Wenn Sie während Ihres Praktikums aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich in der Regel unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden und eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, die besagt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Wenn Sie länger als fünf Tage arbeitsunfähig sind, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie die ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorlegen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren.
Wenn Sie sich für zwei Tage krank schreiben lassen, sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um Ihren Krankheitsstatus zu bestätigen. Wenn Sie länger als fünf Tage krank sind, sollten Sie auch sicherstellen, dass Sie die ärztliche Bescheinigung unverzüglich vorlegen, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.
In Bezug auf die Woche, die Sie möglicherweise "dranhängen" müssen, hängt dies von den genauen Umständen ab und kann je nach Unternehmen unterschiedlich sein. Es ist am besten, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, um zu verstehen, was er genau meint und wie es sich auf Ihr Praktikum auswirken wird.