Die "erwachsene" Person, sollte bitte so verantwortungsvoll sein und es unterlassen. Auch wenn sie es möchte ... Was man (n) damit anrichten kann, will ich gar nicht alles aufzählen.

Die volljährige Person, ist reif genug für Sex, dann sollte sie reif genug sein, um zu wissen, dass es noch ein Kind ist. Sucht Euch Gleichaltrige. Bitte. 

...zur Antwort
Jugendschutzgesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren

Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs beim 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch, wenn zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber - vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: Wo kein Kläger, da kein Richter.

...zur Antwort

Vom Schrottplatz eventuell?! 

Im Netz, auf bestimmten Seiten (zum Beispiel Facebook) gibt es Gruppen für alles! Ebay-kleinanzeigen

Wenn Du eines findest, dass noch nicht rostig genug ist, hilf' nach. 

Viel Erfolg. 

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.