Man kann ganze Bücher schreiben, einerseits davon abhängig, ob man den Austausch gleichzeitig macht - sich also persönlich evtl. gar nicht kennen lernt, sondern nur die Familie des Tauschpartners oder eben nacheinander tauscht und sich kennen lernt- . Gewürzt mit einer Prise Humor kann man sich zunächst erkundigen, was am Gastort so an Verhalten üblich ist, wie die Familienregeln sind und was es an Aktivitäten gibt. Humoristisch kann man auf "Eigenheiten/Macken" der eigenen Eltern oder Geschwister hinweisen, wie Du sie neckst oder was der Andere besser vermeiden sollte. Wenn Dein/e Tauschpartner/in in Deinem Zimmer wohnen soll, kannst Du ihm/ihr einige Bücher empfehlen, die er/sie dort finden kann. Das ist -auch in Zeiten von e-books- evtl. hilfreich, wenn der/die Andere sieht, dass er/sie dann evtl. etwas Gepäck sparen kann, weil man keine eigenen Bücher mitschleppen muss.

Du kannst ihn/sie fragen, was man gerne macht, schwimmen, joggen, usw. und in einem nächsten Brief dann zB. Öffnungszeiten und Adressen vom Schwimmbad beifügen, oder Joggingrouten empfehlen.

Dabei entwickelt sich zumeist dann von ganz allein ein weiterer Dialog, weil immer neue Fragen auftauchen, oft ist man nervös vor dem neuen Erlebnis und der jeweils Andere kann helfen, sich hier vorzubereiten und einzuleben.

Es liegt also eher so an den ersten Zeilen zum Start, als an den Themen, die entwickeln sich zumeist dann ganz von selbst weiter.

Keine Scheu, schreib wie an einem guten Freund, á la, ich freue mich, dass Du (mich und) meine Familie und unsere Umgebung bald kennen lernen wirst. Das ist sicher auch aufregend, ebenso, wie ich schon gespannt bin, bei Euch zu sein. Also mein Vater geht jeden Morgen um ... aus dem Haus. Vor seiner 2. Tasse Kaffee wirkt er immer etwas mürrisch, aber das täuscht....so in der Art.

Bei uns gibt es .... dies und das... aber noch viel mehr, was machst Du gerne in Deiner Freizeit ? Ich würde Dir gerne etwas vorbereiten, damit Du Dich schnell zurecht findest.... usw. 

Natürlich kann -und sollte- man auch ein bissl auf die Regeln an der Schule oder Uni eingehen, bei der der jeweils Andere whrd. des Austausches ist. Hier gibt es eine Menge zu berichten, Lehrer, Mensa, Zeiten, Aktivitäten, wer als Mitschüler ein netter Ansprechpartner und ggf. hilfreich beim Einfinden ist. (Es macht also auch Sinn, eine/n Freund/in oder auch mehrere auf den baldigen Austausch hinzuweisen und um Mithilfe zu bitten, damit der Gast schnell Anschluss findet).

Viel Spaß bei dieser freundschaftsbildenden Erfahrung.

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Was macht Dich nervöser, der Vorfall an sich, oder was als Folge kommen kann ?

1.) Dass Dich der Vorfall nervös macht, ist das gute alte schlechte Gewissen, wobei Du Glück hattest, dass letztlich nichts passiert zu sein scheint. Jeden Tag machen Autofahrer/innen Fehler, über die sich andere Autofahrer/innen -zuweilen übermäßig, zuweilen gerechtfertigt- aufregen. Wie sagte mein Dad schon immer so schön: "Man kann nie so blöd denken, wie manch andere Leute fahren, also immer schön vorsichtig ..." ;) Solange Du noch nicht so "abgebrüht" bist, dass Dir solche Fehler und andere Autofahrer egal wären, bist Du immer noch eine verantwortungsbewusste Fahrerin. Aus solchen Fehlern lernt man nicht zuletzt auch, die eigene Vorsicht noch höher zu werten und auf die Gefahrenmöglichkeiten im Verkehr zu achten.

2.) Was kann passieren ? Falls wirklich eine Anzeige folgt, müsste man Dich erstmal "identifizieren", was über die Kennzeichenermittlung geht, aber nicht in jedem Fall bei Dir als Fahrerin enden muss. Im Falle des Falles sind z.B.  ADAC-Mitglieder gut versorgt, da sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen können.

Der Vorfall wird -wenn überhaupt erfaßt- aller Wahrscheinlichkeit nicht als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Straftat) sondern "nur" als Ordnungswidrigkeit verfolgt, vorbehaltlich meiner Unkenntnis über den Verlauf, da ich ja nicht dabei war. Damit ist eine mögliche Ahndung nicht allzu drastisch, es sei denn, Du bist noch in der Probezeit.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sagt hierzu:

Die Regelung zur Vorfahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet
...mit Behinderung 25 €
...mit Gefährdung100 € und 1 Punkt in Flensburg
...mit Sachbeschädigung120 € + 1 Punkt

Voran geht ein Bußgeldbescheid, den Du erstmal fristgerecht zugestellt bekommen und in der gleichen Frist als Täterin ermittelt werden musst. Angaben zur Person MUSST Du machen, aber dazu muss der erste Bescheid natürlich zugegangen sein ;) ... wenn man den 2. mit Mahnung bekommt, kann man den Zugang des 1. natürlich bestreiten, wenn der nicht per Zustellungsauftrag kommt....kurzum, ich will keine Tricks detaillieren, das macht Advocats Liebling, aber es gibt da immer noch die 3-Monats-Frist.

Weiter gute Fahrt und immer schön gucken ;)
Die anderen Fahrer werden den Ärger hoffentlich bald vergessen haben.

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Für die gewerbsmäßige Personenbeförderung wird ein entsprechender "P"-Schein benötigt, der nur bei Vorliegen einer Fahrerlaubnis erteilt wird.

Aus früheren Jahren (bin länger schon von Berlin weg) weiß ich, dass die BVG sowohl Kraftfahrer eingestellt, als auch selbst ausgebildet hat. Hier wurden  dann auch beide Modelle angeboten, also Weiterbildung zum Busfahrer oder Vollausbildung inkl. FS. Aber wie es in Deinem Fall ist, müsstest Du schlicht DORT nachfragen. Für den P-Schein wird nämlich auch ein Mindestalter gefordert, aber wenn die BVG voll ausbildet, gehören ja mehr, als nur das Führen eines Busses dazu.

Es ist also möglich, dass die BVG Dich inkl. FS ausbildet, wobei evtl. dann eine Vertragsbindung anschließt, oder Du einen Teil der Kosten für den FS zurück zahlen musst, wenn Du vorzeitig abbrichst oder aus anderem Grunde ausscheidest.

Die Stellenausschreibung hat eine Reg.-Nr., also einfach dort anrufen und klären. Wenn der Supergau eintritt, dass Du eigentlich einen FS brauchst, setze Dich über den Personalrat (Betriebsrat) mit der Ausbildungsabteilung in Verbindung. Eventuell kannst Du dann erst zB als Mechaniker beginnen und den FS machen, später unter Anrechnung der Vorzeit in die Busfahrer-Ausb. wechseln.

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Solange Du im neuen Handy nicht die Nummer der aktuellen SIM Karte bei Whatsapp eingebucht hast, kann Dein Ex die neuen Nachrichten eventuell weiter mitlesen. Auch die alten Nachrichten bleiben erhalten, wenn Du sie nicht gelöscht hast, was insbes. auch für archivierte Chats gilt.

Whatsapp ist gewissermaßen "Handy-gebunden". Du kannst eine Whatsapp-Sim Karte im Handy haben und dann herausnehmen, um eine neue Karte einzusetzen. Zwar erkennt Dein Handy die neue Sim und bucht dann das Netz ein und überträgt die Kontakte, aber Whatsapp funktioniert nicht mit diesem Automatismus. Deine Chatpartner könnten im gleichen Handy, mit neuer Karte weiter mit Dir chatten und würden dabei die ALTE Nummer angezeigt bekommen ! Ab dem Zeitpunkt, wo Du die "alte" Nummer/Karte nicht nur in ein neues Handy einlegst, sondern bei WA im Menü auch die Nummer separat einbuchst (Einstellungen), erkennt WA Dein neues Handy als Deine der Nummer-zugehörige "Adresse" und sendet Nachrichten nur noch an das neue Handy. (Es gibt bei einigen Modellen leider auch noch Ausnahmen, aber diese Details sollte man mal googlen, ist recht speziell).

Die alten Daten bleiben hierbei dennoch auch auf dem alten Handy, wenn man diese eben nicht gelöscht hat. Du hättest die alten Logs an Deine Email senden und dann löschen können/müssen, wenn Du die Weitergabe verhindern wolltest.

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Ältere Lampen: Nein

Neuere Lampen: "JEIN" - Kommt auf folgende Faktoren an:

  • Funkgesteuert
  • Bezugsquelle (Hersteller-Land)
  • Ladetechnik
  • Preis / Bauart

Funkgesteuerte Lampen haben, ebenso wie einige versch. Hersteller, ein GPS-Modul seit einiger Zeit verbaut, einige Arten haben diese in den Akkus mit drin, weil oft diese das eigentliche Ziel sind. Einfache Blinkleuchten sind meist noch nicht so "hochgerüstet", Lampen, die eine Ladestands- und Wechselkontrollfunktion per Funk übermitteln können, z.B. bei besonders gefährdeten Straßenbauabschnitten, an denen Lampen so montiert werden, dass -bedingt durch wechselseitige Bauabschnitte- der Verkehr immer auf die jeweils freie Spur gelenkt werden soll, ohne dass jedesmal die ganzen Barken- und Lampenaufbauten versetzt werden müssen, werden zunehmend mit einem -recht preiswerten- GPS-Modul ergänzt. Meist sind hier aber Lampen betroffen, die größere Bauabschnitte sichern und überwiegend von den Baufirmen aus dem Ausland bezogen wurden, da die deutschen Anbieter hier preislich und Ausstattungsmässig noch nicht soooo konkurrenzfähig sind.

Ich würde aber nicht nur den imaginären 3 Jungen raten, grundsätzlich keine Baulampen zu klauen. Es kann nämlich auch mal passieren, dass in der Nähe, z.B. an einem Bauwagen oder einem abgestellten Fahrzeug, eine nachttaugliche Videoüberwachungs-Kamera installiert ist.

Kommt es im Straßenverkehr mangels Warnleuchten z.B. zu einem Unfall, wird drastisch stärker ermittelt, denn dann kommt zu dem ohnehin schweren Diebstahl auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Verkehrsgefährdung) und ggf. ein Mitverschulden an Unfällen, einschließlich der dann drohenden, straf- UND zivilrechtlichen Konsequenzen, also auch mögliche Führerscheinsperre und Schadenersatz in die Tausende.

Gemessen an Preisen, die man heute schon in Billigmärkten für Laternen geboten bekommt, lohnt sich dieses Risiko nun wirklich nicht. Also : Finger weg !! ;)

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