Hierzu gibt es ein altes Sprichwort, welches sagt: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben und wer zu früh kommt, den bestraft die Ehefrau!"

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Wer wie du, du hast es jedenfalls so geschrieben, auch im Sommer heizen tut, der muß sich über eine Nachzahlung ja wohl kaum wundern. Eher wundert es mich, daß es bei dir nur 400,-€ sind, die du nachzahlen mußt. Ich selbst heize generell nur dann, wenn meine Raumtemperatur in der Wohnung unter 17 Grad fällt. Das schont den Geldbeutel und die Umwelt, abgesehen davon lautet insbesondere für den Bundesbürger immernoch der Slogan "Frieren gegen Putin!"

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Fakt ist, eine attraktive, junge, nette Frau, hat gegenüber ihren männlichen Kollegen ne höhere Erfolgschance auf Trinkgeld in der Gastronomie.

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Insbesonder du, solltest dich aus derart Situationen strickt heraushalten, da es dich wie man so schön sagt nichts angeht. Hinterher hast du unter Umständen nur mehr als Ärger am Hals. Kümmere dich um deine Freundin und gut ist.

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Kannste unter Zufall verbuchen. Kann natürlich auch sein, daß die betreffende Person dich diesbezüglich angeflunkert hat um dir zu schmeicheln .

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Für den bloßen Widerspruch brauchst du keinen Rechtsbeistand also Anwalt, den kannst du nach Erhalt des Anhörungsbogen seitens der Bußgeldbehörde selbst schriftlich einreichen. Nur wenn es dann daraufhin zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder dein Widerspruch abgelehnt worden ist, dann sollte ein griffiger Rechtsanwalt zur Tat schreiten.

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Ich fahre kein Fahrrad, kenne es aber trotzdem

Das letzte mal, als ich auf einem Fahrrad saß und das bei Nacht, dürfte gute 35 Jahre+ her sein.

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Gerade in Mietwohnungen, wird Nachts die Temperatur der Heizung sowie auch des Brauchwasser heruntergefahren. Ist ne übliche Vorgehensweise. Derart passiert meistens in der Zeit von ca. 22 - 06:00h . Nennt man auch Nachtabsenkung.

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