Ob tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich denke aber ja. Wenn der Käufer nicht mit sich reden lässt kannst du es mit einer Anfechtung wegen Erklärungsirrtum versuchen, da hast du gute Chancen.
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Dass der Fahrschüler ärger von der Polizei bekommt, bezweifle ich stark. Es wird eher für den Fahrlehrer Konsequenzen haben, da er die Verantwortung für den Schüler hat. Wird man zb. geblitzt bekommt auch der Fahrlehrer den Punkt.
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Mit denen hat Whatsapp glaube ich nichts zu tun, das sind die unicode-Standart emojis. Die werden Von deiner Tastatur-App texturiert.