hi
also fragenabarbeitung...
zu 1. die jva ist in der fürsorgepflicht und auch für die gesundheit der inhaftierten verantwortlich und dem gefangenen wird an medikamenten gegeben was er benötigt. definitiv. die wissen schon was sie tun.
zu 2. in einem offenen gefängnis in eine geschlossene zelle. hm. offenes gefängnis wäre im prinzip offener vollzug. da gibt es allerdings keinen 23-stunden-einschluss. also wird es festbau sein. wo es aber auch selten einen 23-stunden-einschluss gibt. das wird irgendwelche anstaltsinternen gründe haben, keine ahnung. vielleicht ist er u-haft, vielleicht hat er sich nicht gut benommen... keine ahnung, warum er 23 stunden einschluss hat.
zu 3. das ist von anstalt zu anstalt recht unterschiedlich geregelt. am besten entweder bargeld mitnehmen, das kann dann auf seinem anstaltskonto gutgeschrieben werden. noch besser wäre es, sich im vorfeld mal bei der betreffenden jva zu erkundigen. laptop, mp3-player und solche speichermedien werden kaum gehen. zeitungen werden die bediensteten nicht alle durchsehen und kontrollieren wollen, essen wird auch kaum erlaubt sein. fernseher dürfte machbar sein. für alles dürfte er anträge schreiben und es genehmigt bekommen müssen.
zu 4. kann ich nichts zu sagen.
sechs monate vergehen, ist sicher auszuhalten. immer schön mitarbeiten, sich nichts zu schulden kommen lassen und sich aus allem soweit es geht raushalten, dann ist das zu überleben. alles gute...