Schadet doch nicht, sich direkt für beides zu bewerben, würde ich sagen.

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Häh gibt doch (darf ich die Marke nennen? Flensburger oder so) Bierflaschen mit so einem "Plopp-Verschluss", die sollte man sehr easy umfüllen können, die sind ja wiederverschließbar.

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Wieso sollte der Fahrer dafür belangt werden, wenn Beifahrende Drogen konsumiert haben? Abgesehen davon ist der Konsum ja auch legal, und wenn die Person was dabei hat, ist das ja nicht die Schuld der fahrenden Person.

Und wenn ihr sowieso nichts dabei habt und der Fahrer clean ist, wo wäre das Problem bei einer Kontrolle? Höchstens für den eigenen Führerschein, aber das Risiko besteht dann halt.

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Wie hier (teilweise :D) schon richtig geschrieben wurde und auch eindeutig auf der Verpackung lesbar ist, handelt es sich nicht um Augentropfen, sondern es sind Utensilien, die an i.v.-KonsumentInnen illegaler Drogen verteilt werden können, um körperliche Risiken durch verunreinigte Nadeln etc. zu vermeiden.

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