Es muss nur eine positive Behauptung bewiesen werden (z. B.: Existenz Gottes), deswegen sollte es ja nicht, wie sonst immer heißen; "Derjenige, der eine Behauptung aufstellt, ist in der Beweispflicht", sondern; "Derjenige, der eine positive Behauptung aufstellt, ist in der Beweispflicht". Eine negative Behauptung (z. B. Nichtexistenz Gottes) muss nicht bewiesen werden, weil es sehr schwer bis unmöglich ist, negatives zu beweisen. Ockhams Rasiermesser sagt zudem aus, dass die einfachste Erklärung vorzuziehen ist; also aufgrund keiner Beweise für Gott, dass Gott nicht existiert.
Wie passt das mit dem "Argumentum ad ignorantiam" (Argument der Unwissenheit") zusammen? https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_ignorantiam
1) "Du kannst nicht beweisen, dass Gott nicht existiert, also muss Gott existieren."
Das ist ein Fehlschluss, weil das Fehlen eines Beweises gegen etwas nicht automatisch bedeutet, dass dieses etwas existiert.
2) "Du kannst nicht beweisen, dass Gott existiert, also existiert Gott nicht."
Das ist auch ein Fehlschluss, weil das Fehlen eines Beweises für etwas nicht automatisch bedeutet, dass dieses etwas nicht existiert.
Ist die Aussage: "Gott existiert nicht", die nicht bewiesen werden muss, nun wahr oder nicht? Ist sie bewiesen oder nicht?