Kann eurer Meinung nach eine Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) einfach weggehen? Was tun wenn das auch noch im Zeugnis steht?

Bei mir wurde in meiner Kindheit eine Lese- und Rechtsschreibschwäche diagnostiziert. Blöderweise wird das im Zeugnis vermerkt und kann im Berufsleben zu sehr großen Schwierigkeiten führen. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb ich nach dem Schulabschluss überall abgelehnt wurde und bis dato noch keine Ausbildung bekommen habe.

Probleme beim Schreiben und Lesen hatte ich aber wirklich. In der 7. Klasse habe ich noch wie ein Zweitklässler vorgelesen und hatte in jedem Diktat 100 bis 200 Fehler. Mit der Zeit habe ich mich dann aber gebessert, sodass ich in der 9. Klasse bei jedem Diktat eine Note 3 oder 4 gehabt hätte.

Nichtsdestotrotz wurde im Zeugnis vermerkt, dass ich eine Legasthenie habe.

Ich kam zu dem Entschluss, dass ich in der Schule nichts gelernt habe was mich wirklich weiterbringt. Die Rechtschreibung musste ich mir selber beibringen. Es gibt immer noch Wörter die ich nicht richtig schreibe, aber das was andere in 9 Jahren gelernt haben, habe ich in nur 2 Minuten gelernt.

Ich wusste z.B. bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht, dass man Nomen immer groß schreibt und dass man Adjektive groß schreibt wenn ein Artikel oder versteckter Artikel davor steht. Das habe ich in 9 Jahren nicht gelernt. Erst als ich es im Internet gelesen habe, wusste ich innerhalb von 2 Minuten wie die Klein- und Großschreibung funktioniert. Das mit der Groß- und Kleinschreibung war eigentlich mein Hauptproblem.

Mein andres Problem war, dass ich in Mathematik Textaufgaben nie verstanden habe und noch in der 9. Klasse komplett falsch bearbeitete. Das hätte ich eigentlich auch im Griff, nur leider bringt es mir nichts mehr.

Bin mittlerweile 21 und habe noch nie gearbeitet. Mittlerweile habe ich schon wieder viel verlernt, da mein Schulabschluss schon 5 Jahre zurückliegt und ich in der Zwischenzeit nichts neues dazugelernt habe. Weiß jemand Rat?

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Auf Zeugnissen dürfen nach einem Urteil im Jahre 2014 keine Bemerkungen auf Nachteilsausgleiche oder Legasthenie vermerkt werden.

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Aufbau einer Interpretation:

-Einleitung (Name des Autors, des Werkes, kurze Zusammenfassung)

-Hauptteil (die Interpretation)

-Schluss (Eigene Meinung (Stellungsnahme) und die Wertung)

Wieso sollte man bei einer Interpretation Quellen verwenden, es handelt sich ja schließlich um deine Eigene Meinung. Wenn du aber sowas erwähnen möchtest, dass es eine Zeitung erwähnt haben soll, musst du den Verlag der Zeitung nennen.

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Lies dir erstmal die Schulordnung deiner Schule durch und gucke, ob das tragen einer Jogginghose an Deiner Schule überhaupt gestattet ist. Sollte dies dort verboten worden sein, hat die Schule das Recht, dich während der Schulzeit nach Hause zu schicken, sodass du dich umziehen kannst. Die versäumten Stunden musst du dann natürlich nachholen.

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Hi Kilshkilla,

über die Handynummer kann man grundsätzlich keinen Betrag abbuchen.

MfG.

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