Bei privatem Recht streiten private Parteien gegeneinander, natürliche oder juristische Personen.

Im Öffentlichen Recht steht der Staat gegen den Bürger, dabei kann es sich auch um natürliche oder juristische Personen handeln.

Im Privatrecht herrscht (theoretisch) Gleichberechtigung, im Öffentlichen Recht ist der Bürger dem Staat untergeordnet.

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Studierte Sozialjuristen haben es leicht, einen Job zu finden.

Leider genügt ein Studium an der FH nicht aus, um als Anwalt im Sozialrecht tätig zu sein. Doch auch mit einem FH-Abschluss dürfte man gute Berufsaussichten bei sozialen Institutionen oder Behörden haben. Ich kann dieses Studium nur empfehlen.

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Im Öffentlichen Recht steht der Staat über dem Bürger, dieser ordnet sich unter. Der Staat verlangt etwas von dem Bürger.

Im Privatrecht stehen sich 2 gleichberechtigte Parteien gegenüber und streiten (meist ums Geld).

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