Stell dir vor du hast 10 Eur auf dem Konto und keinen Dispo. Du weist eine Überweisung vom 100 EUR an (Zahlungsavis = Zahlungsabsicht). Die Bank lehnt ab da keine Deckung vorhanden ist

Daher steht im Onlinebanking auch häufig, Ihre Überweisung wird nach einer positiven Disposition ausgeführt.

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Der Kontrollturnus kann von jeder Bank unterschiedlich gehandhabt werden, manchmal auch abhängig davon zu welcher Kundengruppe du auch gehörst. Privatkunde, Private Banking, Gewerbekunde etc...

Du wirst auch keine genauen Informationen mit Quellen hierzu finden, da hierdurch das System umgangen werden könnte, wenn es genau bekannt wäre...

Manchmal ist es auch der Berater der das mit Überwacht da er größere Eingänge dokumentieren muss um eben Geldwäsche zu vermeiden.

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Option 1

Du hast zusätzlich 41.393 EUR an Zinsen an die Bank gezahlt und immer noch ein Darlehen von 128.393 EUR offen, was du weiterfinanzieren musst nach 15Jahren

Option 2
Du hast 24.194 EUR an Zinsen gezahlt aber noch 165.194 EUR an Darlehen offen...

Ich würde an deiner Stelle die Tilgung erhöhen... weil du sonst nicht von deinen Schulden weg kommst. Bei Option 2 brauchst du ca. 50 Jahre bei gleichbleibenden Zinsen. Das ist eine absolute Fehlberatung...

Option 1 wäre bei gleichbleibenden Zinsen und Raten nach 36 Jahren zurückgezahlt...

Also wenn überhaupt Option 1.

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sorry Leute all Eure Aussagen sind falsch. Natürlich darf er auch bereits mit 16 ein Konto selbst, OHNE ELTERN / gesetzliche Vertreter, eröffnen, wenn er dies im Rahmen einer Ausbildung benötigt.

Nach § 113 BGB sind ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Kontoeröffnungen wirksam, die zur Entgegennahme von Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen. Barabhebungen sind von § 113 BGB nur bezüglich des Arbeitslohnes, nicht jedoch bezüglich sonstiger Guthaben auf dem Konto gedeckt.

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Was hältst du von einem Dualen Studium? Such dir einen Betriebt der dir eine Ausbildung und parallel ein Studium ermöglicht. Damit hast du viel Zeit gespart. Du bekommt eine top Ausbildung, hast Berufserfahrung und einen akademischen Grad zugleich. Ist eine super Ausgangslage um dann weiter zu kommen.

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Da du es von einer Privatperson leihst hast du kein Problem damit. Die Frage ist eher wie der Kreditgeber ausländische Zinserträge (die Zinsen die du Ihm zahlst) versteuern muss. Bedenke, dass du auch ein Wechselkursrisiko hast, was für oder auch gegen dich laufen kann.

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Na ja jeder erhält einen Kontoauszug als PDF zum Download im Onlinebanking zur Verfügung gestellt. Nimm einen PDF Editor und schon kannst da reinschreiben was du willst.... Du könntest ihn Auffordern, dass seine Bank ihm den Überweisungsausgang bestätigt mit zwei Unterschriften der Bank und einem Stempel. Kann könntest bei einem der beiden Unterschreibern anrufen und dir es Bestätigen lassen....

Alternativ kann der Zahlungspflichtige auch eine Überweisungsnachforschung starten. Würde ich auf jeden Fall machen, da ich auch wissen wollen würde wo mein Geld hin ist...

Den Weg über die Gerichte würde ich erst ganz zum Schluss wählen.. Wenn du jetzt kein Geld siehst und es Betrug ist, dann wirst wahrscheinlich später erst recht kein Geld mehr sehen.....

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