Bei privatem Recht streiten private Parteien gegeneinander, natürliche oder juristische Personen.
Im Öffentlichen Recht steht der Staat gegen den Bürger, dabei kann es sich auch um natürliche oder juristische Personen handeln.
Im Privatrecht herrscht (theoretisch) Gleichberechtigung, im Öffentlichen Recht ist der Bürger dem Staat untergeordnet.