Damit machst Du Dich leider strafbar, weil diese "Raritäten" noch keine CE-Zertifizierung haben, die inzwischen aber zwingend vorgeschrieben ist. Die Antwort auf Deine Frage ist daher ein eindeutiges Nein. Gegenstände ohne einer CE-Nummer darfst Du seit Juli diesen Jahres weder befördern(!), noch verkaufen, noch verwenden. Du darfst sie zwar besitzen, sonst aber auch nichts. Selbst bei einem Umzug dürftest Du sie nicht mehr mitnehmen und auch zum Entsorgen darfst Du sie weder abbrennen, noch außer Haus transportieren.

Das Sprengstoffgesetz kennt leider keine Raritäten und macht deshalb auch für Sammler keine Ausnahmen. Selbst ein staatlich geprüfter Großfeuerwerker darf Dir diese Gegenstände nicht mehr abnehmen. Man darf sich deshalb schon am Kopf kratzen ob diese Regelung wirklich sinnvoll ist, aber ändern läßt es sich leider nicht mehr.

Wenn Du nichts illegales tun willst, dann gibt es aktuell tatsächlich nur die Möglichkeit die Gegenstände von der Polizei zur Entsorgung abholen zu lassen. Besser wäre es deshalb gewesen, sie in der Silvesternacht noch schnell zu vernichten. Das haben viele gemacht um Altbestände loszuwerden.

Bei Ebay Attrappen anzugeben und echte Ware zu liefern ist natürlich absoluter Quatsch. Schließlich gibt es viele Käufer die echte Attrappen kaufen möchten und sie für Dekorationszwecke benutzen wollen.

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Was Du möchtest (Indoor + zugelassen + Handzündung) schließt sich gegenseitig aus. Eine Fontäne mit Zündschnuranzündung gibt es deshalb nicht, weil eine Bühnenfontäne nach den gesetzlichen Vorschriften elektrisch gezündet werden MUSS. Andernfalls wäre sie gar nicht zulassungsfähig oder sie muss die Aufschrift tragen, dass die Verwendung nur im Freien erfolgen darf.

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Das liegt an dem im Dynamit enthaltenen Nitroglycerin, dass bei Berührung über die Haut aufgenommen werden kann. Nitroglycerin wird in geringen Dosen auch in der Medizin verwendet, da es gefäßerweiternd und krampflösend wirkt und somit den Blutdruck sehr schnell senkt. Es wird daher zur Behandlung und Vorbeugung von Angina pectoris und weiterer Herzkrankheiten, wie einer Herzschwäche, verwendet. Sicher ist Dir der Begriff "Nitro-Spray" schon mal begegnet, das Herzpatienten bei sich tragen.

Eine unerwünschte Nebenwirkung ist jedoch, dass bereits kleine Mengen des Stoffes (0,15 mg/kg Körpergewicht) zu starken Kopfschmerzen, dem sogenannten Nitratkopfschmerz, führen.

Dynamit wird heutzutage in der gewerblichen Sprengtechnik übrigens nicht mehr verwendet, da es, neben den starken Kopfschmerzen die es verursacht, auch nicht lange gelagert werden kann. Bei längerer Lagerung tritt das Sprengöl aus dem Dynamit aus. Es wurde daher inzwischen längst durch moderne Sprengstoffe ersetzt, die handhabungssicherer und lagerungsfähiger sind.

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Es gibt keinen Lehrgang der nur eine Fachkunde für die Kategorie 3 beinhaltet, weil es dafür keine Gesetzesgrundlage gibt. Der Grundlehrgang zum Abbrennen von Feuerwerken schließt die Kategorie 4 automatisch mit ein, ist aber auch nicht mal ebenso ohne Zulassungsvoraussetzungen zu machen. Z. B.: http://sprengschule-dresden.de/index.php?entry_id=41

Einen "Befähigungsschein" benötigen übrigens die Angestellten eines Betriebes. Als Privatperson kannst Du damit gar nichts machen, auch nicht einkaufen.

Wenn Du selbst tätig sein willst, dann benötigst Du eine Erlaubnis nach §7 (als Unternehmer) oder §27 SprengG (als Privatpersonen). Mit der Erlaubnis muss aber auch alle 5 Jahre ein Wiederholungslehrgang besucht und vor allem die Frage nach der vorschriftsmäßigen Lagerung und der Haftpflichtversicherung geklärt werden. Die Erlaubnis nach §27 SprengG ist daher vorwiegend für Sport- und Böllerschützen vorgesehen die diese Erlaubnis zum Bezug von Schwarz- und Treibladungspulver benötigen. "Private Feuerwerker" sehen die Behörden nicht gerne.

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Wenn Du von einer durchschnittlichen Nebelmaschine mit 1000 Watt ausgehst dann reicht 1 Liter Fluid etwa für 50 Minuten Dauernebeln. Größere Maschinen mit 1500 Watt kommen auf etwa 10 Minuten je Liter und eine 3000 Watt Maschine auf etwa 6 Minuten je Liter.

Dauernebeln ist natürlich praxisfremd. Vernünftigerweise verwendet man ja ein Nebelfluid das eine gewisse Standzeit hat. Das heißt Du nebelst vielleicht alle 3-5 Minuten mal für 10 Sekunden und gut isses. Dann wirst Du an einem Veranstaltungstag vielleicht 1-2 Liter Fluid brauchen. Eine Diskothek verbraucht etwa 5 Liter Fluid in einer Nacht. Das hängt aber wie gesagt von der Leistung Deiner Maschine ab, von dem verwendetem Nebelfluid und der Raumgröße. Bei Deinen 3 Stunden wirst Du sicher unter einem Liter bleiben.

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Nachdem für die Herstellung pyrotechnischer Sätze wie Rauchpulver eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist (sog. Herstellerschein), die Du sicher nicht besitzen wirst, und das fertige Produkt erst einmal eine Zulassung der BAM benötigen würde bevor Du es legal verwenden darfst, kann man Dich nur darauf hinweisen, dass Du von diesem Vorhaben besser die Finger lassen solltest. Nicht nur aufgrund der Gefährlichkeit, sondern vor allem auch weil das Herstellen ohne einer solchen Erlaubnis ein Straftatbestand ist, der Dir sehr viel Ärger bereiten kann, auch wenn nichts passieren sollte.

Um Deine Neugierde dennoch zu befriedigen: Nein, Du kannst nicht einfach einen Grillanzünder als Brandbeschleuniger verwenden. Schon das Wort Brandbeschleuniger ist im Bezug auf die Herstellung von Rauchpulver falsch. Daran erkennt man schon sehr deutlich, dass Dir jegliche chemische Grundlagen fehlen und Du einfach nur rumprobieren willst. Das ist gerade im Bezug auf Chemie und Pyrotechnik lebensgefährlich.

Deine Idee wäre in etwa so als würdest Du beim Kochen das Salz gegen Strontiumnitrat austauschen wollen, weil das doch auch ein Salz ist.

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Da muss ich den Vorrednern beipflichten. Wenn Du pyrotechnische Gegenstände aus dem Ausland einführst, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ist das ein Straftatbestand, der Dich sehr teuer zu stehen kommen kann.

Die Zulassung ist ja der Grund, warum viele Artikel in Deutschland eben teuerer sind als im Ausland, da solche Prüfungen eben mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Ich kann Dir daher nur abraten selbst als Importeur zu fungieren, weil Du damit auch die volle Haftung trägst. Lass das lieber bleiben, bevor Du es später bereust.

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