals schützt. Etwa Artikel 21, der verfassungsfeindliche Parteien anklagbar macht. Oder der Bundespräsident als letzte Instanz, die Gesetze als verfassungswidrig erklären kann sowie die Abschaffung von Ermächtigungsgesetzen. Tatsächlich ließe sich aber all das ohne Ewigkeitsklausel einfach revidieren. Daher erscheint sie durchaus sinnvoll, da die einzige Möglichkeit die Demokratie abzuschaffen sonst der Artikel 146 wäre, durch den das deutsche Volk sich eine neue Verfassung geben kann.

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Freier Personenverkehr: Alle EU-Bürger können sich, da es keine Binnengrenzen mehr gibt, innerhalb der EU frei bewegen, eine Arbeit annehmen, eine dauerhafte Bleibe suchen usw.

Freier Warenverkehr: Für Waren, die innerhalb der EU bewegt werden, gibt es keine Grenzkontrollen oder Zölle. Dadurch wird der Handel vereinfacht und angekurbelt.

Freier Dienstleistungsverkehr: Jeder EU-Bürger kann sich frei für den günstigsten bzw. besten Strom-, Handy- oder sonst irgendeinen Versorger, für die beste Bank oder Versicherungsgesellschaft usw. entscheiden.

Freier Kapitalverkehr: Jeder EU-Bürger darf entscheiden, in welchem Land und bei welcher Bank er sein Geld anlegt.

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Bundesländer = Bildung und Bundesrepublik= Verteidigung

Das kannst Du pauschal so nicht sagen. Erstmal sei gesagt, dass nicht zwischen Bundesländern und Bundesrepublik unterschieden wird, sondern entweder zwischen Bund und Ländern oder zwischen Bund und Bundesländern. Bundesrepublik ist die Staatsform.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Es gibt in Deutschland zwei Arten von Gesetzen: konkurrierende Gesetze (Artikel 72 Grundgesetz) und ausschließliche Gesetze des Bundes (Art. 71 GG).

Die konkurrierenden Gesetze dürfen die Bundesländer eigenständig beschließen. Somit gibt es im Moment die so genannte "Kulturhoheit der Länder", wodurch das Recht über Bildungsangelegenheiten zu entscheiden impliziert wird. ABER der Bund hat die Möglichkeit ein eigenes Gesetz über das Schulwesen zu erlassen. In dem Fall gilt gemäß Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht". Du kannst daher sagen, dass alles, was nicht Bundesrecht ist, den Ländern obliegt. So steht es auch in Art. 70 GG.

Als zweites muss die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes erwähnt werden. Das sind Kompetenzen, die ausschließlich in Hand des Bundes liegen dürfen. Darin sind z. B. die Währung, der Zoll, der Handel, die Verteidigung usw. enthalten. Die komplette Liste findest Du in Art. 73 GG: http://dejure.org/gesetze/GG/73.html

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Deine Frage mutiert scheinbar schon jetzt zu einer Meinungsumfrage. Dabei gibt es da gar keinen Spielraum, um verschiedene Meinungen vertreten zu können. Tests zählen - zumindest soweit ich weiß - in allen 16 Bundesländern zur laufenden Kursarbeit, die man oft fälschlicherweise "mündliche Mitarbeit" nennt. Tests sind also lediglich eine alternative Form von Hausaufgabenüberprüfung und müssen daher genauso wenig angekündigt werden wie eine mündliche Kontrolle durch den Lehrer. Mit einem Test musst Du ständig rechnen.

Anders sieht es mit den Klausuren aus. Die müssen angekündigt werden. Wie lange im Voraus ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, bei uns ist es eine Woche.

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Hallo Mandy,

ich hatte selbst ein Gruppengespräch bei der Haspa vor nicht mal zwei Monaten und fasse Dir das mal zusammen.

An dem Gruppengespräch werden zehn Bewerber teilnehmen. Bei mir reichte das Alter der Bewerber von 13 bis 18 Jahre. Das Gespräch findet in der HaspaAkademie in einer netten Atmosphäre statt, also keine Sorgen ;). Gefragt wird dabei übrigens nicht, aber dazu komme ich gleich.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall als Junge einen Anzug und als Mädchen etwas ähnlich chices anzuziehen. Zwar war ich der einzige Bewerber im Anzug und zwei weitere trugen zumindest ein Hemd und eine Krawatte, aber die nette Dame von der Haspa hatte mit uns über die Kleidung beim Praktikum gesprochen und beiläufig erwähnt "ein paar Musterbeispiele sitzen hier ja schon". Also besser etwas feiner anziehen.

Zuerst erzählt der Mitarbeiter etwas generelles über das Praktikum bei der Haspa. Dabei ist erwähnenswert, dass die Haspa prinzipiell für jeden eingeladenen Bewerber einen Platz hat ("Sie haben uns mit der Bewerbung ja schon überzeugt"), sie bei dem Gespräch aber prüfen wollen, ob Du gut reden, ob Du Dich einbringen kannst usw.

Bei dem eigentlichen Gespräch gibt der Mitarbeiter ein bis zwei Themen vor, wenn ihr keine Ideen für eigene Themen habt. Bei meinem Gespräch sollten die Bewerber über social Networks und Schuluniformen diskutieren. Der Mitarbeiter guckt dann zu und macht sich Notizen. Versuche dabei auf jeden Fall Dich einzubringen und fundierte, also nachvollziehbare und gute Argumente zu bringen und nicht nur irgendwas runterzuleiern. "Wer sich hier nicht traut, hat auch kein Interesse am Praktikum". So oder so ähnlich hatte die Dame das formuliert.

Die ganze Veranstaltung dauert etwa eine Stunde, wobei die reine Diskussionszeit im Verhältnis dazu sehr kurz ist. Anschließend musst Du einige Tage warten. Nach knapp vier oder fünf Tagen hatte ich eine Zusage im Briefkasten.

Zusammenfassend muss man sich da nicht viele Gedanken machen. Denn wie gesagt: Du hast die Haspa ja schon durch Deine Bewerbung überzeugt.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann sag' ruhig bescheid ;).

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Ich halte das System für zu kompliziert, zum "einfachen ergooglen". Daher nehme ich mir mal die Zeit, zu antworten.

  1. Der Unterschied ist, wen Du wählst. Mit der Erststimme wählst Du einen Direktkandidaten von der Landesliste, der, sofern er ausreichend Stimmen bekommt, direkt ins Parlament einziehen kann. Durch die Erststimme kann also die personelle Zusammensetzung des Parlaments beeinflusst werden. Mit der Zweitstimme wählst Du Wahlparteien. Diese können dann die ihnen gemäß dem Wahlergebnis zustehenden Plätze an die Leute auf ihrer Landesliste verteilen.
  2. Auf der Landesliste stehen die Kandidaten der jeweiligen Wahlpartei in der Reihenfolge, wie sie auch ins Parlament einziehen sollen. Das heißt: Ganz oben steht i. d. R. der Kandidat für die Position des Regierungschefs, der auf jeden Fall ins Parlament einziehen soll usw.
  3. Bei der Mehrheitswahl gilt das Prinzip "The winner takes it all"; der Gewinner gewinnt alles und die Verlierer müssen aus. In der Verhältniswahl bekommen alle Parteien, die über 5% der Stimmen oder drei Direktmandate auf sich vereinen können, ein Recht für den Einzug ins Parlament. Personifiziert ist sie insofern, als dass Du über die Erststimme direkt Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments nehmen kannst.
  4. In Deutschland gibt es wahrscheinlich über 50 Parteien. Wenn jede dieser so genannten Kleinstparteien in den Parlamenten vertreten wären, würde das zu Problemen führen. Es käme weder zu stabilen Regierungskoalitionen noch zu konstruktiver Regierungs- oder Oppositionsarbeit. Deshalb gibt es die Fünf-Prozent-Hürde.
  5. Überhangmandate kommen über die Erststimme zustande. Kommt eine Partei durch diese auf mehr Mandate (=Sitze im Parlament), als ihr gemäß des durch Zweitstimmen erringten Verhältnisses zusteht, kann es zu Überhangmandaten kommen. Der aktuelle Bundestag hat z. B. 22 Überhangmandate.
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Was zählt ist einzig das Zeugnis des zweiten Halbjahres. Muss man sich allerdings im ersten schon für einen Schulplatz bewerben, so kommt das wahrscheinlich darauf an, wie knapp die Qualifikation nicht erreicht wurde. Ob die Person ein Recht auf einen Oberstufenplatz hat weiß ich nicht genau. Es ist so, dass jedes Bundesland verpflichtet ist, für jeden Schüler einen Schulplatz bereitzustellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch für die Oberstufe gilt.

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Ich kenne mich mit der Demokratie in Großbritannien nicht 100%ig aus. Soweit ich weiß besteht das Parlament dort aus zwei Kammern, dem House of Commons und dem House of Lords. In der ersten Kammer sitzen die "normalen Leute" (engl. common = einfach, allgemein, alltäglich), die vom Volk gewählt werden. In der zweiten Kammer sitzen einmal die kirchlichen Lords, das sind Erzbischöfe und Bischöfe, die ihr Amt solange innehaben, wie sie auch ihre kirchlichen Ämter haben, und die weltlichen, also nicht kirchlichen Lords, die ihr Amt auf Lebenszeit innehaben. Ich kann Dich aber beruhigen, ich habe auch länger gebraucht, um das zu durchblicken.

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Also ich hab Ferien :D. Und wenn ich mal keine Lust auf Schule habe, kritzel ich eine Entschuldigung in mein Entschuldigungsheft und das war's. Auch mit 17 hat man die schon von mir angenommen. Also je nachdem wie alt Du bist, kannst Du Dich ja selber entschuldigen. Problematisch ist nur, dass Deine Mutter das wahrscheinlich merkt, wenn Du nicht wie sonst aufstehst. Dann wirst Du wohl leider hingehen müssen.

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