Für Verbotsirrtümer kann man viele Beispiele finden. Entscheidend ist immer die Frage, ob der Irrtum vermeidbar oder unvermeidbar war. Unvermeidbar ist ein solcher Irrtum nur sehr selten

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Die Regelung dient ja dem Zweck, dass der Ehepartner, dessen Namen nicht Ehename ist, seinen „eigenen“ Nachnamen in irgendeiner Form behalten kann. Dazu führt er dann einen Doppelnamen.

Der Nachname des anderen Ehepartners ist ja der Ehename - da besteht keine Notwendigkeit, den anderen Namen anzuhängen.

Ein Doppelname als Ehename ist grundsätzlich nicht möglich, um „Namensschlangen“ zu vermeiden

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Wenn man mal weltweit schaut, gibt es schon einiges an kuriosen Versicherungen:

Bekannt sein dürfte, dass manche Promis Körperteile versichern

Ed gibt aber auch Versicherungen gegen Funklöcher oder die sog. Hole-in-one Versicherung.

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Wenn der Verkäufer dir eine Sendungsverfolgung inklusive Livetracking zur Verfügung gestellt hat, dann kannst Du Dein Paket verfolgen.

Ob es heute noch kommt? Keine Ahnung. Es ist von Ort zu Ort unterschiedlich, wann DHL ausliefert.

Abholen kannst Du es bei DHL nicht! Du musst dann wohl oder übel bist Montag warten

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Wenn Du sie vor Ort ausleihst, hast Du den Vorteil, dass dir die Bindung richtig eingestellt wird, das Material super präpariert ist und du in der Regel auch mindestens einmal tauschen kannst, wenn Du mit dem Ski nicht zu Recht kommst

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Ich verstehe die Frage nicht so ganz: §199 ABS 1 regelt doch etwas ganz anderes als §§187? Diese beziehen sich ja auf jegliche Fristberechnung und nicht nur auf die Verjährungsfrist

Man könnte vielleicht sagen §191 ist spezieller.

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Eine Birke eignet sich nicht als Topfpflanze! Sie bekommt in dem Topf zu wenig Wasser

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