Ganz ehrlich, ich muss ehrlich sagen, ich finde es eher schlimmer, wenn Frauen totale Zahnstocherwaden haben. Finde deine Waden sehen klasse aus! Allerdings muss der Gesamteindruck passen. Aber mit solchen Beinen musst du dir keine Sorgen machen, viele Männer finden das super, von dem was ich so mitbekommen habe, wenn sie überhaupt so stark darauf achten.

Und natürlich, ist es deine Meinung, allerdings ist es immer mal hilfreich zu hören, wie es auf andere wirkt.

Grüße und schönen Feiertag!

...zur Antwort

Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB des Verkäufers, du kannst nach § 122 BGB deinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen (insbesondere die Rücksendekosten).

Behalten dürft ihr den Ring wg. § 142 Abs. 1 BGB nicht, der Kaufvertrag ist wg. des Irrtums unwirksam. Der Händler hat einen Anspruch auf Herausgabe des Rings geg euch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 BGB

BEACHTE: Bei der Post ist die Sendung nur bis 500€ (wenn sich das nicht verändert hat ) versichert, also sprich die Rückabwicklung genau mit denen ab, also schriftlich bzw. im Mail-Verkehr. Und weise auch ausdrücklich auf die Gefahr bei der Versendung hin und dass der Gegenstand wohl nicht ausreichend versichert sein wird. Das ist später in einem Verfahren Gold wert. Am besten lässt du dir auch den Eingang des Rings durch eine Mail bestätigen.

Achja und im Gegenzug verlangst du deinen Kaufpreis zurück, nach meiner Ansicht müsste gelten: "Ware nur geg. Bezahlung". Verweigert der Händler die Zahlung hast du ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB.

...zur Antwort

Das Gesetz sieht in § 433 Absatz 1 Satz 1 BGB vor, dass eine Kaufsache u.a. frei von Sachmängeln sein muss. Was ein Sachmangel ist steht in § 434 BGB, dazu würde ich dir einfach raten mal "Sachmangel § 434 BGB" zu googlen, da findest du einige Erklärungen.

Das wichtigste ist, die Sache muss bereits bei der Übergabe mangelhaft gewesen sein (§ 446 BGB). Das muss dir der andere Teil beweisen.

Wie mein Vorredner bereits angedeutet hat, wäre es interessant zu wissen, ob du einen Ausschluss der Gewährleistung reingepackt hast.

...zur Antwort
Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück - was tun?

Hey Leute, 

Vorsicht, wird lang. 

Ich habe im Februar einen Kaufvertrag für einen Welpen abgeschlossen und 250€ Anzahlung bezahlt, inklusive Vertrag. 

Die Verkäuferin ist allerdings kurz vor der Übergabe vom Kauf zurückgetreten, weil die kleine Maus einen Nabelbruch hatte, der wohl operiert werden müsste. 

Daraufhin hat sie mir für die 250€ einen anderen Hund angeboten, war ich mit einverstanden, alles super, es sollte auch nur bei den 250€ bleiben.

Die Hündin, die ich bekam, war schon ausgewachsen, erzogen, alles tip top, nur hat sie sich bei mir einfach garnicht wohl gefühlt und daraufhin hat die Verkäuferin sie wieder abgeholt, hat es von selbst auch gesagt, dass sie sie gerne wieder abholen möchte. 

So, dann hat sie die Hündin am 18.04. Abgeholt und mir 200€ gegeben, die sie noch zu Hause hatte und die restlichen 50€ überweist sie mir dann. 

Es ist nichts passiert, sodass ich ihr mehrfach geschrieben habe, dass sie mir doch bitte das Geld überweist. 

Keine Antwort. 

Heute habe ich ihr dann geschrieben, dass sie bis Freitag noch Zeit hat mir das Geld zu überweisen, ansonsten gehe ich mit dem Vertrag zur Polizei. 

Daraufhin hat sie endlich geantwortet und gesagt, dass es Nettigkeit ist, dass sie mir das Geld überhaupt wiedergeben hat, weil man eine Anzahlung eigentlich komplett behält. 

Sehe ich das jetzt falsch oder ist das absoluter Schwachsinn? 

Sie ist 2x von dem Kauf zurückgetreten, das heißt doch, ich bin im Recht und kann mir das Geld wiederholen oder nicht? 

Den Vertrag muss ich auf jeden Fall nochmal raussuchen, da ich gerade nicht weiß, wo der ist, aber ich bin der Meinung, dass sie das Geld nur behalten könnte, wenn ich vom Kauf zurückgetreten wäre, weil sie den Hund ja extra für mich freigehalten hat. 

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich einer von euch damit auskennt, nicht dass ich umsonst zur Polizei latsche. 

Ich hänge euch mal ein paar Screenshots an. 

...zur Frage
  1. Nicht zur Polizei gehen, die ist für zivilrechtliche Sachen nicht zuständig. Ein Betrug nach § 263 StGB liegt hier nicht vor, da die Verkäuferin zumindest Leistungsbereit gewesen ist, als du das Geld überwiesen/übergeben hast. Das ist nicht zu bestreiten und daher werden die bis auf eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg nichts tun.
  2. Eine Anzahlung darf grds. nicht einbehalten werden, da eine Anzahlung ja meist ein Teil der Kaufpreiszahlung ist. Anders wäre es bspw. wenn der Käufer Überführungskosten tragen würde und man sich darauf einigen würde. Es wäre meines Erachtens auch widersprüchlich auf der Anzahlung zu beharren und sich gleichzeitig vom Vertrag zu lösen. In jedem Fall wäre eine Rückabwicklung möglich (entweder über den Rücktritt oder eine Auflösungsvereinbarung mit konkludent vereinbarter Rückgewährpflichten oder zumindest über das Bereicherungsrecht).
  3. Nach meinem Dafürhalten hast du Recht, sofern im Vertrag nichts krass Abweichendes steht.
  4. Die nächsten Schritte wären dann wohl die Klage vorm zuständigen Amtsgericht, das solltest du dir aber überlegen, da 1. du bis zum Urteil sicher alles selbst zahlen musst, 2. diese Kosten nur erstattet kriegst, wenn du auch gewinnst, 3. du die Verkäuferin vor dem Gericht ihres Wohnsitzes verklagen musst (du musst also ggf. weitere Fahrtausgaben hinnehmen) und 4. der erste Brief eines Anwalts die 250 € wahrscheinlich wertmäßig übersteigen wird.

Daher mein Rat: Abwarten, wenn sie nicht reagiert setzt du ihr eine angemessene Frist gut und gerne mal zwei Wochen oder so, in der du das Geld haben möchtest. Das wirkt im Streitfall begünstigend, da du dem Schuldner auch entgegengekommen bist und dennoch nicht geleistet wurde.

Ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich sie wegen 50 € vor Gericht ziehe. Auch wenn du ein Mahnverfahren betreibst, kann das in einem Gerichtsverfahren enden, wenn sie dem Mahnbescheid widerspricht was hier zumindest nicht ausgeschlossen erscheint.

Im Zivilprozess gilt § 91 ZPO: "Der Verlierer zahlt die Zeche"

Ich weiß die Emotionen kochen bei all dem schnell hoch, aber ich glaube rechtliche Schritte würden das Fass zum überlaufen bringen.

P.S.: In Jura ist vieles strittig, das ist meine Auffassung, es kann sein, das andere Jurastudenten oder fertige Juristen hier sowie auch der Richter am Amtsgericht und in den folgenden Instanzen anders sehen.

Dennoch hoffe ich dir ein wenig Hilfe geleistet zu haben.

Viel Erfolg und ganz viel Glück!

...zur Antwort
Sonstiges

Eine Serie die mich umgehauen hat war "Six" auf Amazon Prime. Zum einen, weil ich den Plot ziemlich gut fand, aber zum anderen auch, weil der Realismusfaktor ziemlich hoch ist bei Schussverhalten, taktischer Bewegung, sowie Details und Stimmigkeit der Ausrüstung usw. (die Schauspieler wurden von Navy Seals unterwiesen). Das setzt der Serie qualitätsmäßig die Kirsche oben drauf. Dazu kann man sich auch sehr schnell mit der Gruppe der Seals sympatisieren und passiert auch abseits der Kampfhandlungen einiges. Die erste Staffel ist auf jeden Fall sehr gut, die zweite war ganz okay.

Also wenn du ein kleiner Realismus-Fanboy bist wie ich, dann ist diese Seire auf jeden Fall ein muss ;)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.